Embryonen Die Frucht der Freiheit

Mit der Vereinigung von Ei und Samen beginnt noch nicht die menschliche Würde. Ein Plädoyer für die Stammzellenforschung

1. Wellen der Empörung. Die Bundesministerin für Justiz hat am 29. Oktober in ihrer Berliner Rede etwas sehr Vernünftiges gesagt. Sie hat vorsichtige Erwägungen angestellt. Sie hat Bedenken geäußert. Doch Bedenken sind hierzulande nur erwünscht, wenn sie sich gegen die Wirtschaft, die Wissenschaft und gegen die Technik richten.

Die Proteste gegen die von Brigitte Zypries vorgetragenen Überlegungen waren so prompt und so massiv, dass man meinen konnte, sie wolle unserer Republik die Rechtsgrundlage entziehen. Es hieß, die für die höchsten Gerichte zuständige Ministerin dürfe Gedanken, die von höchsten Urteilen abweichen, gar nicht äußern. Wenn sie es dennoch tue, gebe sie zu erkennen, dass sie inkompetent sei oder sich politisch unter Druck setzen lasse. Offenkundig habe sie bloß als Sprachrohr des ohnehin als gewissenlos geltenden Bundeskanzlers gehandelt. Der denke weder an Ethik noch an das Verfassungsrecht, sondern habe nur die nächste Bundestagswahl im Sinn. Für die benötige er neue ökonomische Impulse, die er sich von der Nano- und Biotechnologie erhoffe. Deshalb habe er seine Ministerin vorgeschickt. So stellt sich Klein Fritzchen politische Zusammenhänge vor.

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2. Perversion der Diskurse. Die Verkehrung der biopolitischen Debatte in der Bundesrepublik Deutschland besteht darin, dass man nur den Gegnern der Biomedizin moralische Motive zugesteht. Nur wer gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen oder gegen die Präimplantationsdiagnostik ist, darf ein gutes Gewissen haben. Wer es hingegen auch nur für möglich hält, dass darin Chancen für den Einzelnen wie für die Menschheit als ganze liegen, dem wird jede moralische Urteilskraft abgesprochen. Er wird als Industrie-Agent oder Forschungslobbyist diskreditiert. Wenn es hochkommt, gesteht man ihm zu, ein „Utilitarist“ zu sein. Utilitaristen aber werden als verkappte Ökonomisten angesehen, die nur die größtmögliche Befriedigung der größtmöglichen Zahl im Augen haben.

3. „Utilitarist“ als Schimpfwort. Unter Philosophen ist durchaus strittig, wie weit die begründende Kraft einer Kalkulation des möglichen Nutzens einer Handlung reicht. Ich selbst bin überzeugt, dass sie in den ethisch entscheidenden Fragen immer zu kurz greift. Unser Wissen von den möglichen Folgen unseres Tuns ist so unzulänglich, dass daraus keine verbindliche ethische Regel abgeleitet werden kann. Überdies gibt es Handlungslagen, in denen uns die Achtung vor uns selbst und vor unseresgleichen verbietet, etwas zu tun, das andere vielleicht für unbedenklich halten. Das „größte Glück der größten Zahl“ spielt hier gar keine Rolle. Das Gewissen ist nicht an Erwägungen der „Utilität“ gebunden.

Dennoch muss man den Utilitarismus gegen den Vorwurf der Amoralität verteidigen. Er versucht, wie wir es von jedem verantwortlich Handelnden fordern, an die Folgen zu denken. Der moderne Utilitarismus hat große Verdienste in der Vergegenwärtigung des Leidens, das aus getroffenen Entscheidungen resultieren kann. Dabei denkt er keineswegs bloß an die betroffenen Menschen, sondern bezieht auch Tiere und Pflanzen und somit alles ein, was auf Erden als leidensfähig erachtet werden kann.

4. Die Autorität Kants. Eine philosophische Kritik am Utilitarismus kann sich mit guten Gründen auf Immanuel Kant berufen. Kant hält es für aussichtslos, unsere moralischen Urteile auf Mutmaßungen über den möglichen Nutzen zu gründen. Aber er lehnt das Nachdenken über die Folgen unseres Tuns nicht ab. Jeder, der ernsthaft handelt, will den Erfolg, und er will natürlich, dass er ihm zugerechnet wird. Also kann er auch die Verantwortung für Fehlschläge nicht ablehnen. Deshalb gibt es bei Kant keinen Gegensatz zwischen der von ihm neu begründeten Gesinnungs- und der später vom Utilitarismus beanspruchten Verantwortungsethik.

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