überholspur Tod im VorüberfahrenSeite 3/3

Die beiden Verkehrsingenieure, die das Gericht als Sachverständige lud, haben bestätigt, dass dem Todesfahrer das Unheil, das er en passant angerichtet hat, durchaus entgangen sein kann. Es hätte schon einen Blick in den Rückspiegel gekostet. Ob Rolf F. diesen Blick getan hat, weiß nur er allein. Vielleicht hat sich in seiner Erinnerung auch bloß das Bild eines Kleinwagens festgesetzt, der ruckartig nach rechts ausbricht. Wie viele »Rechtsberatungsgespräche« er hinter verschlossener Tür geführt hat, konnte das Gericht nicht mehr klären, doch als die Kriminalbeamten den Rolf F. am 19. Juli abholten, trafen sie auf einen »überaus gut vorbereiteten« Beschuldigten.

Von den 29 Zeugen, die das Gericht im Autobahnraser-Prozess aufmarschieren lässt, sind 28 männlich. Die meisten »schaffe« bei DaimlerChrysler, dem Traum-Arbeitgeber eines jeden Schwaben. Die Ingenieure – die meisten Mitte 30 bis Anfang 40 – kommen als Vertreter der Handy- und Laptop-Generation daher. Gut gekleidet, kühl, angepasst, hierarchisch denkend – auch im Straßenverkehr. Leute, die viel von Autos verstehen und weniger von Menschen. Denen es nicht an elektronischer Kompetenz zu gebrechen scheint, wohl aber an sozialer. Man kann sich gut vorstellen, dass einem, der schreckliche Schuld auf sich geladen hat, in solcher Gesellschaft der Mund versiegelt ist. Kein Wunder, dass sich Rolf F. in den Stunden seiner Gewissensnot an den einzigen alten Mann der Truppe wandte, Herrn B., der sich seinerseits vom Ehrgeiz der Jungen an den Rand gedrängt sah.

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Was mag es für Rolf F., ein Kind vom Lande, bedeutet haben, auf dem zweiten Bildungsweg bis zu DaimlerChrysler vorzustoßen, mitten hinein in die Zuständigkeit für die Fahrwerkabstimmung der S-Klasse? Auf seine Kollegen wirkt F. »labil« und »introvertiert«. Manche erinnern sich, dass er nach einem sachbezogenen Streit mit dem Kollegen Mayer einen Nervenzusammenbruch erlitt. Mayer selbst sagte bei der Polizei, er halte Rolf F.s persönliche Entwicklung für »nicht altersentsprechend«. F. sei auf hoch motorisierte Fahrzeuge fixiert, die offensichtlich seinem Sebstbewusstsein aufhelfen müssten. Auch habe er geprahlt, mit einem nicht abgeregelten Fahrzeug 300 Stundenkilometer schnell über die Autobahn gebraust zu sein. Überdies habe F. Kellnerinnen aus Papenburg mit dem Bi-Turbo abgeholt und sie als Zeugen seiner Größe mit auf die Teststrecke genommen. Dass das Auto richten muss, was dem Manne fehlt, ist eine Binsenweisheit. Bleibt die Frage, wie einem Hersteller derart rasanter Autos solche Lücken im Persönlichkeitsgefüge seiner Testfahrer verborgen bleiben konnten.

Nun ist auch das Leben des Rolf F. zerstört. DaimlerChrysler hat ihn entlassen. Rolf F. will gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe Berufung einlegen und weiter für seinen Freispruch kämpfen.

»Hören Sie auf zu verdrängen!«, rief Hans Ribstein, Rechtsbeistand der Eltern jener verunglückten Frau, im Prozess dem Angeklagten zu. »Sie können die Tat nicht von der Festplatte löschen, Sie müssen damit leben!« Das Leid eines Täters sei nur durch Einsicht und Reue zu mildern. Wer seine Tat aber verdränge, führe Krieg gegen sich selbst.

 
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