Essay

Bush zerstört Amerikas Werte

Das US-Gefangenenlager auf Guantánamo verletzt das Völkerrecht, verleitet andere Staaten zum Rechtsbruch und gefährdet damit die eigenen Bürger und Soldaten. Die EU sollte dagegen protestieren

Zwei Jahre nach der Errichtung eines Gefangenenlagers auf ihrem kubanischen Marinestützpunkt Guantánamo Bay ignorieren die Vereinigten Staaten bei der Behandlung der Gefangenen noch immer amerikanisches wie internationales Recht. Seit dem 11. Januar 2002 hat die US-Regierung mehr als 700 Menschen aus der ganzen Welt nach Guantánamo gebracht. Derzeit werden in dem Lager noch rund 660 Personen festgehalten. Einige Häftlinge, darunter auch britische Staatsbürger, sind kürzlich nach langen Verhandlungen entlassen worden. Doch auch im dritten Jahr seines Bestehens weiß die Öffentlichkeit noch immer nicht genau, wer im Lager inhaftiert ist, was den Gefangenen vorgeworfen wird und ob beziehungsweise wann sie eines Verbrechens angeklagt oder freigelassen werden. Bisher haben weder Anhörungen zur Klärung des rechtlichen Status der Gefangenen noch richterliche Überprüfungen stattgefunden.

Die Regierung Bush hält weiterhin daran fest, sämtliche Gefangenen in Guantánamo seien feindliche Kombattanten im Krieg gegen den Terrorismus. Hochrangige Regierungsbeamte bezeichneten die Häftlinge mehrfach als „die Schlimmsten der Schlimmen“. Präsident George W. Bush tat sie als „schlechte Menschen“ ab, während Verteidigungsminister Rumsfeld von „gut ausgebildeten Hardcore-Terroristen“ sprach.

Diese Verallgemeinerungen stehen jedoch in scharfem Widerspruch zu dem, was man zumindest von einigen der Gefangenen weiß. Drei Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sind im Januar – nach einem Jahr in Guantánamo – entlassen worden. Das Militär hält aber weiterhin eine unbekannte Zahl von Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren fest, die nicht, wie es internationale Standards verlangen, getrennt von, sondern gemeinsam mit den Erwachsenen untergebracht sind.

Darüber hinaus könnte sich in Guantánamo auch eine beträchtliche Anzahl von Zivilisten befinden. Anti-Taliban-Einheiten in Afghanistan werfen regelmäßig weite Netze aus, in denen sich auch Nichtkämpfer verfangen. Viele dieser Gefangenen wurden US-Offizieren übergeben, manchmal gegen Kopfgeld. Laut Zeugenaussagen handelt es sich bei zahlreichen der nach Guantánamo gebrachten Gefangenen nicht, wie die Bush-Regierung behauptet, um feindliche Kämpfer, sondern um einfache Bauern, Taxifahrer oder Arbeiter.

Wer immer die Häftlinge auch sein mögen, die Vereinigten Staaten sind verpflichtet, ihre fundamentalen Menschenrechte zu achten. Das gilt auch für diejenigen, die tatsächlich mit dem internationalen Terrorismus in Verbindung stehen.

Die Regierung Bush versucht jedoch, ihren Marinestützpunkt in Guantánamo Bay in ein rechts- und gerichtsfreies Territorium zu verwandeln. Sie missachtet internationale Menschenrechtsstandards und hat sich heftig gegen eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gefangennahmen durch die US-Gerichte gewehrt. Sie beruft sich selektiv auf die Regeln des humanitären Völkerrechts, die ihr für die Inhaftierung und Befragung Einzelner hilfreich erscheinen – etwa auf das Recht, Kombattanten ohne Anklage bis zum Ende der Feindseligkeiten festzuhalten. Schutzrechte, wie das Recht des Kombattanten auf individuelle Feststellung seines rechtlichen Status, werden dagegen ignoriert. Dieses Verhalten untergräbt das bestehende Recht und gibt anderen Regierungen einen willkommenen Vorwand, ebenfalls Rechtsverletzungen im Zeichen des Antiterrorkriegs zu rechtfertigen.

Bis vor kurzem haben die USA sich durchaus an das humanitäre Völkerrecht gehalten. Im Golfkrieg von 1991 rief die US-Regierung 1196 Tribunale zusammen, um den Rechtsstatus von Festgenommenen zu prüfen. 310 von ihnen wurden als Kriegsgefangene im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt. Die übrigen Gefangenen wurden als vertriebene Zivilpersonen eingestuft und wie Flüchtlinge behandelt.

Statt sich jedoch an das Völkerrecht sowie die US-Militärverordnungen und die langjährige eigene Praxis zu halten, beschloss die Bush-Administration, alle in Guantánamo Bay festgehaltenen Personen unterschiedslos als unlawful combatants, (illegale Kombattanten) zu bezeichnen – ein dem Völkerrecht bisher unbekannter Rechtsbegriff – mit der Folge, dass diese sich nicht mehr auf die Rechte von Kriegsgefangenen oder sonstigen von den Genfer Konventionen geschützten Personen berufen können. Individuelle Statusprüfungen, wie die 3. Genfer Konvention sie verlangt, hätten nämlich zu der Feststellung führen müssen, dass die Taliban-Kämpfer – als Mitglieder der regulären Streitkräfte der damaligen afghanischen Regierung – als Kriegsgefangene zu behandeln sind. Sie hätten es auch ermöglicht zu prüfen, wer wirklich ein Krieger war – und wer bloß ein Bauer, der zur falschen Zeit am falschen Platz war.

