immobilien Bumerang aus BrüsselSeite 2/2

Das Kommissionspapier wurde für den Europäischen Gerichtshof als Stellungnahme verfasst, weil dieser die Sachlage auf Wunsch des Bochumer Landgerichts noch einmal prüfen soll. Die Bochumer Richter wollten die bankenfreundliche Rechtsprechung des BGH nicht einfach hinnehmen. Nun werden sie in ihrer Einschätzung durch die Kommissionsexperten bestätigt. Angesichts der Tatsache, dass einige hunderttausend deutsche Verbraucher um ihr wirtschaftliches Überleben bangten, bittet die Kommission den Gerichtshof sogar, den Fall „vorrangig zu behandeln“.

 
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