sterbehilfe Der letzte Wille
Peter K. wollte sterben. Notärzte retteten ihn, jetzt liegt er – wie 8000 Menschen in Deutschland auch – im Koma. Seine Patientenverfügung wird ignoriert. Wer darf über seinen Tod entscheiden? Ein Streitgespräch zwischen seinem Anwalt und einem Arzt
die zeit: Herr Putz, Sie kämpfen dafür, dass Patienten wie Peter K. sterben dürfen. Warum?
Wolfgang Putz: Weil es menschenunwürdig ist, wenn man einen Menschen weiter behandelt, der in diesem Zustand nicht leben möchte. In diesem Fall – einer der schrecklichsten, die ich erlebt habe – liegt eine besonders extreme Missachtung von Menschenrechten vor: Obwohl der Betroffene seinen Willen eindeutig bekundet hat, setzt sich das Pflegeheim seit Jahren über diesen Willen hinweg.
Andreas Zieger: Ich kenne den Fall nicht persönlich. Eines aber ist klar: Das Leben des jungen Mannes hat sich radikal verändert. Da gilt es herauszufinden, was dieser Mensch möchte und wie es um seinen Lebenswillen bestellt ist. In diesem Punkt scheint es eine riesige Diskrepanz zu geben zwischen der Ansicht der Angehörigen – und jener der Pfleger, die zu Peter K. eine Beziehung aufgebaut haben und ihn ebenso sehr gut kennen. Sie sagen, dass der Kranke durchaus auf seine Umwelt reagiert.
Putz: Es gibt zwei identische Gerichtsgutachten von Medizinern, die dem widersprechen. Wenn dagegen die Pfleger aus dem Grimassieren eines Sterbenden Willensbekundungen herauslesen, da hört es für mich auf.
Zieger: Da fängt es für mich erst an. Wachkomapatienten sind keine Sterbenden. Vielmehr haben wir es mit schwer traumatisierten Menschen zu tun, die bei guter Betreuung noch viele Jahre vor sich haben.
Putz: Sie wären doch längst tot, würde man sie nicht künstlich ernähren.
- Datum 20.11.2003 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 20.11.2003 Nr.48
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