Außerdem hat die amerikanische Regierung versucht, das völkerrechtliche Verbot unbegrenzter Inhaftierung zu umgehen, indem es die Gefangenen zu gegnerischen Kombattanten im Antiterrorkrieg stempelt: Da nämlich das humanitäre Völkerrecht die Inhaftierung von Kombattanten bis zum Ende der Kriegshandlungen erlaubt, hätte der äußerst vage definierte Begriff des Antiterrorkrieges zur Folge, dass die Häftlinge möglicherweise nie wieder freikämen. Die Auswirkungen unbegrenzter Haft auf die menschliche Psyche aber sind bekannt; bis heute wurden in Guantánamo 34 Selbstmordversuche registriert. Ein ehemaliger Guantánamo-Insasse, der in Pakistan von Human Rights Watch interviewt wurde, sagte, er habe dreimal versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die Regierung Bush macht das Recht geltend, eigenmächtig jedermann in jedem Winkel der Welt festzunehmen und abzuurteilen. Einige der Häftlinge in Guantánamo wurden weit entfernt von der Front in Afghanistan gefangen genommen: Sechs Algerier etwa wurden in Bosnien aufgegriffen. Im Januar 2002 wurden sie, entgegen einer Verfügung des Obersten Bosnischen Gerichtshofes, sie freizulassen, US-Beamten übergeben und nach Guantánamo geschickt. Ähnliche Machtbefugnisse beansprucht die Regierung, wenn sie in den USA festgenommene Terrorverdächtige ohne Anklage als feindliche Kämpfer in Militärgefängnissen festhält – auch dies eine klare Verletzung des Völkerrechts.

Im Dezember 2003 entschied ein Bundesberufungsgericht in San Francisco, dass Klagen von Guantánamo-Häftlingen in die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte fallen. Damit unterstrich es die Pflicht der Gerichte, zu verhindern, dass die Exekutive sich über die Rechte Einzelner hinwegsetzt. Der Oberste Gerichtshof der USA wird diese Frage im Juni abschließend klären. Der Beschluss des Berufungsgerichts war jedoch schon jetzt eine Ohrfeige für die Regierung. Das Gericht stellte fest: Die Regierung handelt in der Überzeugung, Häftlinge mit Hunderten von Bürgern anderer Länder, darunter auch befreundeter Nationen, unbegrenzt festhalten und mit ihnen nach eigenem Gutdünken und eigenem Zeitplan verfahren zu können, ohne sich an irgendein Gesetz halten zu müssen. Ja, die Regierung teilte uns in der Verhandlung mit, sie werde diese Auffassung auch dann noch vertreten, wenn sie beschuldigt würde, Folter anzuwenden oder Häftlinge nach Schnellprozessen hinzurichten. Es ist dies das erste Mal, dass die Regierung derart außergewöhnliche Prinzipien vertritt – eine so extreme Auffassung, dass sie sowohl im Rahmen des amerikanischen als auch des internationalen Rechts zu größter Sorge Anlass gibt.

Ein immmer lauter werdender Chor maßgeblicher Stimmen – darunter die Interamerikanische Menschenrechtskommission und diverse Organe der UN – schließt sich diesen Sorgen an. Ein britisches Berufungsgericht bezeichnete Guantánamo als „rechtliches schwarzes Loch“. Selbst das sonst aus Prinzip zurückhaltende Internationale Komitee vom Roten Kreuz, das Gefangene in Kriegssituationen besucht, um die Einhaltung der Genfer Konventionen zu überwachen, äußerte seine Besorgnis öffentlicher als üblich. Nachdem es mehrfach auf die ungeklärte rechtlichen Situation der Häftlinge hingewiesen hatte, warf es den US-Behörden vor, diese außerhalb des Gesetzes zu stellen.

Es ist höchste Zeit, dass die Vereinigten Staaten endlich ihren Rechtspflichten nachkommen und den Status der Häftlinge auf Guantánamo klären. Besteht kein rechtlicher Grund, eine Person festzuhalten, so muss die US-Regierung sie entweder eines Verbrechens anklagen oder sie freilassen. Häftlinge, die tatsächlich Kombattanten im Sinne des humanitären Völkerrechts sind, müssen die Rechte bekommen, die ihnen nach den Genfer Konventionen zustehen – was den USA keineswegs die Möglichkeit nimmt, ihnen wegen Kriegsverbrechen oder anderer internationaler Vergehen den Prozess zu machen. Zivilisten, die nicht zwingend eine Gefahr für die amerikanische Sicherheit darstellen, müssen nach internationalem Recht umgehend freigelassen und in ihre Heimat zurückgebracht werden, sofern keine Anklage gegen sie vorliegt.

