Kollektivhaftung für Pollen
Juristen und Bürokraten dürfen sich über das neue Gentechnikgesetz freuen
Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung Anfang der Woche endlich auf Eckpunkte des neuen Gentechnikgesetzes geeinigt. Das Echo war stark: Gen-Food erobert die Läden, Renate Künast ist eingeknickt!
Doppelter Irrtum. Von einer Eroberung des deutschen Marktes durch Gen-Food sind wir so weit entfernt wie die Alpen von der Eisfreiheit. Frostiges, kollektives Misstrauen schmilzt nicht schlagartig dank einer Wärmewallung in der Regierung. Und Renate Künast kann triumphieren: Die Verbraucher haben künftig die Wahl. Gut so. Aber auch für sie.
Als oberste Schützerin der Verbraucher weiß sie, was für scheue Rehe dies sind. Sie genießt ihr Vertrauen und hat gute Aussichten, sie abzuholen von garstig-giftigen Genfeldern auf blumenreich-gesunde Ökowiesen.
Künftig will sie alle Genfelder mit Vorschriften umzäunen: Sicherheitsabstände sollen verhindern, dass Pollen rüberfliegen aufs Ökofeld. Jede Gensaat ist flurstückgenau in einem Standortregister anzumelden. Und ihr Bauer haftet, falls ein Sturm trotz Sicherheitsmaßnahmen viele Pollen aufs Ökofeld weht und dort ein „Schaden“ entsteht, weil die Bioernte zu viel fremdes Erbgut enthält. Kommen mehrere Genbauern als Schädiger infrage, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Kollektivhaftung für Pollenflug, eine sturmfeste Innovation.
Juristen und Bürokraten dürfen sich freuen. Falls, ja falls es genügend dumme Bauern gibt, die für das Abenteuer Gentechnik haften wollen.
- Datum 15.01.2004 - 13:00 Uhr
- Quelle (c) DIE ZEIT 15.01.2004 Nr.4
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