KOMMENTAR Moraldisput unter Europäern
Warum die Forschung an embryonalen Stammzellen die Brüsseler Institutionen so erregt
Wie unmoralisch ist eigentlich Brüssel? Glaubt man deutschen Kritikern, dann ist die derzeitige EU-Kommission tief gesunken. SPD-Europa-Parlamentarier beklagen einen unglaublichen Fehlgriff, ihre Kollegen von den Grünen finden das Vorgehen der zwanzig Kommissare hanebüchen und ethisch unakzeptabel, die Wortführer von der CDU/CSU reden von Täuschung. Dabei hält die Kommission, genauer: der zuständige Forschungskommissar Philippe Busquin, ein belgischer Sozialist und gelernter Physiker, sich zugute, strenge ethische Richtlinien für eine EU-Finanzierung der Stammzellforschung an menschlichen Embryonen eingeführt zu haben.
Worum geht der Streit - und was bedeutet Stammzellforschung an menschlichen Embryonen genau? Bei der künstlichen Befruchtung fallen überzählige Embryonen an, die tiefgekühlt werden inzwischen sind es in ganz Europa etliche zehntausend. Einige davon würden einige hochspezialisierte Forscher gern anderen Zwecken zuführen und aus ihnen jene embryonalen Stammzellen gewinnen, von der sich mancher Wissenschaftler in fernerer Zukunft neue Heilmittel gegen Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson oder auch Diabetes verspricht. Wie weit diese Hoffnung tatsächlich trägt oder aber trügt, ist in der Zunft der Stammzellforscher durchaus umstritten: Eine andere Schule glaubt, auch mit sogenannten adulten Zellen, gewonnen am erwachsenen Menschen, dem Fortschritt und der Heilung dienen zu können. Wie häufig in der Grundlagenforschung gehen die Meinungen also auseinander.
Auf jeden Fall umgeht die Arbeit mit adulten Zellen jenes ethische Problem, das jetzt fast die gesamte deutsche Politik so gegen Brüssel aufbringt: Denn bei der Forschung an embryonalen Stammzellen werden die Embryonen verbraucht, wie es im Jargon heißt. Sprich, sie sterben oder sterben ab. Um diese, beileibe nicht nur sprachlich Nuance wird erbittert gestritten. Denn in manchen Ländern der Europäischen Union, in Großbritannien etwa oder in Belgien, sehen Gesetzgeber und Wissenschaft im tiefgekühlten Embryo ein Etwas vor dem Stadium des Lebens. In Deutschland, Irland oder Österreich denkt man anders darüber und hat embryonale Stammzellforschung verboten, ja unter Strafe gestellt. Und weil der Riss zwischen Bioethik links und rechts der europäischen Binnengrenzen so tief reicht, gaben sich die europäischen Institutionen zunächst ein Jahr Bedenkzeit. Diese läuft jetzt ab, eine Entscheidung muss her. Jedenfalls sieht das Kommissar Busquin so. Denn die Stammzellforschung an Embryonen ist Teil der Biowissenschaften, und die sind ein Schwerpunkt im Sechsten Forschungsrahmenprogramm für die kommenden Jahre. Von der Nanotechnologie bis zur Raumfahrt lässt sich die Union das über 17 Milliarden Euro kosten was etwa die Süddeutsche Zeitung gleich irriger Weise verkünden lies, die in Deutschland verbotene Stammzellforschung werde mit EU-Milliarden gefördert.
Dabei geht es nicht um die Summe, sondern ums Prinzip: Darf auf europäischer Ebene auch mit deutschen EU-Beiträgen gefördert werden, wenn das in Deutschland den Förderer wie den Forscher schon mit einem Bein ins Gefängnis bringt? Ja, sagt Busquin, denn wir zwingen niemanden, sein nationales Recht zu brechen und dabei mitzumachen. Nein, sagen seine deutschen Kritiker, denn wir zahlen dann indirekt für eine Forschung in Nachbarländern, die bei uns bestraft würde. Ja, sagt Busquin, denn meine Kommission nach heftigem Wortwechsel, an Ende kämpfte freilich nur noch seine spanische Kollegin Loyola de Palacio gegen den Vorschlag knüpft diese Forschung an harte Bedingungen und einen Stichtag, den 27.Juni 2002, an dem das Sechste Forschungsrahmenprogramm von allen, auch von den Deutschen, verabschiedet wurde.
Nur solche überzähligen Embryonen, die vor diesem Datum erzeugt wurden, dürfen frei gegeben werden sofern die Aufsichtsbehörde zustimmt, keinerlei Geschäfte damit gemacht werden und die Anonymität der Spender ebenso garantiert wird wie die Transparenz der Forschungsergebnisse.
Nein, nein und nochmals nein, rufen die Kritiker dem Kommissar zu: Unter Stichtag werde andernorts etwas ganz anderes verstanden, nämlich allein die Stammzelllinie, die aus solchen Embryonen gewonnen wurde. Und nicht der ganze Embryo wie in Busquins Vorschlag. Und die Neinsager lassen sich auch nicht mit dem Hinweis erweichen, dass die EU-Kommission schließlich die gesamte Stammzellforschung fördern will, mit adulten wie an embryonalen Zellen.
Heillos zerstritten: Ist das der Zustand in Brüssel? Die Kritiker setzen jetzt ganz auf den Ministerrat der Mitgliedsstaaten. Dort kann der Vorschlag der Kommission noch gestoppt werden. Vermutlich verfallen die Politiker in diesem Gremium dann auf die einfachste Lösung und nehmen diesen Ansatz einfach aus dem gemeinsamen Forschungsrahmenprogramm heraus. Schließlich wird in Europa bereits an embryonalen Stammzellen geforscht, auch wenn in Brüssel darüber einfach keine Einigkeit zu erzielen ist. Auf ein solches Vorgehen freilich hätte man sich auch schon früher verständigen können, wenn das die Kritiker aus Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten klipp und klar verlangt hätten. So aber hangelte man sich mit dem Moratorium mitten hinein in einen Moraldisput sonder gleichen.
Wie unmoralisch sind eigentlich Briten oder Belgier, weil sie sich an der embryonalen Stammzellforschung nicht weiter stoßen? Und wie unmoralisch sind die deutschen Kritiker, die jede künstliche Befruchtung gelten lassen, das Überzählige dabei aber plötzlich zum unantastbaren Leben erklären um das sich freilich nur der Kühltechniker weiter kümmert?
Mit anderen Worten: In Gewissensfragen der Bioethik fällt es leicht, dem Andersdenkenden beleidigend oder verletzend zu begegnen. Diese Erfahrung macht jetzt auch das unmoralische Brüssel, am eigenen Leib.
- Datum 17.07.2003 - 14:00 Uhr
- Serie cvd
- Quelle ZEIT.de 14.07.2003
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