medizin Absturz auf RezeptSeite 2/2

Als Hans S. schließlich in der psychiatrischen Klinik landete, wollte er sich zunächst gar nicht helfen lassen. Die Ärzte schätzten seine Prognose düster ein. Es dauerte Wochen, bis er es schaffte, seinen Körper zu entgiften. Die Entwöhnung von den Medikamenten ist allerdings nur der erste Schritt, Rückfälle sind keine Seltenheit. „Wir sind uns oft verzweifelt, weil unsere Arbeit wie ein Kampf gegen Windmühlen ist“, sagt der behandelnde Psychotherapeut Reinhard Dübgen vom Niedersächsischen Landeskrankenhaus in Lüneburg. Kaum hätten sie jemanden erfolgreich entlassen, würden verantwortungslose Ärzte wieder die Suchtstoffe verschreiben. „Die machen es sich einfach und halten sich mit dem Rezeptblock die quengeligen Patienten vom Leibe.“

Auch Hans S. verfiel nach seiner Therapie erneut den Tabletten. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte er schon den Rechtsanwalt eingeschaltet, um zu beweisen, dass er Opfer ärztlichen Fehlverhaltens ist. Als das Schiedsgericht der norddeutschen Ärztekammern in der Tat seinen Arzt für den Krankheitsverlauf verantwortlich macht, wirkt das Urteil bei Hans S. geradezu therapeutisch.

Haftung für Dauerrezepte

Von solchen Fällen ist man inzwischen auch im Bundesgesundheitsministerium alarmiert. Derzeit beratschlagen Experten, wie die unkritische Verordnung von süchtig machenden Medikamenten zu bekämpfen ist. Über konkrete Strategien hüllen sie sich allerdings in Schweigen. Möglicherweise befürchten sie einen Aufschrei der Pharma- und Apotheker-Lobby. Der Arzneimittelexperte Gerd Glaeske von der Universität Bremen verrät immerhin, es werde über eine Verschärfung der Rezeptpflichtigkeit nachgedacht. „Rund 70 Prozent der Schmerzmittel sind ohne Rezept erhältlich“, moniert Glaeske und verlangt ein Monitoring, in dem Daten der gesetzlichen Krankenversicherer über das Verordnungsverhalten mit Informationen aus Referenzapotheken abgeglichen werden. Ärzte, die leichtfertig gefährliche Präparate rezeptieren, müssten sich dann rechtfertigen. Gleichzeitig sollten die Ärzte insgesamt besser in Suchtmedizin ausgebildet werden.

Bei den Versicherern allerdings ist nach dem wegweisenden Urteil von Alarmstimmung noch nichts zu spüren: „Ich bin nicht sehr besorgt, dass viele andere Patienten diesem Beispiel folgen werden“, sagt Patrick Weidinger, Leiter der Arzthaftpflicht bei der DBV Winterthur, die immerhin fast die Hälfte aller Ärzte hierzulande versichert. Aber auch er räumt ein, dass tatsächlich ein Haftungstatbestand vorliege, wenn Medikamente ohne vernünftigen Grund oder zu lange verordnet würden. Doch die von Schuldgefühlen geplagten süchtigen Schlucker kommen meist gar nicht auf die Idee, ihren Arzt zu verklagen.

75000 Euro Schmerzensgeld hat Hans S. vor wenigen Wochen von der Versicherung seines Hausarztes erhalten – nach allem, was der ehemalige Verkaufsleiter durchlitten hat, eher eine symbolische Entschädigung. Dennoch lindert die Summe zumindest seine Schuldgefühle. Seit zwei Jahren führt er wieder ein ganz normales Leben, ohne Medikamente. Er hat eine interessante Arbeit gefunden, eine Eigentumswohnung gekauft, seine Töchter wieder zu sich geholt und sich in eine Frau verliebt. Eine traurige Geschichte mit Happy End.

 
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