Menschenhandel Das Paradies im roten LichtSeite 6/6

„Weshalb? Wegen der illegalen Frauen? Streit unter Zuhältern?“

„Nöö, es kommt nur mal vor, dass ein Gast nicht für die Leistungen bezahlen will, die er in Anspruch genommen hat.“

„Was sind das für Gäste?“

„Die meisten wohl Stammkunden aus der Gegend, deshalb passiert ja auch so wenig.“

Noch eine letzte Frage: „Wenn die Frauen angeblich Russinnen sind, dann ist doch mindestens illegale Arbeit, vielleicht aber sogar Menschenhandel zu vermuten. Kümmert Sie das nicht?“

„Das wäre dann Sache des Arbeitsamtes – oder des Landeskriminalamts, bisher gab es weder für das eine noch das andere Grund zum Einschreiten.“

Im letzten Moment wurde Nataljas Abschiebung ausgesetzt

Natalja stand den Prozess gegen ihre beiden Peiniger durch. Aber sie wäre fast umgefallen. Sie hatte mit ihrer Mutter telefoniert, ihr gesagt, sie lebe zurzeit in Polen. Die Mutter berichtete ihr, dass vor kurzem drei fremde Männer den kleinen Sohn von der Schule abgeholt hätten, wollte wissen, warum. Am Ende wurde der Ukrainer zu zehn Jahren, der Türke zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die nette Kundin in der Ukraine ist aber auf freiem Fuße. Gegen sie hat niemand ermittelt. Gegen die Männer, die Nataljas Sohn von der Schule abholten, und gegen den Schaffner, der sie über die Grenze spedierte, auch niemand. Trotzdem verfügte die Ausländerbehörde, Natalja sei nun abzuschieben. Erst als das Bundeskriminalamt bestätigte, sie sei weiterhin gefährdet, wurde die Abschiebung ausgesetzt.

Wie es Frauen ergeht, die sich, anders als Natalja, nicht „freiwillig“ zur Verfügung stellen, lässt sich aus Gerichtsurteilen erkennen. Nur selten werden Menschenhändler überführt. Wenn die Zeuginnen überhaupt noch in Deutschland sind, dann haben sie Angst, nach dem Prozess wieder von ihren Zuhältern misshandelt zu werden. Ein Blick in einschlägige Gerichtsakten zeigt, weshalb.

Landgericht Koblenz:

„Anfang Januar erklärte sie ihm an einem Abend, dass sie nicht mehr der Prostitution nachgehen wollte. Hierauf reagierte der Angeklagte wütend und verlangte von ihr innerhalb der nächsten drei Tage 20000 DM Ablösesumme… Bei einem Besuch in ihrer Wohnung schlug er sie mit dem Kopf mehrmals gegen die geflieste Wand im Bad, ließ sich dann von seinem Begleiter eine Schusswaffe geben, drückte dreimal gegen ihren Kopf ab, schlug und trat sie wiederholt.“

Landgericht Duisburg:

„Eines Tages in der zweiten Augusthälfte 2000 gegen 6.00 Uhr morgens erklärte der Angeklagte der Zeugin, die ihm bis dahin noch keinen Pfennig eingebracht hatte, dass er sie nunmehr verkaufen werde, zuvor aber noch einmal mit ihr schlafen wolle. Er gab der Zeugin eine Zigarette. Als die Zeugin ablehnte, mit dem Angeklagten zu schlafen und die Zigarette weg warf, schlug er ihr mit der Hand ins Gesicht, um ihren Widerstand zu brechen… Er drang alsbald mit seinem erigierten Penis in die Scheide der Zeugin ein. Anschließend sagte er sinngemäß zu der Zeugin, ‚diese Zigarette wirst Du solange abarbeiten, solange Du Deinen Namen noch weißt‘.“

Eine Sozialarbeiterin von Solwodi half Natalja nach dem Prozess, in einer anderen Stadt Arbeit zu finden. Dort lernte sie einen Deutschen kennen, der sie heiratete. Vor einem halben Jahr konnte sie ihren kleinen Sohn nachholen. Der Große ist inzwischen volljährig, hat eine eigene Wohnung in der Ukraine. Ihre Eltern leben auch noch dort. Natalja könnte, sollte jemand den Eltern etwas von ihrer Vergangenheit erzählen, jetzt behaupten, das seien alles nur üble Gerüchte. Aber sie selber wird die Erinnerung nicht los. Viele Male am Tag wäscht sie sich die Hände. Am liebsten würde sie ständig duschen oder baden. Aber es hilft nichts. Sie fühlt sich auch danach noch schmutzig. „Ich bin ja selber daran schuld“, sagt sie.

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