Kinder und Jugendliche genießen im Völkerrecht besonderen Schutz. Nach dem von den Vereinigten Staaten ratifizierten Fakultativprotokoll zu der Kinderschutzkonvention gegen den Einsatz von Kindersoldaten hat die US-Regierung ihnen gegenüber besondere rechtliche Verpflichtungen: etwa ihre Rehabilitation und die Wiedereingliederung in ihre Gesellschaften.

Das Guantánamo-Problem wird jedoch nicht gelöst, indem man die Gefangenen vor rechtlich fragwürdige Militärkommissionen stellt. Die Verfahren haben noch nicht begonnen. Lediglich sechs der 660 Häftlinge wurde bisher ein Prozess vor einer Militärkommission in Aussicht gestellt. Und doch liegt gegen keinen von ihnen eine Anklage vor. Human Rights Watch vertritt seit langem die Ansicht, dass Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristischer Akte schuldig gemacht haben, vor Gericht gestellt werden müssen – aber nicht ohne fairen Prozess. Die von Präsident Bush eingesetzten Militärkommissionen entsprechen bei weitem nicht den international anerkannten Prozessstandards.

Die Kommissionen verletzen die Rechte der Angeklagten in mehrfacher Hinsicht. Nach ihren Regeln fungiert der Präsident, durch seine Stellvertreter, zugleich als Vertreter der Anklage, Richter, Geschworener – und notfalls auch als Henker. Anklagebehörde und urteilendes Gericht sind in einem Organ vereint. Eine Berufung vor einem unabhängigen Zivilgericht ist nicht möglich; dies verletzt sowohl das Völkerrecht als auch die stetige Praxis amerikanischer Militärgerichte. Der Angeklagte hat nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich selbst zu verteidigen; unter anderem dürfen die Militärs private Gespräche zwischen Verteidigern und ihren Klienten mithören. Darüber hinaus kann einem Zivilverteidiger des Häftlings die Einsicht in die Beweismittel der Anklage vorenthalten werden – ja, er kann sogar von Verhandlungen ausgeschlossen werden.

Leider ist die von der abgrundtiefen Schlechtigkeit der Gefangenen überzeugte Bush-Administration nicht geneigt, ihnen gegenüber Mitgefühl zu zeigen. Und ihr ausgeprägter Unilateralismus lässt sie auf die Nuancen des Völkerrechts wenig Wert legen. Unter diesen Umständen ist der beste Weg, die Regierung zur Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen, eine pragmatische Argumentation.

Washington wird die unbequeme Wahrheit nahe gebracht werden müssen, dass Scheinprozesse gegen die Gefangenen von Guantánamo dem Antiterrorkrieg schaden. Denn dabei geht es nicht bloß darum, eine Hand voll Verdächtiger wegzuschließen oder gar zu töten. Weltweit müssen Menschen davon überzeugt werden, dass das Völkerrecht die absichtliche Ermordung von Zivilisten unter allen Umständen verbietet. Aber die Regeln, die terroristische Gewalt ächten, sind dieselben, die in Guantánamo von der Bush-Administration mit Füßen getreten werden. Wenn Washington die Rechte der Verdächtigen in seiner Gewalt herabsetzt, so setzt es auch die Rechtsordnung herab, von der wir alle abhängen, um terroristische Anschläge zu verhindern.

Dies sind keine abstrakten juristischen Spitzfindigkeiten. Treten die USA, die Supermacht, als gesetzlose Nation auf, so schürt dies unweigerlich Unmut in jenen Teilen der Welt, in denen über Sieg oder Niederlage im Kampf gegen den Terrorismus entschieden wird. Bestenfalls verstärkt dieser Unmut den Unwillen der Menschen, gegen den Terrorismus zu kooperieren – etwa indem sie verdächtige Aktivitäten der Polizei melden oder Nachbarn und Familienmitglieder davon abhalten, den Weg der Gewalt einzuschlagen. Im schlimmsten Fall wird dieser Unmut zu einer Rekrutierungserleichterung für al-Qaida.

Der Europäischen Union fällt hier eine wichtige Rolle zu. Als Hauptfürsprecher des Internationalen Strafgerichtshofes hat sich die EU als eine der verlässlichsten Verteidiger des Völkerrechts erwiesen. Das gibt ihr das Recht, seine Einhaltung einzufordern.

Das seit dem Irak-Krieg angespannte Verhältnis zwischen Europa und den USA lässt einige Regierungen zögern, neue Irritationen aufkommen zu lassen. Hier geht es jedoch um mehr als das persönliche Verhältnis zum US-Präsidenten. Als Symbol für himmelschreiende Ungerechtigkeit bedroht Guantánamo die von europäischen Regierungen mühevoll errungene Völkerrechtsordnung sowie den Kampf gegen den gewalttätigen Extremismus, an dem auch Europa sich beteiligt. Grund genug für die EU, das rechtswidrige und selbstzerstörerische Verhalten der Bush-Administration in Guantánamo anzuprangern.

Aus dem Englischen von Bärbel Deninger

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  • Von Lotte Leicht
  • Datum
  • Quelle (c) DIE ZEIT 01.04.2004 Nr.15
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