Symbole Ein Opfer für das Abendland

Der Streit um ein islamisches Symbol gefährdet eine christliche Klosterschule

Baden-Baden

So müssen sich Konservative ein Idyll vorstellen: Fröhliche Kinder, die auf dem Schulhof herumtollen. Eine sittenstrenge Lehrerschaft, der Disziplin, Leistung und ein liebevoller Umgang mit ihren Schützlingen gleichermaßen wichtig sind. Ein gemeinsames Gebet zu Beginn und am Ende eines jeden Schultags. Eine hoch zufriedene Elternratsvorsitzende. Ein begeisterter Schulamtsleiter. Eine ganze Stadt, in der Eltern versuchen, ihre Kinder irgendwie auf diese eine Grundschule zu bekommen. Was ließe sich Besseres über eine Schule sagen?

So wie die Klosterschule Lichtental in Baden-Baden müssten sich Konservative ein Idyll vorstellen, sollte man meinen. Aber die konservative Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg hat in den vergangenen fünf Jahren alles dafür getan, dass diese Schule, jedenfalls in ihrer gegenwärtigen Form, für verfassungswidrig erklärt und geschlossen werden könnte. Nicht dass die Regierung das jemals beabsichtigt hätte – es ging in dem fraglichen Verfahren überhaupt nicht um die kleine Klosterschule. Ihr Ende wurde lediglich, sozusagen als Kollateralschaden, in einem viel größeren und wichtigeren Konflikt in Kauf genommen.

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Es ging, natürlich, um das Kopftuch. Baden-Württemberg gegen Fereshda Ludin, das christliche Abendland gegen den vordringenden Islam. Dass dieser Streit nun eine der ältesten Grundschulen Deutschlands erreicht, liegt daran, dass die Klosterschule Lichtental zum Zisterzienserkloster Lichtenthal gehört. Seit fast 200 Jahren bringen die Schwestern des weißen Ordens hier den Kindern der Umgebung das Lesen und das Schreiben bei. Sie unterrichten seit jeher in der vollen Tracht der Zisterzienserinnen, im weiten weißen Gewand mit schwarzer Schürze, dem Skapulier, und, natürlich, unter dem Schleier. Eng wie ein Taucheranzug, umschließt er das Gesicht und verbirgt, ganz wie das Kopftuch der Muslimin Ludin, das Haar der Lehrerin.

Seit 1948 ist die Klosterschule die einzige staatliche Pflichtgrundschule in einem Schulbezirk mit mittlerweile gut 7000 Einwohnern; vier der fünf Ordensschwestern in dem 17köpfigen Kollegium sind Beamtinnen.

Ist das ein Problem? Im Prinzip ja.

Denn aus Sicht des Landes Baden-Württemberg sind religiöse Bekenntnisse von Lehrkräften, seien sie nun Christen, Muslime oder Hindus, an öffentlichen Schulen allesamt des Teufels – das jedenfalls war die Rechtsauffassung, die das Land dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vortrug, als es um das Kopftuch ging. „In öffentlichen Pflichtschulen“ seien Kinder „ohne jede Parteinahme des Staates und der ihn repräsentierenden Lehrkräfte für christliche Bekenntnisse wie für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu unterrichten und zu erziehen“ – diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ergangen in der Sache Ludin gegen Baden-Württemberg, schloss sich das Land in seiner Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht ohne jede Einschränkung an.

Wie kann man einer Muslimin ein solches Urteil entgegenhalten, wenn man zugleich Lehrerinnen in der Tracht eines christlichen Ordens an einer staatlichen Pflichtschule duldet?

Das wirke, sagt Kultusministerin Annette Schavan, „zugegebenermaßen wie eine schwer auflösbare Spannung“. Im Fall der Klosterschule müsse man eben Traditionen berücksichtigen, die in Landesverfassung und Schulgesetz verankert seien.

Traditionen freilich, von denen sich das Land in seiner Stellungnahme gegen Fereshda Ludin weit entfernt hat. Wer verstehen will, wie ausgerechnet eine konservative Regierung sich auf eine Position festlegen konnte, die von lupenreinem Laizismus mit bloßem Auge kaum noch zu unterscheiden ist, der muss sich mit der Geschichte des Falles Ludin beschäftigen.

Argumente ganz nach Bedarf

Ursprünglich wollte das Land mitnichten religiöse Bekenntnisse aller Art untersagen. Es ging zunächst bloß um die Muslimin Ludin mit ihrem Kopftuch – sie wollte man nicht in Baden-Württemberg. Und so beschied ihr das Stuttgarter Schulamt vor fünf Jahren, von Anfang an in Absprache mit dem Kultusministerium des Landes, ihre Weigerung, das Kopftuch abzulegen, sei Ausdruck „kultureller Desintegration“ und sie selbst daher für den Schuldienst ungeeignet.

