Wende bei Bertelsmann Machtgefüge
Vor genau einem Jahr trennte sich Deutschlands größter Medienkonzern von seinem Chef. Thomas Middelhoff musste gehen, und Gunter Thielen hat für drei Jahre die Spitze von Bertelsmann übernommen. Middelhoff hatte nicht nur zu stark auf das Internet gesetzt, sondern das Wohlwollen des Patriarchen Reinhard Mohn (82) auch dadurch verspielt, dass er das Familienunternehmen teilweise an die Börse bringen wollte. Damit Ex-Vorstand Thielen von der Bertelsmann-Stiftung zurück in die Firma wechseln konnte, wurde sogar die Altersgrenze außer Kraft gesetzt.
Doch das war nur Teil eins der Mohnschen Reaktion. Teil zwei folgte im vergangenen Februar.
In einem Buch und in einem Zeitungsbeitrag kritisierte Reinhard Mohn die Eitelkeit von Managern, die „insgeheim ihre persönlichen Ziele im Unternehmen als vorrangig bewerten“. Seine Konsequenz aus den Enttäuschungen durch angestellte Führungskräfte: Die Familie solle fortan „die Grundsätze einer humanen Unternehmensführung im Hause Bertelsmann durchsetzen“. Also änderte er die Mehrheitsregeln im Unternehmen und setzte seine Frau Liz als Familiensprecherin ein.
Die Wende irritierte junge wie ältere Manager des Unternehmens: Würde künftig Liz Mohn die Firma dominieren? Einer ging an die Öffentlichkeit: Aufsichtsratschef Gerd Schulte-Hillen sagte dem Spiegel, durch Mohns Meinungswandel „wird das Risiko von Fehlentscheidungen keineswegs kleiner“.
Mittlerweile ist der neue Gesellschaftsvertrag fertig. Danach hält die Familie in der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft (BVG), dem entscheidenden Gesellschaftergremium, drei von acht Anteilen und kann somit satzungsändernde Beschlüsse verhindern. Um aktiv die Richtung des Unternehmens zu verändern, braucht sie andere Mitglieder der BVG an ihrer Seite.
Sich selbst hat Reinhard Mohn stets ein Mehrfachstimmrecht und ein Veto bei allen Beschlüssen eingeräumt. Außerdem kann er vier Gesellschafter der BVG direkt benennen, sodass er die Geschicke von Bertelsmann de facto bis heute bestimmen kann. Wird seine Frau in Zukunft eines dieser Sonderrechte beanspruchen oder übertragen bekommen? Nein, lautet die klare Antwort des Unternehmens.
Uwe Jean Heuser
- Datum 31.07.2003 - 14:00 Uhr
- Quelle (c) DIE ZEIT 31.07.2003 Nr.32
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