gesundheitsreform Der HanfbauerSeite 4/4
Große fand bisher noch keine Zeit für den Wiederaufbau seiner Zucht. Vorerst besorgt er sich die hilfreiche Droge wieder auf dem Schwarzmarkt. Hatte er anfangs Hanf noch angebaut, um es nicht bei illegalen Quellen beschaffen zu müssen, ist das Problem dieser Art von Beschaffung jetzt für ihn eher die Qualitätsfrage, »man weiß ja nie, was man auf der Straße kriegt«.
Große ist mittlerweile eine Art Cannabis-Promi. Generation Hasch betitelte der stern im Mai 2002 eine Geschichte über ihn; Nach Urteil. Ab Januar Hanf in der Apotheke?, fragte die Bild- Zeitung im Dezember 2003. Wildfremde Kranke rufen bei ihm an mit schwer zu ertragenden Leidensgeschichten, und er engagiert sich für sie, berät sie, verweist sie an Selbsthilfeorganisationen, stellt Kontakte her. Das heiße nicht, dass sie von ihm Stoff bekämen. Auch das Wort »sozial« will er nicht hören, sagt Große, er tue alles nur, um eine Aufgabe zu haben. Die Droge lenkte sein entgleistes Leben wieder in überschaubare Bahnen, jahrelang stand er morgens auf, schaltete den Computer an und studierte erst mal über das Internet jeden Artikel, der über sein Thema erschienen war. »Cannabis ist ein Medikament, das sollen sich die Leute vom Arzt verordnen lassen, und jeder, der es braucht, sollte es in der Apotheke bekommen können«, sagt Große und nickt dazu.
Martin Schnelle, Arzt am Europäischen Institut für onkologische und immunologische Forschung in Berlin, erprobt seit 1999 an Krebspatienten, wie gut die einstige Heilpflanze Cannabis in der modernen Medizin wirkt, ob der Stoff gegen Übelkeit und Appetitlosigkeit hilft. Allerdings fielen die Ergebnisse nicht überzeugend aus, die Studie wurde abgebrochen. Auch eine Untersuchung an britischen MS-Kranken zeigte keinen eindeutig positiven Effekt der Cannabis-Therapie.
Michael Große aber pocht auf die individuelle Erfahrung. Auch andere sollen von dem lindernden Mittel profitieren. Den Prozess am 17. Februar vor dem Verwaltungsgericht in Köln wird er durchstehen – sozusagen für die Allgemeinheit.
Sein Gegner und der der fünf anderen Kläger sind jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und die Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes, in der Cannabis als »nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel« geführt wird. Aus dem BfArM heißt es, die einzige Möglichkeit wäre eine politische Lösung: Es müsste beschlossen werden, Cannabis von der Ausschlussliste der Anlage 1, in der der Stoff als nichtverkehrsfähiges Medikament geführt wird, in die Anlage 3 zu verschieben, wo verschreibungsfähige Betäubungsmittel aufgelistet sind. Aber in Deutschland stehen davor Innenminister Otto Schily und die Drogenbeauftragte Marion Caspers-Merk.
Großes wasserblauen Husky-Augen lachen, wenn er sich vorstellt, in welche Zwickmühle er das Verwaltungsgericht bringt. Denn was wird das BfArM tun, wenn er Recht bekommt und gegen die Buchstaben des Betäubungsmittelgesetzes Cannabis anbauen darf? Für den Fall, dass die Sache positiv beschieden wird, hat Große größere Pläne. Er würde seine Ernte zu einer ausgewählten Apotheke tragen, der Apotheker würde die Pflanzen aufbereiten und sie ihm portionsweise zurück über den Tresen reichen. Mit dieser Vertriebsform, glaubt Große, könne er das Gericht überzeugen, dass der Selbstanbau nicht missbraucht wird. Ein möglicher Weg auch für die anderen Bedürftigen.
Und dann spricht er noch die größte Vision an. »Ich kenn da eine LPG in Sachsen«, sagt Große, »die würden das Cannabis sofort anbauen.« Dann hat er die dritte Tasse Tee getrunken, mit viel Zucker darin.
- Datum 12.02.2004 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8
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