Eigenverantwortung Das Prinzip Zahnbürste
Alle reden von Eigenverantwortung. Aber was ist das? Eine kleine Begriffsgeschichte
Wenn es so etwas wie einen Wortverbrauchszähler gäbe, dann hätte er im zurückliegenden Jahr einen Maximalverbrauch des Begriffs „Eigenverantwortung“ angezeigt. Ob bei Gesundheitsreform, Rentenreform oder Arbeitsmarkt: Jeder redet von Eigenverantwortung, aber wer weiß, was er wirklich damit meint? Und fällt niemandem auf, dass der Begriff – fast ein Unwort – zunächst eher sinnwidrig klingt? Doch trotz des inflationären Gebrauchs verbirgt sich hinter dem Wort ein interessantes Kapitel politischer Geistesgeschichte.
Ein Rückblick auf die Begriffsgeschichte zeigt: Am Anfang war das Verb. Nur das Verb! Im Mittelhochdeutschen bedeutet verantwurten oder verantwürten, dass man vor einer überlegenen Instanz Fragen zu einer Tat beantwortet. Die früheste derartige Frage finden wir im Alten Testament im 1.Buch Mose nach dem Brudermord an Abel: „Da sprach der Herr zu Kain: Wo ist dein Bruder Abel? … Was hast du getan?“
Mit anderen Worten: Wo sich jemand verantworten muss, da ist zuvor etwas vorgefallen. Anschließend muss der Täter die Frage beantworten: Warum? Und nachdem er Auskunft gegeben hat, wird er – philologisch aber erst vom 15. Jahrhundert an – zur Verantwortung gezogen, das heißt, er muss eine Sanktion hinnehmen. Vom 17. Jahrhundert an kommt es zu der Wortbildung „verantwortlich“. Wer verantwortlich ist, schuldet Rechenschaft. Immer aber gibt es zuerst einen Vorfall. Verantwortung kommt nach dem Fall!
Antizipierende Verantwortung in dem Sinn, wie wir heute darüber sprechen oder wie Hans Jonas in seinem Buch Das Prinzip Verantwortung darüber schrieb, also Verantwortung gewissermaßen nach vorne gedacht („Wir stehen in der Verantwortung für die kommenden Generationen!“), taucht erst sehr spät auf, nämlich im 20. Jahrhundert. Weder bei Martin Luther noch bei Immanuel Kant spielt der Begriff eine Rolle. Dort, wo wir heute imperativisch von Verantwortung für künftiges Handeln reden, steht bei Kant das Wort „Pflicht“. Auch wenn Kant an ein autonomes Pflichtbewusstsein denkt, erfüllt der gute Deutsche noch bis ins frühe 20. Jahrhundert obrigkeitstreu und „fremdgesteuert“ seine ihm von oben vorgehaltene, auferlegte Pflicht. Erst nach dem Ersten Weltkrieg ersetzt nach und nach die Rede von der bürgerlichen Verantwortung die Rede von der obrigkeitlichen Pflicht. (In diesen Zusammenhang gehört die von Max Weber in seinem Vortrag Politik als Beruf 1919 eingeführte Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik.) Nach dem Zweiten Weltkrieg nimmt das Wort Verantwortungsbewusstsein einen edlen Klang an, während das Pflichtbewusstsein auf den Status einer fragwürdigen Sekundärtugend absinkt.
Fraternité, verstaatlicht
Aber jederzeit hatte Verantwortung zwei Aspekte: Verantwortung für etwas vor jemandem – also für zurückliegendes, inzwischen aber auch künftiges Handeln oder Unterlassen vor einer externen Instanz, einem gegenwärtigen Gericht, einer künftigen Generation. Das Wort Eigenverantwortung erscheint demgegenüber als sinnwidriger Kunstbegriff. Dass ich mich vor einer Instanz selber verantworten muss (und mich nur für eigenes Unterlassen und Handeln verantworten kann), versteht sich per se. Dass ich mich für mich selber vor mir selber verantworten müsste, ergibt dagegen vorerst keinen rechten Sinn.
