Fernsehen Pfahlsitzen und Boris pudern

Im Streit um die Gebühren für ARD und ZDF reden alle von der „Grundversorgung“. Aber was ist das bloß?

Pferdeschlächter, Prügelmänner, Fragensteller. Nachrichtenleser, Schlittenfahrer, Samenräuber. Das ist Grundversorgung. Hunde mästen, gesund beten, parteiproportionale Späße machen. Auch das ist Grundversorgung.

Wer wollte widersprechen? Jahrzehntelang durften die Intendanten von ARD und ZDF machen, was sie wollen. Es gab keinen ausformulierten Konsens, was es heißt, die Deutschen mit Fernsehen und Radio grundzuversorgen, und so konnte ein Apparat mit inzwischen 15 Fernsehsendern, 61 Radiosendern und mehr als 24000 fest Angestellten ungestört existieren. Aber wozu eigentlich?

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Die zuständigen Ministerpräsidenten schreiben im Rundfunkstaatsvertrag ganz allgemein, dass ARD und ZDF „als Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken“ hätten. Sie sollen einen „umfassenden Überblick über das Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen“ geben.

Schlickrutschen. Pfahlsitzen. Boris pudern.

Dabei sind bitte die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit zu berücksichtigen“. So weit, so unpräzise und doch schlau, denn Ministerpräsidenten, Parlamente und Intendanten wussten das jahrzehntelang als Freibrief zu verwenden, um Wünsche zu äußern und sie sich selbst zu erfüllen. Dem einen sein 3sat, dem nächsten sein digitales Radio – und die Gebühren stiegen.

Mit diesem „do ut des“ haben drei Ministerpräsidenten jetzt scheinbar gebrochen: Edmund Stoiber, Peer Steinbrück und Georg Milbradt. Sie schlagen vor, das öffentlich-rechtliche System wieder zu verkleinern, ein paar Radiosender einzustellen, 3sat mit Arte zu fusionieren und anderes mehr. Einen Tag lang roch es nach Revolution, um schon am nächsten Morgen schal zu dünsten. Denn der Versuch der drei ist nicht legitim. Sie wollen sich profilieren, indem sie die Gebühren senken, obwohl sie dafür nicht zuständig sind. Sie dürfen nur Einfluss nehmen, indem sie den Auftrag der Sender neu formulieren.

Sie müssten inhaltlich begründen, wie viel weniger denn überhaupt erlaubt ist. Was wieder zu der Frage führt, was Grundversorgung heutzutage heißt. Den bisher letzten Versuch unternahm das Bundesverfassungsgericht mit seinem Satz vom 4. November 1986, „dass zumindest der Bestand“ der damals „terrestrisch verbreiteten öffentlich-rechtlichen Programme der unerlässlichen Grundversorgung zuzurechnen ist“. Inzwischen leben wir in einer anderen Fernsehwelt. Warum sollen ARD und ZDF heute, da die Menschen acht Stunden am Tag mit Medien verbringen, drei davon mit dem Fernsehen, überhaupt noch fortbestehen?

Sie ahmen die Privaten nach

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