Bürgerversicherung und Kopfpauschale
Die Modelle der Gesundheitsreform in der Debatte
Ideen für die Umgestaltung und Finanzierung des Gesundheitswesens gibt es inzwischen zuhauf. Diskutiert werden Bürgerversicherung und Kopfpauschale. Für jedes dieser unterschiedlichen Finanzierungsprinzipien existieren verschiedene Modell-Vorschläge.
Bei der Bürgerversicherung wird versucht, einen sozialen Ausgleich über einkommensabhängige Versicherungsbeiträge zu erzielen.
Das Lauterbach-Modell: Der Kölner Gesundheitsökonom Karl Lauterbach will künftig alle Bürger zu gleichen Bedingungen versichern. War zunächst geplant, Besserverdiener und Beamte in die gesetzlichen Kassen zu zwingen, sollen sich nun umgekehrt die privaten Versicherungen für eine erweiterte Klientel öffnen. Danach dürfen die Privatkassen die Aufnahme neuer Mitglieder nicht mehr von einem Mindesteinkommen und einer Eingangsuntersuchung abhängig machen (Kontrahierungszwang). Die Privatassekuranzen sollen außerdem am Risikostrukturausgleich teilnehmen. Die Versicherungsbeiträge sind einkommensabhängig, auch Miet- und Zinseinkünfte sollen berücksichtigt werden.
Das CDA-Modell: Auch die Arbeitnehmer in der CDU wollen die Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Kassen nivellieren. Entweder müssen die Privatkassen dazu in den Risikostrukturausgleich einzahlen, oder die Privatversicherten sollen individuell einen Obolus für die gesetzlichen Kassen bezahlen. Geplant ist ferner der Aufbau einer Demografiereserve, bei der ein Teil der Beiträge zurückgelegt wird, um für die Zeit von 2025 an vorzusorgen, wenn weniger junge für mehr alte Mitglieder aufkommen müssen.
Das Modell der Grünen: Wie die CDA wollen auch die Grünen private und gesetzliche Kassen künftig unter gleichen Bedingungen am Markt operieren lassen. Das bedeutet Kontrahierungszwang und einkommensabhängige Beiträge für alle Versicherungen sowie die Teilnahme aller Kassen am Risikostrukturausgleich. Um die Lohnnebenkosten zu entlasten, diskutiert die Partei darüber, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Krankenversicherung einzufrieren. Eine Entscheidung hierzu steht aber noch aus.
Bei der Kopfpauschale soll der soziale Ausgleich durch das Steuersystem erreicht werden.
Das Rürup-Modell: Der Darmstädter Ökonomieprofesser Bert Rürup sieht künftig für alle erwachsenen Versicherten (also auch bislang kostenlos mitversicherte Ehepartner) eine einheitliche Prämie vor. Diese Kopfpauschale soll etwa 210 Euro im Monat betragen. Der bisherige Arbeitgeberbeitrag soll dabei mit dem Lohn ausgezahlt werden. Bezieher niedriger Einkommen erhalten einen steuerfinanzierten Zuschuss, die kostenlose Mitversicherung von Kindern bleibt bestehen. Nach Berechnungen der Rürup-Kommission werden dabei jährlich Subventionen von bis zu 25 Milliarden Euro fällig.
Das Herzog-Modell: Die Reformkommission der Union unter der Leitung von Exbundespräsident Roman Herzog schlug ebenfalls Kopfpauschalen plus staatliche Subvention vor. Zunächst sollte die Pauschale etwa 260 Euro betragen. Inzwischen streben die Sozialpolitker der Union eine niedrigere Prämie von 200 Euro pro Kopf an, was jedoch höhere Kosten für den Fiskus mit sich bringt. Mit einem Teil des Kassenbeitrags soll eine Demografiereserve angespart werden. In jeder ihrer bisherigen Varianten strebt die Union höhere Subventionen an als Rürup.
KLEINE LÖSUNG: Da sich ein Kompromiss zwischen den Befürwortern der Kopfpauschale und denen der Bürgerversicherung nicht abzeichnet, bereitet die CSU unter der Ägide von Exgesundheitsminister Horst Seehofer einen Vorschlag zur Fortentwicklung des bestehenden Systems vor. Dabei soll es wie bisher private und gesetzliche Kassen geben. Allerdings sollen die Arbeitgeber durch das Einfrieren ihrer Beiträge zur Krankenversicherung entlastet werden. Außerdem sollen weitere Leistungen aus dem Katalog der Krankenkassen gestrichen werden.
- Datum 13.11.2003 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 13.11.2003 Nr.47
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