EStR 139/14

Rubrik: "Worte der Woche", ZEIT Nr. 37

Hier wird eine niedersächsische Verwaltungsvorschrift zitiert, die feststellt, dass der Tod aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit darstellt. Ministerpräsident Christian Wulff hat nun in Aussicht gestellt, diese Vorschrift abzuschaffen. Es darf vermutet werden, ein Tipp aus dem Bundesfinanzministerium bestärkte den Politiker in seinem Beschluss. In den amtlichen Hinweisen zur Einkommensteuer-Richtlinie EStR 139 Abs. 14 heißt es nämlich: "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit zu werten", was ja offensichtlich mit der unsinnigen niedersächsischen Verwaltungsvorschrift kollidiert.

Joris Pelz, Berlin

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