terrorismus Im Fadenkreuz der Terroristen

Militante Islamisten dringen nicht nach Westeuropa vor, sie sind längst da. Deutsche Verfassungsschützer sind den Verdächtigen auf der Spur, deutsche Polizisten nehmen sie fest, und deutsche Richter lassen einige von ihnen wieder frei

Am 20. März dieses Jahres – die amerikanischen Truppen haben gerade begonnen, Stellungen im Südirak zu bombardieren – besteigt ein halbes Dutzend junger Islamisten am Hamburger Flughafen verschiedene Maschinen. Zuerst geht es nach Syrien, von dort aus wollen sie in den Irak. Sie sind auf dem Weg in den Heiligen Krieg. Die Muslime wollen sich, davon sind die Verfassungsschützer der Hansestadt überzeugt, dem Kampf gegen die ungläubige westliche Imperialmacht anschließen, die sich anschickt, den Irak zu besetzen, der nach Saudi-Arabien als wichtigstes islamisches Zentrum gilt. Bagdad – einst Sitz des Kalifen, jenes Oberhaupts der Muslime, als dessen Nachfahre sich der Al-Qaida-Chef Osama bin Laden versteht.

Unter dem halben Dutzend Maghrebiner, die an diesem Tag ins Kriegsgebiet aufbrechen, ist auch der 30-jährige Abderrazak M. aus Hamburg. Seit kurzem ist ihm der Verfassungsschutz auf der Spur.

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Im November 2002 erfahren die Hamburger von befreundeten Nachrichtendiensten, dass sich in der Stadt ein gefährlicher Dschihadist herumtreiben soll. Einer, der bereit ist, für seine Überzeugung Blut zu vergießen. Vermutlich, berichten die Quellen, habe er eine Terrorausbildung durchlaufen und habe an der Seite der Mudschaheddin in Tschetschenien gekämpft. Die Verfassungsschützer überprüfen die Szene. Kurz vorm Jahreswechsel identifizieren sie Abderrazak M. als den potenziellen Terroristen.

In der Islamistenszene rund um die Al-Quds-Moschee in Hamburg-St.Georg ist der gebürtige Algerier gut bekannt. Manche nennen ihn den „Scheich“. In der arabischen Gesellschaft ist das ein Ehrentitel. Leute mit Einfluss heißen so. Leute mit Renommee. Seit 1991 lebt Abderrazak M. in Deutschland, als abgelehnter, aber geduldeter Asylbewerber. Zwischen 1994 und 1999 hält er sich im Ausland auf, wo genau, ist nicht mehr zu ermitteln. 1999 heiratet er eine Deutsche, wohnt seither wieder in Hamburg. Die Verfassungsschützer beginnen, wie es im Behördejargon heißt, Abderrazak M. „intensiv operativ abzuklären“. Bald merken sie, dass er es versteht, geschickt mit der Observation umzugehen.

Als mutmaßlicher Terrorist in Hamburg ein freier Mann

„Er erwies sich als gewieft in konspirativer Verhaltensweise“, berichtet der stellvertretende Leiter des Hamburger Verfassungschutzes, Manfred Murck. „Er verhielt sich geschult und wendig.“ Der Mann, glaubt Murck, wäre in der Lage, auch schwierige Terroranschläge zu verüben. Heute sind sich die Fahnder sicher, dass sie mit ihrer Vermutung richtig liegen. Und doch: Abderrazak M. ist noch immer ein freier Mann. Er wohnt in Hamburg-Rahlstedt.

Deutschland, ein halbes Jahr nach Beginn des Krieges im Irak. Noch, sagt die Stimmung im Land, hat uns der Rachefeldzug der arabischen Extremisten nicht erreicht. Aber seit den Autobomben von Istanbul, die mindestens 57 Menschen töteten und Hunderte verstümmelten, haben viele Deutsche das Gefühl, die Einschläge rückten näher. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger, 57 Prozent, befürchten laut einer Forsa-Umfrage nach den Attentaten am Bosporus, dass Selbstmordbomber in ähnlicher Weise auch hier zuschlagen könnten.

„Kaida an Europas Haustür“, titelte die Hamburger Morgenpost, „Der Terror rückt näher“ die Welt am Sonntag, „Al Qaida geht westwärts“ die FAZ- Sonntagsausgabe. Es sind Schlagzeilen, die den Eindruck erwecken, al-Qaida sei eine Wanderbewegung aus dem Nahen Osten, die allmählich, geschoben von einer anschwellenden Hasswelle über die Besetzung des Iraks, nach Kerneuropa vordringe.

Sicherheitsbehörden und Terrorismusexperten sind einhellig anderer Meinung: Es hat sich gar nichts geändert. Das Lage ist genauso bedrohlich wie zuvor. Die Islamisten rücken nicht vor. Sie sind längst hier.

