mannesmann-prozess Großes Theater
Der Mannesmann-Prozess in Düsseldorf läuft. Das Publikum ist fasziniert. Doch die Staatsanwälte patzen
Ein Strafprozess ist immer auch Theater. Zumeist kleines, trauriges Kammerspiel. Und gelegentlich, wenn das Stück stimmt, die Besetzung oder beides, großes Theater.
Ein Strafprozess hat alles, was dazugehört: einen Stückeschreiber (Staatsanwalt), einen Regisseur (Richter), Schauspieler (Angeklagte samt Verteidiger) und viel Publikum. Drinnen und draußen.
Der Fall Mannesmann bietet großes Theater. Der Gegenstand ist attraktiv: Gier der Manager. Die Besetzung auch: Topleute der deutschen Wirtschaft, allen voran Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank, und Klaus Esser, Ex-Chef von Mannesmann. Allen miteinander wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunker Vodafone rund 111 Millionen Mark an Prämien und Abfindungen genehmigt zu haben. So weit ist der Plot bekannt.
Kaum hat die Aufführung begonnen, ertönen die ersten Buhrufe. Politiker waren die schnellsten. „Unerträglicher Auftritt“ der Angeklagten; arbeitende Menschen würden „vom Auftritt der Manager verhöhnt“; „überhebliches Auftreten“; „zynische“ Wortwahl. Theater eben. Dabei kann man der Regisseurin dieses Falls, der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer, wenig Vorwürfe machen. Sie hat kaum Einfluss auf die Qualität des Stücks und nur begrenzten auf die Besetzung. Erst mal bestimmt sie nur die Einsätze.
Wer den Auftakt dieses Spiels rezensieren will, muss von einem Vorspiel erzählen, das sich über fast vier Jahre hingezogen hat. Ganz zu Beginn wollten die Schreiber den Stift erst gar nicht in die Hand nehmen. Ein „Verdacht“ sei „nirgends ersichtlich“, notierten die Staatsanwälte, in voller Kenntnis der heute inkriminierten Beschlüsse. Ein Jahr später revidierten sie diese Ansicht auf Anweisung des Generalstaatsanwalts und begannen mit der ernsthaften Recherche.
Das Ergebnis: ein Buch mit 460 Seiten, vorgelegt am 14. Februar 2003. „Die Erstauflage“, wie Essers Verteidiger Jürgen Welp heute spottet. Mittlerweile hat nämlich die Regie eingegriffen und eine Reihe von Anklagepunkten gestrichen, etwa weil der Angeklagte Joachim Funk, auch ein Ex-Mannesmann-Chef, für eine Aufsichtsratsentscheidung haftbar gemacht wurde, die er gar nicht treffen konnte, weil er das Gremium schon verlassen hatte. Oder weil Klaus Esser Pensionsabfindungen vorgehalten wurden, die der gar nicht wollte; „nicht hinreichend verdächtig“, befand Frau Koppenhöfer, jedenfalls „nicht mit konkreten Angaben dargestellt“. Außerdem hat die Kammer in einem Beschluss vom 21. Oktober 2003 festgestellt, Esser habe „keinen beherrschenden Einfluss“ auf den Kreis der nun Angeklagten ausgeübt, und ihn vom staatsanwaltlichen Verdacht „der Käuflichkeit“ erst einmal befreit. Auch ein einträgliches Komplott der Angeklagten konnte sie nicht finden.
Als ein Verteidiger am ersten Verhandlungstag beantragt, diesen Beschluss um der „Hygiene“ willen zu verlesen, lehnen die Staatsanwälte ab. Er sei geeignet, „die Laienrichter zu verwirren“. Frau Koppenhöfer hält die aber für schlau genug. Und verliest.
Das Vorspiel ist beendet. Und am Tag der Premiere, eine Woche liegt das zurück, weiß niemand so genau, welches Stück gegeben wird. Die Erstauflage ist teilweise diskreditiert. Die Vorsitzende verweist auf den Eröffnungsbeschluss. Und Johannes Puls, einer der drei Staatsanwälte im Saal, verliest schmallippig eine „Zweitauflage“, 18 Seiten, fertig geschrieben am 15. Oktober 2003.
- Datum 29.01.2004 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 29.01.2004 Nr.6
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