bildung Reifeprüfung nach dem Abi
Damit Universitäten besser werden, müssen sie sich ihre Studenten selbst auswählen. Plädoyer für ein Umdenken
Wer in Mannheim Anglistik studieren möchte, braucht Fantasie. „Stellen Sie sich vor…“, heißt es im Auswahlgespräch für die Mehrzahl aller Studienbewerber. Mal müssen angehende Studenten Werbekampagnen analysieren, mal als Verkaufsmanager ein Produkt an den Mann bringen, dann als Politiker zu einem aktuellen Thema Stellung beziehen. In dem teilweise englisch geführten Gespräch testet die Hochschule nicht nur die Sprachfähigkeit der Interessenten, sondern auch die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung. Auslandsaufenthalte oder Jobs in einer Firma bringen weitere Pluspunkte. Die Mühe der Professoren macht sich bezahlt. Seit sie vor einigen Jahren das Auswahlgespräch eingeführt haben, hat sich die Zahl der Studienabbrecher in der Anglistik halbiert, und anders als vorher treten fast alle, die sich bewerben, ihr Studium auch tatsächlich an. „Unsere Anfänger machen sich mehr Gedanken als früher“, erklärt Anglistikprofessorin Rosemarie Tracy den neuen Schwung, „allein mit Einsen im Abitur bekommt bei uns keiner mehr einen Studienplatz.“
Die Mannheimer Anglisten – und neuerdings auch andere Fachbereiche – brechen dabei mit einer deutschen Tradition, die im Ausland auf Unverständnis trifft und hierzulande manchen die Universitäten mit Gefängnissen gleichsetzen lässt: Beide können sich ihre Klientel nicht aussuchen. Denn welche Studenten die Hochschulen aufnehmen müssen, entscheiden noch immer staatliche Verordnungen, bundesweite Zentralstellen und die Durchschnittsnote im Abiturzeugnis.
Gefragt, was der erste Schritt zu einer Hochschulreform wäre, antwortet der frühere Präsident der Stanford University, der deutschstämmige Gerhard Casper, deshalb stets: die freie Auswahl der Studenten. Es ist zu hoffen, dass Caspers Hinweis nun auch der Wissenschaftsrat folgt. Am kommenden Montag, mitten in die deutsche Elitedebatte hinein, präsentiert das wichtigste bildungspolitische Beratungsgremium seine mit Spannung erwarteten Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs. Und auf diese Erkenntnisse und Ermahnungen will Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn ihre Reformvorschläge ausrichten, die neu regeln sollen, wie Studenten und Hochschulen in Zukunft zueinander finden.
Doch schon zeichnet sich ab, dass der Wissenschaftsrat sich zu harten Schnitten nicht durchringen kann. Der Mehrheit des Gremiums fehlt sowohl das Vertrauen in die Hochschulen, den Auswahlprozess zu organisieren, als auch der Mut, gleich zwei in Deutschland heilige Institutionen infrage zu stellen: die Aussagekraft des Abiturs und die Sprüche des Bundesverfassungsgerichtes.
Ein bürokratisches Monster quält die Universitäten bis heute
Denn nicht das Parlament und noch viel weniger Edelgard Bulmahn oder ihre Vorgänger haben die bürokratische Zuteilung der Studenten nach Abiturnoten zu verantworten. Es ist das höchste deutsche Gericht. In seinem Urteil vom 18. Juli 1972 gewährte es – abgeleitet aus der vom Grundgesetz garantierten Berufsfreiheit – praktisch allen Bürgern mit Abitur den Anspruch auf einen Studienplatz ihrer Wahl. Da der Staat bei der Hochschulbildung ein Monopol besitzt, muss er dafür sorgen, dass jeder diesen Anspruch auch einlösen kann.
Studienplatzbewerber dürfen danach nur dann abgewiesen werden, wenn an den Universitäten alle Kapazitäten restlos ausgeschöpft sind und die Verteilung der knappen Studienplätze nach Kriterien erfolgt, die jedem Abiturienten eine Chance geben. Als Folge schuf der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster namens „Kapazitätsverordnung“, das bis heute sein Unwesen treibt. Es sorgt dafür, dass gute wie schlechte Abiturienten möglichst auf alle Universitäten gleichmäßig verteilt werden. Will eine Hochschule sich herausnehmen, weniger Studenten aufzunehmen und diese dafür besser zu betreuen, begeht sie laut Karlsruhe die Sünde „unzulässiger Niveaupflege“.
Auf diesem Numerus-clausus-Urteil beruhen eine Vielzahl von Absurditäten der deutschen Hochschulpolitik: So klagen sich zum Beispiel jedes Jahr Tausende abgewiesener Kandidaten in ihr Studium ein, indem sie vor Gericht zu beweisen suchen, dass die Hochschulen sich bei der komplizierten Berechnung ihrer Lehrkapazitäten verkalkuliert haben. Andere Bewerber ergattern allein durch Wartezeit einen Studienplatz – gerade so, als wüchsen mit steigendem Alter die Fähigkeiten eines Studienplatzanwärters.
- Datum 29.01.2004 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 29.01.2004 Nr.6
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