Kopftuchdebatte

Die Würde der Differenz

Im sich verschärfenden Kopftuchstreit muss der Staat anerkennen, dass die Symbole der Religionen nicht alle gleichwertig sind

In vielen Bundesländern debattiert derzeit das Parlament über ein neues Schulgesetz, das Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbieten soll. In Hessen will die CDU-Regierung sogar ein Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Dienst durchsetzen. Bundeskanzler Gerhard Schröder sympathisiert öffentlich mit dem Vorhaben des französischen Staats, das Kopftuch ganz aus den Schulen zu verbannen. Doch wäre der Streit damit schon gelöst?

Erstens: Die Bundesrepublik Deutschland ist in der Tat ein säkularer Staat, jedoch in christlicher Tradition und auf christlicher Grundlage. Geschichtlich gesehen, ist es nur im Kulturbereich des Christentums zur Ausbildung des modernen säkularen Staates gekommen. Weder in arabischen noch in asiatischen oder afrikanischen Kulturen findet man Vergleichbares. Die Grundsätze der Menschenrechte und der demokratischen Selbstregierung des Volkes sind westliche Errungenschaften aus dem Zeitalter der europäischen Aufklärung und des modernen Humanismus. Sie verwirklichen jedoch auch christliche Erkenntnisse: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ (Matth. 22, 21). Dieses Wort Christi beendet im Prinzip die politische Religion der Gottkaiser und Himmelssöhne. Der politischen Macht gebührt Respekt, aber keine religiöse Verehrung, ihre Träger brauchen Fürbitte, keine Anbetung.

Wider totalitäre Weltbeglückung

„Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er sie, Mann und Frau“ (Gen. 1, 27). Gottebenbildlichkeit ist die Würde jedes Menschen, nicht nur des einen Herrschers, jeder menschlichen Person, Männer und Frauen gleichermaßen. Der moderne Humanismus der Aufklärung, der den säkularen Staat geschaffen hat, verhält sich sowohl kritisch wie fortsetzend, überholend wie verwirklichend zur vorangehenden christlichen Kultur und bleibt ihr auf diese Weise so verbunden wie diese ihm.

Zweitens: Religionsfreiheit wurde durch die Religion der Freiheit gewonnen und wird durch sie garantiert. Von der mittelalterlichen Bewegung „Freiheit der Kirche“ vom christlichen Kaiser über die reformatorische „Freiheit eines Christenmenschen“ (Martin Luther) zur christlichen Glaubensfreiheit, soul liberty (Roger Williams), zur modernen Religionsfreiheit hat sich das neuzeitliche Christentum als „Religion der Freiheit“ herausgebildet, wie Hegel mit Recht erkannte. Doch je nachdem, von wem sie errungen wurde, sieht die moderne Religionsfreiheit verschieden aus: Im katholischen Bereich hat der Laizismus der Welt die klerikale Kirche aus der staatlichen Öffentlichkeit verdrängt, weil sie in politischen Fragen keine Kompetenz hat. Seitdem kennen wir den laizistischen Typ des säkularen Staates in den alten katholischen Ländern, allen voran Frankreich seit der Französischen Revolution.

Im protestantischen Bereich hat die Vielzahl der Denominationen den Staat aus der religiösen Öffentlichkeit verdrängt, weil er in Religionsfragen keine Kompetenz haben kann. Seitdem kennen wir den freikirchlichen Typ des säkularen Staates, allen voran die USA seit der amerikanischen Revolution.

Man kann den ersten Typ als negative Religionsfreiheit und den zweiten Typ als positive Religionsfreiheit bezeichnen. Sofern Religionsfreiheit den Religionsgemeinschaften, bei uns den christlichen Kirchen, nicht nur abgerungen, sondern von diesen selbst gefordert wurde, sind diese dann auch für ihren Erhalt verantwortlich. Um der eigenen Glaubensfreiheit willen müssen sie für Religionsfreiheit und auch für die persönliche Freiheit von Religionen eintreten.

