medizin Absturz auf Rezept

Erstmals verklagte ein medikamentensüchtiger Patient seinen Arzt auf Schadenersatz – mit Erfolg. Ein Fall, der leichtfertige Doktoren, Patienten und Politiker aufschreckt

Hans S. hat eine Menge geschluckt. „Ziemlich genau 19000 Tabletten Rohypnol“, hat er ausgerechnet. In 17 Jahren habe ihm sein Doktor 650 Privatrezepte für das Schlafmittel ausgestellt, sagt der heute 52-Jährige. Damit wurde der Manager zielsicher in die Tabletten-Sucht getrieben. Zuerst verlor Hans S. seinen Job, dann den Führerschein und schließlich das Sorgerecht für seine Kinder. Der Hausarzt erkannte viel zu spät, dass sein Patient schwer süchtig war. Doch nachdem Hans S. sich von seiner Sucht befreit hatte, zerrte er seinen Arzt vor das Schiedsgericht der norddeutschen Ärztekammern und bekam Recht: Erstmalig in einem solchen Fall wurde einem Patienten eine Entschädigung zugesprochen und damit anerkannt, dass seine Tablettensucht durch einen ärztlichen Fehler entstand.

Die Schiedsgerichtsentscheidung hat Signalwirkung. Unmissverständlich macht sie klar, dass Mediziner für die Sucht ihrer Patienten verantwortlich sein können. „Meines Wissens handelt es sich um den ersten Fall von Entschädigungszahlung bei einer vom Arzt verursachten Medikamentenabhängigkeit in Deutschland“, sagt der Rechtsanwalt Thomas Röwekamp aus Bremen, der Hans S. vertrat.

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Fähig, gut gelaunt – und süchtig

Gut möglich, dass bald weitere Geschädigte seinem Beispiel folgen. Die Ärzte müssen jedenfalls künftig vorsichtiger werden, wenn sie den Rezeptblock zücken. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind ungefähr 1,4 Millionen Deutsche medikamentenabhängig – ein Großteil mithilfe ihres Doktors. Etwa sechs bis acht Prozent aller verordneten Arzneimittelmengen haben ein eigenes Abhängigkeitspotenzial. Da die meisten Schlaf- oder Beruhigungsmittel sehr preiswert sind, kostet die Sucht in der Regel weniger als zehn Euro im Monat, die Verordnung fällt in den Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Kassen nicht auf. Zudem bekommen die Patienten oft Privatrezepte, denn die Zuzahlung wäre höher als der Preis des Produktes. Auch taucht der verordnende Arzt in der Statistik der gesetzlichen Krankenkasse nicht auf. Das aber wäre notwendig, um die „schwarzen Schafe“ unter den Medizinern zu entdecken: Nur ungefähr 15 Prozent aller Ärzte stellen fast die Hälfte aller Rezepte für Beruhigungsmittel aus, wie Analysen der Abteilung für Versorgungsforschung im Gesundheitswesen der Universität Bremen zeigen. Und zwei Drittel der betroffenen Patienten erhalten ihren süchtig machenden „Stoff“ über lange Zeiträume – oft über Jahre – von ihrem Arzt – obwohl die meisten dieser Medikamente höchstens drei Monate lang eingesetzt werden sollten.

Hans S. bekam erstmals am Ende seines Studiums Rohypnol verordnet. Damals konnte der angehende Wirtschaftsingenieur vor seinen Prüfungen nicht richtig schlafen. Die Wirkung des rasch abhängig machenden Schlafmittels, das ihm sein Hausarzt verschrieb, begeisterte den jungen Mann. Endlich konnte er nachts abschalten und am nächsten Morgen war er sogar angenehm aufgedreht. Als das Berufsleben begann, nahm er die unscheinbaren Tabletten einfach weiter. Der Doktor verordnete sie bereitwillig – obwohl der Beipackzettel vor Langzeitgebrauch warnte. Die Kollegen beneideten Hans S. um seine Leistungsfähigkeit und gute Laune. Schnell schaffte er den Aufstieg zum Verkaufsleiter. Niemand ahnte, dass sich der erfolgreiche Manager mit Schlaftabletten dopte.

Der Zusammenbruch kam 1997, als seine Frau an Krebs starb. „Ich konnte nicht weinen. Ich hatte meine Seele jahrelang betrogen, meine Gefühlswelt war verkümmert, und ich funktionierte wie eine Maschine“, sagt S. heute. Plötzlich empfand er sein Leben als staubig, farblos, trist. Er steigerte die Dosis der Medikamente und begoss sein Unglück mit Bacardi – 1650 Flaschen in knapp drei Jahren. Langsam merkte auch der Hausarzt, dass etwas nicht stimmte. Sonst verordnete er das Rohypnol meist auf Rezeptbestellung per Fax oder Telefon, doch plötzlich weigerte er sich und brach die Behandlung ab. Um eine Entzugstherapie kümmerte er sich nicht. Der abhängige Hans S. stürzte völlig ab: „Ich habe mich kaum noch gewaschen, schlief nicht mehr und trieb Tabletten auf dem Schwarzmarkt auf.“ Seine Töchter kamen in eine Pflegefamilie, er musste in eine psychiatrische Klinik – per Zwangseinweisung.

