Krise Lebensver(un)sicherung
Nach der ersten Pleite eines Lebensversicherers in Deutschland: Wie sicher ist das Geld der Kunden?
Wer im Internet nach „Protektor“ sucht, erfährt viel über Weiterbildung und Werkschutz, über Fassadenputz und die Baubranche – aber nichts über das Unternehmen, das derzeit die Finanzwelt bewegt: die Auffanggesellschaft für bankrotte Lebensversicherer. Protektor ist eine virtuelle Firma. Sie hat kein Logo, kein Briefpapier, keine Telefonnummer. Zwar gibt es einen Vorstand, aber der besteht gerade mal aus zwei Personen. Denn Protektor sollte nie zum Einsatz kommen.
Eigentlich.
Seit Mittwoch vergangener Woche ist alles anders. Zum ersten Mal scheiterte in Deutschland die bislang übliche stille Rettung eines angeschlagenen Lebensversicherers durch Fusion, Übernahme oder Liquiditätsspritze – die Mannheimer Leben ging offiziell Pleite. Ein Fall für Protektor. Doch wen retten, wie retten und mit welchem Geld? Bis klar ist, wie es weitergeht, werden wohl Monate vergehen, heißt es bei der Aufsicht.
Seit Tagen verhandeln die Emissäre der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAfin) und des Branchenverbands GdV. Fest stehen bisher nur drei Dinge. Erstens: Die Lebensversicherungsverträge der Mannheimer werden weitergeführt und zumindest mit dem Garantiezins verzinst. Das hat der Verband zugesagt. Zweitens: Die Mannheimer Leben selbst hört auf zu existieren, die Aktiva und Passiva werden von Protektor übernommen. Drittens: Die im Verband organisierten deutschen Versicherungskonzerne sind verpflichtet, Protektor bis zu 5,2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. So steht es in der Verbandsatzung.
Doch damit beginnt das Rätselraten.
Knapp 500 Millionen Euro wird die Sanierung der kleinen Mannheimer Leben kosten, lauten die Schätzungen. Aber was ist, wenn weitere Unternehmen Pleite gehen? Wenn Protektor mehr Geld benötigt, womöglich die gesamten zugesagten 5,2 Milliarden Euro? So viel haben Allianz, Axa & Co. nicht flüssig.
Sämtliche 120 deutschen Lebensversicherer bringen es zusammen auf gerade mal 6,5 Milliarden Euro Eigenkapital – Geld, das sie dringend brauchen, um solvent zu bleiben. Zwar haben die Konzerne das Hundertfache dieser Summe in ihren Bilanzen. Doch dieses Vermögen gehört gesetzlich ihren Kunden und darf „in keinem Fall für Fremdzwecke eingesetzt werden“, sagt Helmut Kollhosser, Versicherungsrechtler und Professor an der Universität Münster.
„Die Banken plündern ja auch nicht die Sparkonten ihrer Kunden, um Mittel in den Sicherungsfonds einzuzahlen“, sagt Hans-Peter Schwintowski, ebenfalls Professor für Versicherungsrecht – allerdings an der Humboldt-Universität in Berlin. Doch genau das haben Aufsicht und Verband vor. Sie wollen die gesetzlichen Vorschriften mit einem Trick umgehen, den Schwintowski für „unzulässig“ hält: Protektor ist als Aktiengesellschaft konzipiert. Eine Einzahlung kann als ganz normale Beteiligung verbucht werden. Damit könnten die Versicherer das eingezahlte Geld ihrer Kunden aus den Töpfen „Deckungsstock“ und „Rückstellung für Beitragsrückerstattung“ in die Auffanggesellschaft investieren. Doch selbst dafür müsste die Beteiligung an Protektor zumindest die Aussicht auf Gewinn versprechen. Schwer vorstellbar bei einer Rettungsgesellschaft. Marco Metzler, Versicherungsexperte bei Fitch Ratings, verweist auf die gesetzlichen Voraussetzungen für deckungsstockfähige Anlagen: Sie müssen „rentabel, sicher und liquide“ sein. Das kann man von Protektor nicht gerade sagen.
- Datum 03.07.2003 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 03.07.2003 Nr.28
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