Wenn man aber nicht unterstellen will, dass der inflationäre Gebrauch des Wortes Eigenverantwortung völlig absurd ist, muss man einem anderen Begriff und dessen Geschichte nachgehen – dem der Solidarität. Als Kain gefragt wird: „Wo ist dein Bruder Abel?“, antwortet er nicht bloß: „Ich weiß nicht“, sondern fügt hinzu: „Soll ich meines Bruders Hüter sein?“, als ahne er, dass von ihm mehr verlangt wird als nur dies, dass er seinen Bruder nicht erschlage. Als die Französische Revolution den Dreiklang anschlug: „Liberté, Egalité, Fraternité“ – da nahm sie mit dem Begriff Brüderlichkeit Bezug auf die archaische Verpflichtung, Hüter des eigenen Bruders zu sein, sozusagen proaktiv. Diese uralte Brüderlichkeit wird in den ersten sozialistischen Bewegungen Frankreichs im frühen 19. Jahrhundert in den moderneren Begriff solidarité übersetzt. Ursprünglich verstand man unter Solidarität die Unterstützung auf Gegenseitigkeit unter Menschen gleicher Interessenlage oder, wie Hans Jonas formulierte, eine „Zweck-Bruderschaft“: Der Arbeiter verhält sich aufgrund der gemeinsamen Klassenlage solidarisch mit dem Arbeiter – nicht aber ist der Arbeiter solidarisch mit dem Kapitalisten oder gar der mit ihm. Der französische Soziologe Emile Durkheim (1858 bis 1917) beschrieb, wie aus der „mechanischen Solidarität“ (kraft Ähnlichkeit der Interessenlage) die „organische Solidarität“ wurde – Solidarität als arbeitsteilig wahrgenommene staatliche Aufgabe. Mit der „Verstaatlichung“ der „Brüderlichkeit“ im modernen Sozialstaat flachte nach und nach die enge Beziehung zwischen den „Zweck-Brüdern“ ab. Es schwand auch die persönliche Verantwortung füreinander, womit die gegenseitige Verantwortung dafür abnahm, einander in der Solidarität nicht zu überfordern. Die moderne Sozialpolitik wirkte gewiss effektiver, aber auch anonymer. Allerdings konnte in dieser Anonymität ein Denken um sich greifen, das sich in zwei Sätzen zusammenfassen lässt, die unser heutiges Problem umreißen. Erstens: „Was ich einbezahle, will ich auch wieder herausbekommen, möglichst sogar mehr.“ Zweitens: „Wir können nicht mehr alles für alle bezahlen.“ Wenn wir also heute von Eigenverantwortung reden, sprechen wir in Wirklichkeit davon, dass in der arbeitsteiligen Anonymisierung der Solidarität des Sozialstaats die persönliche Verantwortung auf Gegenseitigkeit weithin verloren gegangen ist: Die Kosten der Sozialpolitik geraten auch deshalb außer Kontrolle, weil die Anspruchsberechtigten jene aus den Augen verloren haben, die das alles bezahlen sollen.
Die Parolen von New Labour
Auf den ersten Blick mag also der Begriff Eigenverantwortung fragwürdig sein. Die Sache, die hinter dem Begriff steht, geht indessen auf eine längere Denktradition zurück, nämlich bis auf die Anfänge des sozialen Liberalismus im 19. Jahrhundert. So nennt John Stuart Mill in seinen Betrachtungen über die repräsentative Demokratie 1861 eine Reihe von Gründen, weshalb auch der wohlwollendste und aufgeklärteste Despot abzulehnen wäre. Der wichtigste Grund ist dieser: Nur eine Volksregierung im weitesten Sinne, so Mill, könne den aktiven Staatsbürger hervorbringen und den passiven zurückdrängen. Vor allem aber: „Der Mensch ist vor Unrecht von Seiten anderer nur in dem Maße sicher, als er in der Lage und auch bereit ist, sich selbst zu schützen (self-protecting); in seinem Kampf gegen die Natur ist er nur soweit erfolgreich, wie er sich, von anderen unabhängig (self-dependent), mehr auf das verlässt, was er allein oder in Gemeinschaft tun kann, als auf das, was andere für ihn tun.“ An anderer Stelle des Essays fallen die Begriffe self-help (Selbsthilfe) und self-reliance (Selbstvertrauen).
Aus den Argumenten Mills folgt keine Ablehnung von Solidarität und Sozialpolitik, wohl aber eine Warnung davor, die Verhältnisse so zu ordnen, dass die Antriebe und Anreize zum möglichst selbstständigen Handeln aller Individuen abflachen oder erstickt werden. Von diesen Ansätzen zieht sich eine Traditionslinie bis in die Moderne hinein. Der Nationalökonom Wilhelm Röpke schrieb 1979: „In der Tat droht die im Einzelnen und seiner Selbstverantwortung liegende geheime Triebfeder der Gesellschaft zu erschlaffen, wenn die Ausgleichsmaschine des Wohlfahrtsstaates sowohl die positiven Folgen der Mehrleistung wie die negativen einer Minderleistung abstumpft.“ Auch die Parole vom aktivierenden Sozialstaat, zuerst von New Labour in Großbritannien formuliert, geht letztlich auf John Stuart Mills Idealbild vom aktiven Staatsbürger (active type of character) zurück.
Wie könnte aus dem flachen Gerede über „mehr Eigenverantwortung“ eine Debatte mit Tiefgang und Tiefenschärfe werden? Indem man sich in der aktuellen Auseinandersetzung über die begriffs- und geistesgeschichtlichen Hintergründe der Vokabeln klar wird und die Worte wirklich genau nimmt. Es sollte dabei nicht nur um Kostendämpfung, sondern auch um Leistungsförderung gehen. Der erste Hauptsatz müsste dabei lauten: Nur wenn jeder für sich selber das tut, was er kann, werden genügend Mittel frei, um denen zu helfen, die sich nicht alleine helfen können. Dann wäre Eigenverantwortung kein Gegensatz zur Solidarität, sondern deren erste Voraussetzung.
- Datum 22.12.2003 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 22.12.2003 Nr.1
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