Atomkraftwerke, Kläranlagen, Kirchen und Flughäfen als Ziele

Genau 69 „sicherheitsgefährdende bzw. extremistische Ausländerorganisationen“ zählte das Bundesamt für Verfassungsschutz im vergangenen Jahr. Zusammen verfügen diese Gruppen über ein Mitglieder- und Anhängerpotenzial von 57350 Personen. In Deutschland, so eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamts (BKA), seien unverändert amerikanische, britische, israelische und jüdische Einrichtungen stark gefährdet. Ins Visier könnten aber auch französische, australische, italienische, kanadische, spanische, polnische, japanische, russische, ja sogar norwegische Ziele in Deutschland geraten. Etwa 200 Fanatiker, schätzt das BKA, seien derzeit gefährdet, in die terroristische Szene abzukippen.

Die „abstrakte Gefährdung“ (Endlosschleife Schily) könnte umschlagen in Attentate gegen Botschaften und Konsulate, Atomkraftwerke und Staudämme, Kläranlagen und Flughäfen, U-Bahnen und Hochhäuser, Sportstadien und Kirchen. Viel Fantasie braucht man nicht, um die Liste möglicher Ziele zu erweitern. Mehr schon, um sie einzugrenzen.

Nur wenig historischen Rückblicks bedarf es, um festzustellen, dass islamisch motivierte Terroranschläge oder Terrorversuche in Westeuropa nichts Neues sind. Bei zwei Bombenanschlägen der GIA (Groupe Islamique Armeé) auf Pariser U-Bahn-Stationen wurden im Sommer 1995 sieben Pendler getötet und 103 verletzt. Im März dieses Jahres verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt vier algerische Islamisten zu Haftstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren, weil sie geplant hatten, im Dezember 2000 eine Bombe auf dem Weihnachtsmarkt in Straßburg zu zünden. Ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe al-Tawhid, das in dieser Woche sein Urteil erwartet, sagte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf aus, er habe im vergangenen Jahr jüdische Einrichtungen in Berlin inspiziert, weil er dort eine Bombe hochgehen lassen wollte.

Zählt man die Toten und Vermissten der Anschläge auf das World Trade Center sowie auf die Urlaubsziele in Dscherba und Bali zusammen, so haben zwei Jahre Al-Qaida-Terrorismus schon mehr deutsche Opfer gefordert (34) als die 20-jährige Mordserie der RAF (32).

Dass Islamisten hierzulande bisher kein Blutbad angerichtet haben, dürfte also eher polizeilicher und nachrichtendienstlicher Wachsamkeit zu danken sein als einem ausgeklügelten Schlachtplan der Terroristen. Und trotzdem, beklagen Sicherheitsexperten, halte die Bundesregierung noch immer hartnäckig an der Sicherheitsarchitektur der siebziger Jahre fest, mit einem Wirrwarr von Zuständigkeiten zwischen 16 Landeskriminalämtern, dem BKA, dem Bundesgrenzschutz (BGS), dem Zollkriminalamt, den Ausländerbehörden. Auch der neue Terrorismusparagraf 129b, klagen neuerdings Polizisten wie Geheimdienstler, sei keine große Hilfe im Kampf gegen den Netzwerkterrorismus. Der Paragraf ermöglicht seit dem 1. September 2002, auch Mitglieder einer ausländischen Terrorgruppe in Deutschland zu verfolgen. Aber was hilft das gegen frei assoziierte Dschihadisten, die allenfalls Aktionsbündnisse auf Zeit schließen? Die sich nie als organisierte Gruppe zu erkennen geben würden?

So müssen die Hamburger Verfassungsschützer tatenlos zusehen, wie Abderrazak M. im März seine Koffer packt, um in den Irak zu ziehen, obwohl sie davon überzeugt sind, dass er zu den Aktivisten der internationalen Dschihad-Bewegung gehört, vielleicht sogar einer ihrer Anführer ist.

„Rechtlich“, sagt Behördenvize Murck, „können wir nicht verhindern, dass sich jemand aus Deutschland in Kampfgebiete anderer bewegt und dort möglicherweise amerikanische Soldaten erschießt.“ Etwa ein Dutzend militante Muslime aus der Bundesrepublik, schätzt der Bundesnachrichtendienst, hätten es bisher geschafft, in den Irak zu gelangen. Für Abderrazak M. und seine Mitstreiter allerdings ist in Syrien Endstation. Der „Scheich“ wird in Damaskus festgenommen und kehrt am 21. Mai nach Hamburg zu Frau und Kindern zurück. Wenige Tage später beginnt er, Kontakt zu einem polizeibekannten Islamisten in Spanien aufzunehmen.

