Interview Verbot für Kopftücher?

Nein, sagt Nordrhein- Westfalens Justizminister Wolfgang Gerhards, SPD

die zeit: Herr Minister, in Nordrhein-Westfalen leben die meisten Muslime. Dürfte dort eine Lehrerin an einer staatlichen Schule ein Kopftuch tragen?

Wolfgang Gerhards: Ja, wir haben auch schon einige Fälle, und bislang hat es damit im Schulalltag kein einziges Problem gegeben.

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zeit: Trotzdem wird auch in Ihrem Bundesland über ein Kopftuchverbot gestritten.

Gerhards: Ich bin gegen ein generelles Verbot. Im Kern geht es doch um die Frage, ob die jeweilige Lehrerin nur für sich persönlich ihre Religion lebt oder ob sie darüber hinaus missionieren und indoktrinieren will. Diese Frage können wir nur von Fall zu Fall beurteilen und lösen.

zeit: Aber missioniert nicht schon allein das Kopftuch? Steht es nicht für Zwang und Unterdückung?

Gerhards: Dieses Urteil ist mir zu pauschal. Wir schauen nicht nach, was im Kopf unter dem Tuch steckt, sondern deuten den Stoff von vornherein nur in eine Richtung. Die Vorstellung, dass jede Frau, die ein Kopftuch trägt, entweder selber indoktrinieren will oder von ihrer Familie, ihrer Religion oder den Geistlichen missbraucht wird, ist zu eng. So machen wir die Frauen zum Objekt unserer eigenen Ängste und Befürchtungen – ohne genau hinzusehen.

zeit: Der Zwang zum Kopftuch ist aber dokumentiert.

Gerhards: Ja, trotzdem müssen wir den Einzelfall betrachten, und da gibt es große Unterschiede. Die Frau, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, trägt ihr Kopftuch als Ausdruck ihres persönlichen religiösen Bekenntnisses; niemand hat sie dazu gezwungen. Freiwilligkeit und Freiheit sind der Ausgangspunkt unseres Menschenbildes – und auch des Bildes, das wir von unseren Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben.

zeit: Muss die Schule als neutraler Raum nicht frei von jedem äußeren Bekenntnis sein?

Gerhards: Nein, die Schule ist kein religionsfreier Raum, das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Kruzifix-Urteil so gesehen. Jeder, auch ein Lehrer, darf seinen Glauben leben, nur darf er seine Schüler nicht mit seinem religiösen Bekenntnis überziehen.

zeit: Aber tut er das nicht mit dem Kopftuch? Kein Schüler kann diesem Symbol im Unterricht ausweichen.

Gerhards: Wir regen uns doch auch nicht darüber auf, wenn in einer staatlichen Schule katholische Priester mit der Soutane auftreten oder eine Lehrerin ein Kreuz um den Hals trägt oder ein Jude mit der Kippa unterrichtet. Wir sind ein weltoffener Staat, der es jedem ermöglicht, seine Religion zu leben. Mir ist es lieber, wenn Lehrer und Lehrerinnen offen zu ihren Auffassungen stehen – übrigens auch in außerreligiösen Fragen –, aber den Schülern deutlich machen: Das ist meine Auffassung, ihr müsst sie nicht teilen und könnt euch gerne daran reiben! Das ist mir bedeutend lieber als ein Lehrer, der sich zu nichts bekennt und sich vor den Konflikten bloß wegduckt.

zeit: Für Sie ist die Schule kein neutraler Raum?

Gerhards: Sie ist ein Raum, in dem man lernt, mit unterschiedlichen Menschen umzugehen und Konflikte zu lösen. Und zwar mehr als an irgendeinem anderen Ort, denn der Schule kann kein Kind ausweichen, in die Schule muss jeder gehen. Gerade in Nordrhein-Westfalen leben wir seit der Römerzeit in einem Durchreiseraum, wo es uns immer wieder gelungen ist, verschiedene Religionen und Kulturen friedfertig miteinander zu verbinden – ohne Gebote und Verbote. Dabei sollte es bleiben.

Die Fragen stellte Martin Klingst

 
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