finanzen Genial einfache Idee
Wie der Ökonom Joachim Mitschke das Steuerrecht entrümpeln will
Die Grundidee ist denkbar einfach: Die Gewinne von Unternehmen bleiben prinzipiell steuerfrei, solange sie im Betrieb bleiben. Erst wenn der Eigentümer das Geld für den eigenen Verbrauch aus dem Unternehmen herausnimmt oder der Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird, greift der Fiskus zu und kassiert Einkommensteuer. Allein mit diesem Kunstgriff in seinem Modell einer neuen Einkommensteuer gelingt es dem Wirtschaftswissenschaftler Joachim Mitschke, eine Vielzahl komplizierter Paragrafen überflüssig zu machen und den Steuerdschungel wesentlich zu lichten.
„Einfachheit und Durchschaubarkeit der Einkommensbesteuerung“ seien „notwendige und nützliche Vorbedingungen ihrer Praktikabilität, indes keine finale Zielsetzung“, erklärt Mitschke, früher Professor für volks- und betriebswirtschaftliches Rechnungswesen und heute im Ruhestand, zur Begründung seines Reformkonzeptes. Die Einfachheit rangiere „hinter den gewichtigeren Zielen der Gleichmäßigkeit, Beschäftigungs- und Investitionsfreundlichkeit, Familien- und Kinderfreundlichkeit sowie der fiskalischen Ergiebigkeit“.
Nach den überschlägigen Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers würde die von ihm entwickelte Einkommensteuer mit einem im Wesentlichen proportionalen Steuersatz von 30 Prozent dem Staat sogar geringfügig höhere Einnahmen bringen als das gegenwärtige System von Lohnsteuer, Einkommensteuer, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer. Dank des niedrigeren Steuertarifs wird nach den Worten des Wissenschaftlers jedoch nicht nur die Massenkaufkraft zunehmen und die erhöhte Binnennachfrage zu einem Anstieg von Produktion und Beschäftigung führen. Auch die Angebotsseite des Arbeitsmarktes werde profitieren: Wenn die Arbeitskraft nicht mehr so stark besteuert wird, so seine These, können sich die Arbeitnehmer mit geringeren Bruttolöhnen zufrieden geben. Mitschke: „Zumindest ist das Besteuerungsargument bei Tarifverhandlungen vom Tisch.“
Wie andere Reformer will auch Mitschke das Steuerrecht von zahlreichen Ausnahmen und Lenkungsnormen befreien, mit denen der Gesetzgeber wirtschafts-, sozial-, bildungs-, wohnungs-, umwelt- und gesundheitspolitische Ziele verfolgt.
Das Herausragende an seinem Entwurf ist jedoch die Verlagerung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen auf die Entnahmen oder Ausschüttungen. Weil dies für alle Unternehmensformen – gleich, ob Kapital- oder Personengesellschaften – gelten soll, würden das gesamte Körperschaftsteuerrecht und das konfliktträchtige, selbst von Experten nicht mehr zu durchschauende Bilanzsteuerrecht überflüssig.
Doch weitaus mehr als die Arbeitserleichterungen für Steuerberater und Finanzämter interessiert sich Mitschke für die wirtschaftlichen Folgewirkungen. Da die Gewinne in den Betrieben selbst nicht besteuert werden, können Unternehmer und Manager die Betriebe ohne steuerliche Rücksichtnahmen ausschließlich nach wirtschaftlichen und handelsrechtlichen Grundsätzen führen. Mindestens ebenso wichtig: Weil erst der Konsum der Eigentümer besteuert wird, steigt der Anreiz, die Gewinne wieder zu investieren. Dadurch wird die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und die „beschäftigungsfördernde Erneuerung des Produktionsapparats“ (Mitschke) unterstützt. Und das hilft letztlich auch den Arbeitnehmern: Je mehr Eigenkapital Unternehmen haben, desto weniger anfällig sind sie in Krisenzeiten.
- Datum 04.09.2003 - 14:00 Uhr
- Quelle (c) DIE ZEIT 04.09.2003 Nr.37
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