steuern Der falsche Schnitt
Von wegen Steuergerechtigkeit: Wer reich und schlau ist, entkommt dem Fiskus
Für den Bundeskanzler ist die Sache klar. „Unsere Steuerreform wird nicht nur einen wichtigen Konjunkturimpuls geben“, verkündete Gerhard Schröder nach den Beschlüssen auf Schloss Neuhardenberg, „sie ist auch gerecht.“ Schließlich würden bei den vorgezogenen Steuersenkungen, die Schröders Kabinett am kommenden Mittwoch in einem formellen Gesetzentwurf besiegeln will, „geringe Einkommen deutlich stärker entlastet als höhere“.
Auch Finanzminister Hans Eichel hält die Besteuerung für „sozial ausgewogen“, weil die Spitzenverdiener „überproportional an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben beteiligt“ würden. So hätten 2001 die zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens erbracht.
Im Prinzip haben die beiden Recht – aber nur im Prinzip. Die Idealvorstellung, dass die Wohlhabenden in diesem Lande wie Otto Normalverdiener, entsprechend ihren materiellen Möglichkeiten, vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, ist ein Trugbild. Daran wird auch die rot-grüne Reform der Einkommensteuer so gut wie nichts ändern. Das gesamte Abgabensystem mit seinen vielen Bemessungsgrundlagen, Steuertarifen und -sätzen, mit Sozialbeiträgen und Freibeträgen, Ausnahmen und Höchstgrenzen steckt voller Widersprüche. Hier wird in die eine Richtung umverteilt, dort in die andere, sodass sich Lohn- und Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, die anderen Verbrauchsteuern, Erbschaftsteuer, Grunderwerb- und Grundsteuer in ihrer Verteilungswirkung weitgehend aufheben. Nur eines wird bei dem ganzen Wirrwarr gewiss nicht erreicht: dass die Bürger Steuern und Abgaben entsprechend ihrer Zahlungskraft leisten. Im vergangenen Jahr hat der Staat gewaltige 440 Milliarden Euro Steuern kassiert. Nicht nur dass dem Staat dabei die Lastenverteilung zwischen Besserverdienenden und Steuerzahlern mit bescheidenem Einkommen nicht gelingen will – auch bei gleichen Verdiensten treten riesige Differenzen auf, und zwar in allen Einkommensgruppen. Es gibt Reiche, die sich, verglichen mit ihresgleichen, wegen ihrer immensen Steuern ungerecht behandelt fühlen müssen. Aus Dummheit, Desinteresse oder auch ausgeprägtem Gemeinsinn nutzen sie nicht die durchaus legalen Fluchtmöglichkeiten.
Ein besonderes Ärgernis im ganzen System ist die Einkommensteuer, die ein Drittel der gesamten Steuerlast ausmacht. Eigentlich soll sie mit ihren steigenden Sätzen „sozialstaatliche Umverteilungsgerechtigkeit“ verwirklichen, wie es in dem Standardwerk Steuerrecht der Wissenschaftler Klaus Tipke und Joachim Lang heißt. „Die einstige ,Königin‘ der Steuern“, so schreiben die Autoren, „ist zu einer Dummensteuer degeneriert, die jene am stärksten trifft, die am schlechtesten informiert oder beraten sind oder die der Besteuerung wie zum Beispiel Lohnsteuerzahler am wenigsten ausweichen können.“ Der gewöhnliche Arbeitnehmer hat so gut wie keine Möglichkeiten, legal dem Finanzamt zu entkommen. Ihm wird die Lohnsteuer gleich abgezogen. Im Normalfall kann er nur wenig absetzen, es sei denn, er ist Fernpendler, unterhält eine Zweitwohnung am Arbeitsort oder unterstützt einen bedürftigen Angehörigen. Dagegen können sich potente Steuerzahler durch viele Löcher davonstehlen, von den illegalen Wegen ganz zu schweigen. Im Ergebnis „unterscheidet sich der Steuersatz eines Durchschnittsverdieners schon heute kaum mehr von dem eines Topverdieners“, meint Steffen Ganghof vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung.