Wäre das Land doch bei dieser Sicht der Dinge geblieben! Dann müsste man um die Klosterschule Lichtental nicht fürchten – dann würde freilich auch die Lehrerin Ludin längst irgendwo in Baden-Württemberg unterrichten, mit Kopftuch. Denn der fremdenfeindliche Unfug der Desintegrationsthese – in einem Staat mit 3,7 Millionen Muslimen – hätte kaum die erste Instanz überstanden, geschweige denn den Rechtsweg bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. Und so nahm das Land, noch ehe die Sache zum ersten Mal vor ein Gericht kam, eine entscheidende Kurskorrektur vor: Nicht nur das Kopftuch, nein, jedwedes religiöses Bekenntnis wurde fortan bekämpft.

Man habe eben berücksichtigen müssen, sagt der damals zuständige Schulamtsjurist Stefan Reip, „mit welcher Argumentation wir Erfolgsaussichten haben in diesem Verfahren“.

War die Wende also bloß taktisch motiviert?

Es habe, sagt Kultusministerin Schavan, „im Laufe der verschiedenen gerichtlichen Auseinandersetzungen unterschiedliche Schwerpunkte“ gegeben. Am Schluss aber habe man die „rein formaljuristische Ebene“ verlassen und sich auch auf Traditionen berufen – ohne freilich, müsste man wohl hinzufügen, von dem Verbot beliebiger religiöser Bekenntnisse abzurücken.

Man muss zur Ehrenrettung der baden-württembergischen Landesregierung sagen, dass vieles von dem, was sie in diesem Verfahren vorgebracht hat, in der Rechtssprechung hoher und höchster deutscher Gerichte bereits angelegt war. Das Schulgebetsurteil und das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts, das Bhagwan-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, sie alle wiesen in eine Richtung, in die das Land nun entschlossen voranschritt. Hätte es am Ende Recht bekommen, dann wäre Deutschland jetzt ein anderes Land – ein Land freilich, das in Baden-Württemberg nur wenigen gefallen dürfte. Und um die Klosterschule Lichtental wäre es geschehen. Wenn sie nun doch noch gerettet wird – und das soll sie, sagt Frau Schavan –, dann hat sie das, seltsame Pointe des Kopftuchstreits, ausgerechnet den liberalen Richtern in Karlsruhe zu verdanken, die sie vor dem antireligiösen Furor einer konservativen Landesregierung bewahrt haben.

Wie nahe das Ende schon war, das beginnen sie an der Grundschule Lichtental erst gerade zu ahnen. Baden-Württemberg sei immer ein christliches Land gewesen, sagt Schwester Maria Teresa, die Schulleiterin. Es könne doch nicht sein, dass nun, „nur weil es ein Kopftuch gibt, der Schleier jetzt auch … heruntergezogen werden soll, hätte ich fast gesagt“.

Kann sie sich vorstellen, dass eine Lehrerin, bloß weil sie ein religiös geprägtes Gewand trägt, für den Schuldienst ungeeignet ist?

Man möge bitte bedenken, entgegnet Schwester Teresa, dass in Deutschland Schule und Kultur in vielen Fällen von den Klöstern ausgegangen seien. Und in Lichtental seien es seit fast 200 Jahren die Schwestern ihres Ordens, die den Menschen Lesen und Schreiben beibrächten.

Wäre sie bereit, in Zivil zu unterrichten?

Ach ja, sagt sie, für sie selbst wäre das vielleicht gar nicht so schwer. Aber für andere könne sie da nicht sprechen. Und viele in ihrem Orden würden eine solche Entscheidung sicherlich missbilligen.

Bei Muslimen geht es ums Prinzip

Gab es je Beschwerden der Eltern über die Ordenstracht? Einmal in den 19 Jahren, die sie die Schule nun leitet, habe sich ein Vater beklagt, sagt Schwester Teresa. Sein Kind sei dann einer anderen Schule zugewiesen worden. Solche Fälle kämen gelegentlich vor, ist dazu im Schulamt zu erfahren. Die Lösung sei unproblematisch.

Solch eine Lösung hatte auch Fereshda Ludin vorgeschlagen. Das sei nicht akzeptabel, entgegnet der Landesjurist Stefan Reip. Ob eine Rechtsverletzung vorliege – gemeint ist die Verletzung von Schülerrechten durch die bloße Anwesenheit einer Lehrerin mit Kopftuch –, das hänge ja nicht davon ab, ob sich die fraglichen Schüler dagegen wehrten.

Wie wird es weitergehen in Baden-Württemberg, mit Fereshda Ludin und der Klosterschule Lichtental? Nun, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen ist, neigt man in Stuttgart offenbar wieder zu größerer Gelassenheit im Umgang mit religiösen Lehrern, jedenfalls wenn es sich um Christen handelt. Annette Schavan will demnächst das Kopftuch gesetzlich verbieten, die Ordenstracht hingegen erlauben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht von jeder Regelung dieser Frage explizit verlangt, dass „Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleich behandelt werden“. Aber die Kultusministerin ist dennoch zuversichtlich. Man werde schon eine geeignete Formulierung finden.

Und sollte dereinst das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchgesetz des Landes am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits verwerfen, dann werden in Lichtental wahrscheinlich noch weniger Ordensfrauen unterrichten als heute. Schwester Teresa jedenfalls wird in zwei Jahren pensioniert.

 
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