Symbole Ein Opfer für das AbendlandSeite 4/4

Bei Muslimen geht es ums Prinzip

Gab es je Beschwerden der Eltern über die Ordenstracht? Einmal in den 19 Jahren, die sie die Schule nun leitet, habe sich ein Vater beklagt, sagt Schwester Teresa. Sein Kind sei dann einer anderen Schule zugewiesen worden. Solche Fälle kämen gelegentlich vor, ist dazu im Schulamt zu erfahren. Die Lösung sei unproblematisch.

Solch eine Lösung hatte auch Fereshda Ludin vorgeschlagen. Das sei nicht akzeptabel, entgegnet der Landesjurist Stefan Reip. Ob eine Rechtsverletzung vorliege – gemeint ist die Verletzung von Schülerrechten durch die bloße Anwesenheit einer Lehrerin mit Kopftuch –, das hänge ja nicht davon ab, ob sich die fraglichen Schüler dagegen wehrten.

Wie wird es weitergehen in Baden-Württemberg, mit Fereshda Ludin und der Klosterschule Lichtental? Nun, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen ist, neigt man in Stuttgart offenbar wieder zu größerer Gelassenheit im Umgang mit religiösen Lehrern, jedenfalls wenn es sich um Christen handelt. Annette Schavan will demnächst das Kopftuch gesetzlich verbieten, die Ordenstracht hingegen erlauben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht von jeder Regelung dieser Frage explizit verlangt, dass „Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften dabei gleich behandelt werden“. Aber die Kultusministerin ist dennoch zuversichtlich. Man werde schon eine geeignete Formulierung finden.

Und sollte dereinst das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchgesetz des Landes am Ende eines jahrelangen Rechtsstreits verwerfen, dann werden in Lichtental wahrscheinlich noch weniger Ordensfrauen unterrichten als heute. Schwester Teresa jedenfalls wird in zwei Jahren pensioniert.

 
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