Die Gefahr einer Tablettenabhängigkeit wird leicht unterschätzt, da sie oft über viele Jahre hinweg völlig still verläuft. Suchtspezialisten sprechen von einer „Niedrigdosisabhängigkeit“, weil viele Süchtige jahrelang mit zwei oder drei Tabletten pro Tag auskommen, anders als bei Drogen wie Kokain oder Heroin, bei denen der Bedarf rapide steigt. Der Medikamentensüchtige fällt in der Regel lange Zeit nicht auf. Er grölt nicht, torkelt nicht, riecht nicht, sondern wirkt angepasst und versucht den Alltag korrekt zu bewältigen. Doch die Abhängigkeit kann schwere körperliche Schäden verursachen: Vor allem Leber-, Nieren- und Knochenmarkfunktion können unter der Dauerbelastung einknicken, zuweilen irreparabel. Auch die Psyche nimmt Schaden. „Die Menschen werden vergesslich, dünnhäutig, fühlen sich abgeschlagen und empfinden jegliche körperliche Berührung als unangenehm“, sagt Rüdiger Holzbach vom Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg.

Die Ärzte, die unkritisch beruhigende Tabletten verordnen, übersehen solche Symptome häufig. Viele sind naiv und glauben, eine kleine chemische Lebenshilfe müssten sie ihren Patienten schon gönnen. Dabei verpassen sie die Gelegenheit, ihnen wirklich zu helfen. Das ist auch der Vorwurf des psychiatrischen Gutachters im Fall von Hans S.: „Frühzeitig einsetzendes sachgerechtes Handeln, das heißt eine Psychotherapie, wäre durchaus geeignet gewesen, die Persönlichkeitsstörung zumindest insoweit günstig zu beeinflussen, dass die ihr innewohnende Gefahr des Hineingeratens in eine Sucht hätte behoben werden können.“

Als Hans S. schließlich in der psychiatrischen Klinik landete, wollte er sich zunächst gar nicht helfen lassen. Die Ärzte schätzten seine Prognose düster ein. Es dauerte Wochen, bis er es schaffte, seinen Körper zu entgiften. Die Entwöhnung von den Medikamenten ist allerdings nur der erste Schritt, Rückfälle sind keine Seltenheit. „Wir sind uns oft verzweifelt, weil unsere Arbeit wie ein Kampf gegen Windmühlen ist“, sagt der behandelnde Psychotherapeut Reinhard Dübgen vom Niedersächsischen Landeskrankenhaus in Lüneburg. Kaum hätten sie jemanden erfolgreich entlassen, würden verantwortungslose Ärzte wieder die Suchtstoffe verschreiben. „Die machen es sich einfach und halten sich mit dem Rezeptblock die quengeligen Patienten vom Leibe.“

Auch Hans S. verfiel nach seiner Therapie erneut den Tabletten. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte er schon den Rechtsanwalt eingeschaltet, um zu beweisen, dass er Opfer ärztlichen Fehlverhaltens ist. Als das Schiedsgericht der norddeutschen Ärztekammern in der Tat seinen Arzt für den Krankheitsverlauf verantwortlich macht, wirkt das Urteil bei Hans S. geradezu therapeutisch.

Haftung für Dauerrezepte

Von solchen Fällen ist man inzwischen auch im Bundesgesundheitsministerium alarmiert. Derzeit beratschlagen Experten, wie die unkritische Verordnung von süchtig machenden Medikamenten zu bekämpfen ist. Über konkrete Strategien hüllen sie sich allerdings in Schweigen. Möglicherweise befürchten sie einen Aufschrei der Pharma- und Apotheker-Lobby. Der Arzneimittelexperte Gerd Glaeske von der Universität Bremen verrät immerhin, es werde über eine Verschärfung der Rezeptpflichtigkeit nachgedacht. „Rund 70 Prozent der Schmerzmittel sind ohne Rezept erhältlich“, moniert Glaeske und verlangt ein Monitoring, in dem Daten der gesetzlichen Krankenversicherer über das Verordnungsverhalten mit Informationen aus Referenzapotheken abgeglichen werden. Ärzte, die leichtfertig gefährliche Präparate rezeptieren, müssten sich dann rechtfertigen. Gleichzeitig sollten die Ärzte insgesamt besser in Suchtmedizin ausgebildet werden.

Bei den Versicherern allerdings ist nach dem wegweisenden Urteil von Alarmstimmung noch nichts zu spüren: „Ich bin nicht sehr besorgt, dass viele andere Patienten diesem Beispiel folgen werden“, sagt Patrick Weidinger, Leiter der Arzthaftpflicht bei der DBV Winterthur, die immerhin fast die Hälfte aller Ärzte hierzulande versichert. Aber auch er räumt ein, dass tatsächlich ein Haftungstatbestand vorliege, wenn Medikamente ohne vernünftigen Grund oder zu lange verordnet würden. Doch die von Schuldgefühlen geplagten süchtigen Schlucker kommen meist gar nicht auf die Idee, ihren Arzt zu verklagen.

75000 Euro Schmerzensgeld hat Hans S. vor wenigen Wochen von der Versicherung seines Hausarztes erhalten – nach allem, was der ehemalige Verkaufsleiter durchlitten hat, eher eine symbolische Entschädigung. Dennoch lindert die Summe zumindest seine Schuldgefühle. Seit zwei Jahren führt er wieder ein ganz normales Leben, ohne Medikamente. Er hat eine interessante Arbeit gefunden, eine Eigentumswohnung gekauft, seine Töchter wieder zu sich geholt und sich in eine Frau verliebt. Eine traurige Geschichte mit Happy End.

 
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