Im Vertrauen auf Allah und den eigenen Rechtsanwalt

Die Verfassungsschützer sind sich sicher, dass die beiden ein Bombenattentat planen. Sie unterrichten die Polizei. Am 24. Juli wird Abderrazak M. festgenommen. Bis Ende August sitzt er in U-Haft. Die Ermittlungen ergeben, berichtet Manfred Murck, dass Abderrazak M. möglicherweise Verbindungen zu einer irakischen Terrorgruppe hat. Auch ein Kontakt mit einem Gefolgsmann einer britischen Terrorzelle, die in London Anschläge mit dem hoch giftigen Rizin vorbereitet, wird ermittelt. Italienische Ermittler, berichtet der Corierre della Sera, halten Abderrazak M. für einen der wichtigsten Schleuser für kampfbereite Gotteskrieger. Aber all die Indizien reichen nicht aus, um die U-Haft aufrechtzuerhalten. Seit Ende August bewegt sich Abderrazak M. wieder frei durch Hamburg.

Verfassungsschützer Murck versucht es mit Humor zu nehmen. „Diese Leute“, sagt er, „leben mit dem Vertrauen auf Allah und auf ihren Rechtsanwalt. Natürlich behalten wir sie gleichwohl im Blick.“

Aus der Sicht des schwerfälligen deutschen Behördenapparats bewegen sich Islamisten von einem europäischen Land ins andere wie Nüsse in einem Hütchenspiel. Blitzschnell, unmerklich, nicht zu verfolgen. „Derweil sind wir noch damit beschäftigt, die Ergebnisse der Rasterfahndung abzuarbeiten“, berichtet Klaus Jansen, Präsident des Bundes deutscher Kriminalbeamter. Allein in Frankfurt am Main hätten seine Kollegen noch tausend Spuren zu verfolgen, und viele dieser Spuren führten auf eine neue. Bloß kaum auf die richtige, so Jansen. Das Raster, mit dem im Herbst 2001 in der muslimischen Bevölkerung nach versteckten Schläfern gesucht wurde, entsprach dem Profil eines zweiten Mohammed Atta: akademisch, vielsprachig, wohlhabend. Der neue Tätertypus ist aber ein ganz anderer: ungebildet, nicht integriert, sozialhilfeabhängig. Die Unverdächtigen von einst sind die Verdächtigen von heute.

Zwei Sicherheitspakete, eine Rasterfahndung, viele Vereinsverbote, Personalverstärkung beim BKA, BGS und BND – hat denn das alles so wenig genutzt im Kampf gegen die Terror-Internationale? Sicher, das Strafrecht bleibt lückenhaft. Muss es bleiben. Und dennoch sprechen Polizisten und Nachrichtendienstler mit besorgten Gesichtern von der „Weitmaschigkeit des Systems“, von „bürokratischem Zähfluss“, davon, „dass wir zu viel verzeihen“, „zu viel beobachten und zu wenig verhindern können.“ Rolf Tophoven vom Essener Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik ist davon überzeugt, dass Dschihadisten „den liberalen Rechtsstaat gnadenlos ausbeuten“.

Aber heißt das nicht gleichzeitig, dass es strategisch dumm wäre, den Standort Deutschland mit Attentaten zu überziehen? Denn man könnte auch meinen, die Bundesregierung habe Schonung verdient, angesichts ihres Kriegsboykotts.

„Nein“, sagt Tophoven, „aus der Perspektive der Terroristen gibt es immer noch genug Gründe, uns zu hassen.“ Eine kurze Liste der denkbaren Vorwürfe: Die Bundeswehr besetzt Afghanistan und kreuzt mit Schiffen am Horn von Afrika. Die Bundesregierung gewährte den Amerikanern während des Irak-Krieges Überflugrechte und ließ US-Kasernen bewachen. Die deutsche Justiz hat Metin Kaplan, den Kalifen von Köln, ins Gefängnis gesteckt, außerdem einen Komplizen der Attentäter vom 11. September, Mounir al-Moutassadeq, verurteilt und den jemenitischen Volksprediger Scheich Mohammed Ali Hassan al-Mujad nach seiner Festnahme am Frankfurter Flughafen ans FBI ausgeliefert.

Der Bundesnachrichtendienst verfolgt jedenfalls nach eigenen Angaben die Wege der Heiligen Krieger aus Deutschland im Irak sehr genau. Für sie könnte es keine Rückkehr geben. Das Bundesinnenministerium macht darauf aufmerksam, dass mit den Antiterrorpaketen auch das Ausländergesetz verschärft worden sei. Dort heißt es neuerdings, die Einreise nach Deutschland könne auch verboten werden, wenn sich der Antragssteller „bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt“.

Aber was genau ist eine terroristische Vereinigung? Darüber können deutsche Gerichte noch jahrelang streiten.

 
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