Drittens: Nicht jeder säkulare Staat ist ein Rechtsstaat und eine Demokratie. Auch die faschistischen und kommunistischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts waren „säkulare Staaten“. Sie garantierten keine Religionsfreiheit, sondern unterdrückten die Religionen brutal. Als Ersatz für Staatsreligionen führten sie totalitäre und messianische Weltbeglückungsideologien ein. Die „Religion der Freiheit“ war ein wichtiger politischer Faktor des Widerstands gegen diese Perversionen des säkularen Staates. In Namen der Freiheitsreligion wird der passive und aktive Widerstand im Gewissen der Bürgerinnen und Bürger verankert. Das scheint mir der politische Sinn der Berufung auf „unsere Verantwortung vor Gott“ in der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu sein: Wer das Grundgesetz einschränkt oder abschaffen will, berührt unsere „Verantwortung vor Gott“ und muss mit unserem Widerstand rechnen. Im Namen dieser „Verantwortung vor Gott“ wird auch die persönliche Religionsfreiheit garantiert. Wer sie antastet, muss mit unserem Widerstand aus Verantwortung vor Gott rechnen. In ihrem Namen muss auch die Freiheit des Staates von religiöser Bevormundung auf der einen Seite und die Freiheit der Religionsgemeinschaften von Staatsreligionen auf der anderen Seite garantiert werden.

Viertens: Sind im säkulären Staat der Bundesrepublik Deutschland alle Religonen gleich zu behandeln? Unser Staat garantiert freie Religionsausübung, aber nur im Rahmen der Gesetze. Es kann nicht sein, dass einer sagt: „Tötung von Ungläubigen ist Teil meiner Religion“, und dafür freie Religionsausübung verlangen. Alle Religionsgemeinschaften müssen sich in der Bundesrepublik halten an: die Trennung von Kirche und Staat, Religion und Politik; das Menschen- und Bürgerrecht der persönlichen Religionsfreiheit, auch ihrer eigenen Mitglieder; die Menschenwürde und die Menschenrechte der Frau. Der damit begrenzte Religionsbegriff ist ein typisch westlicher, auf den sich nicht alle Religionen einlassen können, ohne Wesentliches aufzugeben.

Weil auch innerhalb dieser Grenzen nicht alle Religionen gleich sind, können auch nicht alle gleich behandelt werden. Es gibt eine Würde der Differenz, die auch öffentlich respektiert werden muss. Man muss schon einen sehr großen Abstand von Religion überhaupt haben, wenn einem die verschiedenen Symbole der Religionen alle gleich gültig erscheinen. Je näher man hinsieht, umso besser erkennt man, wofür die verschiedenen Symbole stehen, und dann muss man unterscheiden. Es gibt Symbole der Freiheit und Symbole der Unterwerfung, Symbole der Exklusivität und Symbole der offenen Gemeinschaft, Symbole des Lebens und Symbole des Tötens.

Nicht der Koran machte uns frei

In unserem Kulturbereich verdanken wir die Freiheit des Staates von der Kirche und Freiheit der Menschen von Staatsreligionen nicht dem Koran, sondern der Bibel. Wir verdanken Religionsfreiheit und die Achtung der Menschenwürde der Frau nicht dem islamistischen Kopftuch. Dieses Kopftuch ist ein geschlechtsspezifisches Symbol, das Frauen auf eine bestimmte soziale Rolle festlegt und eine Männergesellschaft etabliert. Warum sollen Männer keine Kopftücher tragen, sondern möglichst Bärte? Religiöse Symbole sind an sich nicht geschlechtsspezifisch, weil sie Transzendenz für alle vermitteln.

Wenn uns religiöse Symbole nicht überhaupt gleichgültig und also egal sind, werden wir Symbole der Freiheit fördern und Symbole der Unterwerfung ablehnen. Wir werden Symbole des Lebens akzeptieren und Symbole des Todes, wie zum Beispiel satanistische Symbole, verwerfen. Angesichts der heutigen Gefahren des religiösen Fanatismus sind solche Unterscheidungen unabweisbar.

Jürgen Moltmann ist emeritierter Professor für systematische evangelische Theologie an der Universität Tübingen

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  • Von Jürgen Moltmann
  • Datum
  • Quelle (c) DIE ZEIT 26.02.2004 Nr.10
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