Embryonen Die Frucht der FreiheitSeite 5/5

Die Priorität mag auf den ersten Blick erstaunen. Doch halten wir fest: Das „Abtreibungsurteil“ verstößt gegen die guten Sitten. Es vermengt die rechtliche und die moralische Bewertung eines Tatbestandes, mischt sich auf unzulässige Weise in die Privatsphäre mündiger Bürger ein und sucht ein Schuldbewusstsein auch dort zu erzeugen, wo es erklärtermaßen keine Strafe geben kann. Schließlich hat es sich als das gravierendste Hemmnis für die wissenschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland erwiesen. Das im Geist des vormodernen Urteilsspruchs ergangene Embryonenschutzgesetz des Jahres 1990 verhindert den Einstieg in die medizinische Forschung mit embryonalen Stammzellen bis heute.

10. Fehlgeleiteter Prinzipialismus. Der wirtschaftliche Abstieg der Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur durch den Immobilismus der politischen Parteien, durch den Strukturkonservativismus der Verbände und durch die Unterschätzung der Kosten für die deutsche Einheit begründet. Er hat auch hausgemachte wissenschaftspolitische Gründe: Neben der Vernachlässigung der Universitäten ist die seit den achtziger Jahren betriebene Dämonisierung der chemischen, biologischen und biomedizinischen Forschung zu nennen. Sie hat durch das Embryonenschutzgesetz – im Wesentlichen eine Umsetzung des Abtreibungsurteils – Verfassungsrang erhalten.

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Die Skandalisierung der Biopolitik durch die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik Deutschland ist Folge der Identifikation mit den fehlerhaften Prämissen des Verfassungsgerichtsurteils. Das Urteil haben viele längst vergessen; es spielt ja für die Lebenspraxis auch keine Rolle. Wer eine Schwangerschaftsberatung braucht oder sich zu ihr überreden lässt, nimmt sie hin und trifft dann seine eigene Entscheidung; die anderen, möglicherweise die meisten, setzen sich auch über die Beratung hinweg. Aber dort, wo es um neue wissenschaftliche und medizinische Entwicklungen geht, kann sich der fehlgeleitete Prinzipialismus der deutschen Publizistik ausleben. Da hat man dann zumindest das gute Gefühl, mit der Stammzellforschung etwas zu verhindern, worüber man noch gar nichts weiß. Da glaubt man bösen Anfängen wehren zu können, indem man die Präimplantationsdiagnostik einfach verbietet. Dass jährlich Hunderte von Frauen, die durch das Verbot der PID nicht zur späteren Abtreibung genötigt werden wollen, die Angebote französischer und holländischer Kliniken nutzen, macht es für die Kritiker offenbar nur noch leichter, die Rigidität im eigenen Land zu genießen.

Entsprechendes gilt für die Verluste, die durch die Restriktion der Forschung im eigenen Land entstehen: Da in den anderen Staaten die Forschung nicht annähernd so behindert wird wie bei uns, wird die Menschheit schon früh genug erfahren, welche Heilungschancen die biomedizinischen Erkenntnisse bieten. Und sollte sich herausstellen, dass sie sich wirklich einstellen, kann man sie immer noch nach Deutschland importieren. Was kümmert es uns heute, wenn wir uns morgen – infolge der verfehlten Forschungspolitik – den Import der neuen Arzneien gar nicht mehr leisten können? Wir betreiben auch hier eine Politik zulasten der jüngeren Generation.

 
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