Tatsächlich wird der Gerechtigkeitseffekt zuweilen umgedreht. So kann ein verheirateter Spitzenverdiener sein Jahreseinkommen von 250000 Euro durch Taktieren auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von gerade einmmal 25000 Euro drücken, wie die Steuerberaterkammer in einem fiktiven Beispiel vorrechnet. Seine Steuerschuld beträgt dann nur 2438 Euro – etwa so viel, wie auch ein Angestellter mit einem Jahresgehalt von 30000 Euro zahlen muss. Die Rechnung unterstellt, dass der Gutbetuchte eine Immobilie in einem städtischen Sanierungsgebiet (Sonderabschreibung!) erwirbt und restauriert und sich ein Paket festverzinslicher Wertpapiere zulegt. Alles wird weitgehend auf Pump gekauft, denn die Schuldzinsen sind steuerlich vom Einkommen abzuziehen. Würde er dann noch Werbungskosten für die Fahrten zu seiner Baustelle geltend machen, wäre er schnell bei einer Steuerzahlung von nahe null, und die Finanzbeamten können nichts dagegen machen. Die von Rot-Grün durchgesetzte Mindestbesteuerung, die Verlustverrechnungen dieses Ausmaßes verhindern soll, gilt selbst Steuerexperten im Berliner Finanzministerium nicht als wirkungsvolle Bremse. „Kreative Steuergestalter“, sagt ein Mitarbeiter Hans Eichels, „setzen einen zweiten Kreislauf in Gang oder stülpen zusätzlich eine Gesellschaft darüber.“ Und selbst diese unzureichende rot-grüne Regelung soll wieder gelockert werden.
Fast alle Steuersparmodelle funktionieren nach demselben Muster: Künstlich werden steuerliche Gewinne minimiert oder gar Verluste geschaffen, obwohl das Vermögen weiter wächst. Das gilt für Beteiligungen an Film- oder Schiffsfonds, den Kauf von Rentenansprüchen auf Darlehen oder auch verschachtelte Firmenkonstruktionen, bei denen Betriebsführungs- und Eigentumsgesellschaften getrennt werden. Die Beschäftigung von Familienangehörigen im eigenen Betrieb ist eine Möglichkeit – wie auch das Ausnutzen von Sparerfreibeträgen, indem selbst Kleinstkindern schon pro forma Vermögensanteile überschrieben werden.
Am beliebtesten sind bei betuchten Steuersparern immer noch Häuser oder Eigentumswohnungen, die sie vermieten. Erst werden die rein rechnerischen Abschreibungsverluste kassiert, die tatsächlich durch die Mieten ausgeglichen werden. Und dann wird die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist mit Wertsteigerung steuerfrei verkauft. Seit Bestehen der Bundesrepublik hat der Fiskus aus den „Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ unterm Strich nicht einen müden Steuer-Euro eingenommen; er hat im Gegenteil immer draufgezahlt. Gut verdienende Notare, Rechtsanwälte oder Ärzte, verrät ein Berliner Steuerexperte, kauften sich jedes Jahr ein Haus und hielten das Steuerspar-Karussell am Laufen. Der GAU für den deutschen Fiskus: Wenn sich ein begüterter Bürger auf diese Art während seines Erwerbslebens steuerfrei ein Vermögen aufbaut und sich dann zum Ruhestand in eine Steueroase absetzt, um dort das Kapital und seine Zinsen steuerfrei zu konsumieren.
Da kann die Regierung ruhig einige Sparmöglichkeiten streichen – im Dickicht der Vorschriften finden Steuerberater allemal schneller neue Schlupflöcher, als der Gesetzgeber sie stopfen kann. „Man kann machen, was man will“, sagt ein Spitzenbeamter im Finanzministerium, „wenn sie nicht wollen, zahlen die oberen Zehntausend nichts.“ Weil das Steuergeheimnis die Drückeberger schützt, bleiben sie anonym und müssen deshalb nicht einmal um ihren Ruf fürchten – von den wenigen Fällen abgesehen, in denen sie sich selbst bloßstellen. So machte der Hamburger Großgrundbesitzer Robert Vogel schon vor Jahren öffentlich, dass er mithilfe seines Steuerbescheids Sozialhilfe beantragt hatte. Andere werden nur bekannt, wenn sie in ihrem Spartrieb die Grenze zur Illegalität überschreiten und erwischt werden – wie Tennisstar Boris Becker, der angeblich in die Steueroase Monaco übergesiedelt war, aber heimlich in München wohnte. Oder Peter Graf, der sich Turnier-Honorare seiner Tochter Steffi vom Veranstalter in Plastiktüten übergeben ließ, um sie am Finanzamt vorbeizumogeln. Gesetzestreu und dennoch steuersparend haben sich dagegen die Formel-1-Gebrüder Michael und Ralf Schumacher und der Radstar Jan Ullrich in Richtung Alpen abgesetzt.
- Datum 07.08.2003 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 07.08.2003 Nr.33
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