Die Berater-RepublikSeite 6/6
Den Schluss, dass sich für solche Expertisen nach Wunsch insbesondere Roland Berger hergegeben haben könnte, legt ein merkwürdiges Prozedere bei der Auftragsvergabe nahe. Sechs Gutachten, die Berger zwischen 1995 und 2000 für das Land Niedersachsen anfertigte, liegen äußerst knapp unter der Grenze von 200000 Euro, von der an die Vergabe von Gutachten öffentlich ausgeschrieben werden muss. Im Oktober 1999 kostete eine „Konzeptionsberatung Innovationsfonds“ genau 199537 Euro. Im November 2000 schlug eine „Bestandsaufnahme staatliche Mittelinstanz“ mit nicht mehr als 198240 Euro zu Buche. Und im August 2000 verlangte Berger für die „Neuausrichtung des Landesgesundheitsamtes“ 173757 Euro.
Kommentar von Sigmar Gabriel zu diesen auffällig unauffälligen Gutachter-Kosten: „Warum sollen wir sie teurer machen, wenn sie nicht teurer gemacht werden müssen?“ In der Berger-Zentrale in München gibt man sich zu dem Thema zugeknöpft. Ein Gespräch der ZEIT mit dem verantwortlichen Berater Jobst Fiedler wird nach intensiver Prüfung mit korrigierten Zitaten freigegeben. Die offizielle Stellungnahme von Jobst Fiedler lautet demnach: „Die Verwaltung ist eine komplexe Landschaft mit hervorragenden Fachleuten und etlichen Reformwilligen, aber, nach fünfzig Jahren Verwaltungsauf- und -ausbau, auch vielen Reformskeptikern. Gerade deshalb ist sie nicht in der Lage, den jetzt anstehenden grundlegenden Umbau ohne externe Unterstützung zu bewältigen.“
Das streiten selbst Beamte nicht ab. Schon die Ausbildung zum Verwaltungswirt ist alles andere als fantasiebeflügelnd. Herangebildet werden auf diesem Feld allzu oft Subsumtionsautomaten für Ausführungsgesetze und EU-Richtlinien; Veränderungen rufen Ängste wach, Innovationen scheitern leicht an diffusem Widerstand und Risikoscheu. Auch die Tatsache, dass externe Berater für hoch komplexe Vorhaben unentbehrlich sind, wird in der Verwaltung nicht bestritten. So gilt die Arbeit von Roland Berger und anderen Beratern zum Großprojekt Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven nach wie vor als wegweisend.
Es gibt also gute Beispiele, die den Sinn externer Beratung belegen. Voraussetzung bleibt aber immer, dass sich demokratisch gewählte Politiker nicht vor ihrer Verantwortung drücken. Sie haften für Fehler und können und müssen dafür bestraft werden, bei der nächsten Wahl.
Mitarbeit: Constanze Stelzenmüller
- Datum 05.02.2004 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 05.02.2004 Nr.7
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