versicherungen
Phantomschmerz
Die Versicherungen klagen über Betrug – die Fakten aber sind dürftig
Naturkatastrophen und Börsendesaster haben der Versicherungswirtschaft in den vergangenen Jahren schwer zugesetzt. Da eine Flut, dort ein Totalverlust. Das größte Risiko aber, so scheint es, sind offenbar unehrliche Kunden geworden. Der Branchenverband GDV hat jedenfalls dem Versicherungsbetrug nun den Kampf erklärt und sogar eine „Abteilung Kriminalitätsbekämpfung“ aufgebaut. Es gehe schließlich um viel Geld: Der jährliche Schaden, schätzt der GDV, soll bei vier Milliarden Euro liegen. Das entspräche knapp drei Prozent der jährlichen Prämieneinnahmen.
Deutschland, einig Betrügerland: Die Medien unterstützten die Story in den vergangenen Monaten wortkräftig. Während das Handelsblatt sein Mitgefühl in die Überschrift Versicherer leiden unter Betrug presste, schaute die Frankfurter Rundschau gleich tief in die Volksseele. „Biedere Bürger“, meldete das Blatt empört, „beschummeln die Assekuranz ohne Gewissensbisse.“ Die Prämien könnten zum Beispiel in der Kfz-Kaskoversicherung um einen zweistelligen Prozentsatz niedriger sein, hieß es unter Berufung auf den GDV weiter.
Besonders viel Verständnis mit dem Versichererverband hat offenbar die Rheinische Post. Die Düsseldorfer haben in ihrer Internet-Präsenz gleich das ganze „Themenspecial“ der Branche wörtlich übernommen. „Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, heißt es dort redaktionell genauso wie auf der Homepage des GDV.
Riesige Datensammlung
Als „hochgradig unseriös“ stuft indes Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“
Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vergangene Jahr lediglich 8876 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung und Versicherungsmissbrauch (siehe Kasten) aus. Das entspricht rund einem Prozent aller Betrugsverfahren. Vergleichbar viele Verfahren gab es zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung (8615) – es würde aber deswegen wohl niemand auf die Idee kommen, vom „Volkssport Vergewaltigung“ zu sprechen.
Noch dürftiger wird die Faktenlage, wenn es um Verurteilungen geht. Das Statistische Bundesamt weist Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht getrennt aus, lediglich der „Versicherungsmissbrauch“ wird einzeln erfasst. Da nur jedes Zehnte aller Betrugsverfahren zu einer Verurteilung führt, schätzen die Statistiker, dass gerade mal etwa 1000 Personen jährlich wirklich verurteilt werden. Als Massensport eines 82Millionen-Volkes kann man das nun wirklich eindeutig nicht bezeichnen.
Woher aber stammen die Erkenntnisse der Versicherungswirtschaft? Auf Anfrage erklärt der GDV: Die Schätzungen beruhten auf Ergebnissen „einer vor einigen Jahren durchgeführten repräsentativen Umfrage“ zum Versicherungsbetrug. Die Ergebnisse seien in Beziehung zu den Schadensaufwendungen in den betroffenen Sparten gesetzt worden, woraus sich die Schadensschätzung ergeben habe.
Der GDV verweist darauf, etwa 25 Prozent aller Befragten hätten eingeräumt, „ihre Versicherung schon mal betrogen zu haben“. Das müssten folglich Millionen sein. Marktforscher Rüdiger Ey vom Düsseldorfer Markforschungs-Institut Xius hat Bedenken: „Die Methode ist nicht anschaulich dargestellt, sodass die Interpretation nicht unbedingt nachzuvollziehen ist. Das Auseinanderklaffen von tatsächlichen Verfahren und behaupteten Delikten könnte damit zu tun haben, dass der Einzelne subjektiv betrügerisches Verhalten eingesteht, das strafrechtlich überhaupt nicht relevant ist.“
Ungeachtet der fehlenden Belege für das angeblich massenhafte Betrugswesen, treiben die Versicherer die Datenerfassung verdächtiger Kunden voran. „Uniwagnis“ heißt das Hinweissystem, das seit Mitte der Neunziger eingesetzt wird. Über drei Millionen Datensätze sind den Angaben zufolge derzeit gespeichert. Erst nach fünf Jahren werden Einträge wieder gelöscht.
Wie Uniwagnis funktioniert, erläutert der Versichererverband so: „Bei Vorliegen bestimmter Kriterien, je nach Sparte unterschiedlich, werden vom meldenden Versicherungsunternehmen Name und Adresse dem GDV mitgeteilt.“ Wie Experten aus den Schadensabteilungen einzelner Versicherer anonym zugeben, können Verdachtskriterien unter anderem ein Unfall auf einsamer Landstraße, die Nationalität oder das Alter sein. Das hänge damit zusammen, dass zum Beispiel bei fingierten Autounfällen häufiger bestimmte Nationalitäten beteiligt sein sollen.
Sind die Daten von Verdächtigen erst mal beim Computer in Hamburg gelandet, werden sie gekürzt, phonetisiert und in einem Codepool abgespeichert. Aus Max Mustermann, wohnhaft in Musterhausen, könnte also Code 08/15-XYZ werden. Meldet ein anderer Versicherer ebenfalls den verdächtigen Herrn Mustermann, müsste wiederum Code 08/15-XYZ entstehen. Treffen zwei gleiche Codes aufeinander, ruft der Computer „Bingo“ und der Sachbearbeiter von Versicherung B beim Kollegen von Versicherung A an. Dort erfährt er den richtigen Namen und auch den Grund, dessentwegen Herr Mustermann schon einmal aufgefallen ist.
Das klingt kompliziert, ist aber notwendig, um mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar zu sein. Denn würden statt Codes Name und Anschrift gespeichert, müssten die Daten grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie ihren originären Zweck erfüllt haben. Das wäre meist dann der Fall, wenn die Schadensregulierung abgeschlossen wird. „Personenbezogene Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden“, sagt Evelyn Seiffert, Mitarbeiterin des Hamburger Datenschutzbeauftragten, der für Uniwagnis zuständig ist. „Das Verfahren des GDV ist mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und nicht zu beanstanden.“
Eine Selbstauskunft ist wegen der Verschlüsselung jedoch nicht möglich. Kein Versicherungskunde kann erfahren, ob etwas über ihn – indirekt – gespeichert wurde. Datenschützerin Seiffert: „Der Kunde kann nur jede Gesellschaft einzeln anfragen.“
Mit harten Fakten tut sich die Versicherungswirtschaft auch bei Uniwagnis schwer. Der Erfolg sei „nicht in Zahlen messbar“, heißt es. Der Informationsaustausch zwischen den Sachbearbeitern werde aber „als wichtig“ bewertet. Es gehe im Übrigen „gleichermaßen auch um die Entkräftung eines Betrugsverdachtes“.
„Branche übertreibt schamlos“
„Zumindest das scheint zu gelingen“, spottet Frank Braun vom Bund der Versicherten. „Wenn bei so viel High Tech nur so wenig konkrete Verfahren herauskommen, spricht das umso mehr dafür, dass die Branche schamlos übertreibt.“
Braun setzt sich gleichwohl dafür ein, den Betrug im Versicherungswesen zu thematisieren – allerdings von der anderen Seite, den Betrug zum Nachteil von Versicherten. Einen spektakulären Vortrag bei der Wissenschaftstagung des Versichertenbundes hielt dazu kürzlich der Rechtsprofessor Felix Herzog von der Berliner Humboldt-Universität. Zu den „Grenzen und Möglichkeiten des strafrechtlichen Verbraucherschutzes“ führte Herzog aus, eine im individuellen Fall unsinnige Lebensversicherung könne durchaus als Betrug durch den Vermittler zu werten sein.
„Zwar bekommt der Kunde einen Gegenwert für sein Geld“, sagt Herzog, „es kann aber trotzdem eine Vermögensschädigung gegeben sein, denn es kommt auf den persönlichen Schadenseinschlag ein. So kann der Schaden in der Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit liegen, etwa weil einem Kunde nach Entrichtung der Prämie kaum noch genügend Geld zum Leben bleibt.“ Verbraucherzentralen berichteten immer wieder von Fällen, bei denen Greise noch eine lang laufende Lebensversicherung aufgeschwatzt bekamen oder Eltern vorgegaukelt wurde, sie müssten eine Ausbildungspolice abschließen, um Kindergeld bekommen zu können. „Betrogen werden in solchen Fällen Kunden und Versicherer gleichermaßen, denn der Versicherer muss die Provision zahlen“, sagt Herzog. „Wenn die Branche ernsthaft etwas gegen Betrug unternehmen will, sollte sie bei ihrem Vertrieb anfangen.“
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- Quelle (c) DIE ZEIT 28.08.2003 Nr.36
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