Neue Gesetze gegen Gewalt in der Familie Kontaktverbot für SchlägerSeite 2/2

Manche Kritiker befürchteten, das Gewaltschutzgesetz leiste der Willkür von Frauen Vorschub. Außerdem beschädige es den Rechtsstaat, denn für den Täter werden gleich drei Grundrechte eingeschränkt: dasjenige auf Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes), das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) und das Eigentumsrecht (Artikel 14).

Zumindest die Befürchtung, die Frauen könnten das Gewaltschutzgesetz missbrauchen und ihre Männer, sollten sie ihrer überdrüssig geworden sein, gewissermaßen von der Polizei entsorgen lassen, hat sich in der Praxis bislang nicht bestätigt. „Die Frauen missbrauchen das Gesetz in aller Regel nicht“, sagt die Münchner Familienrechtlerin Doris Kloster-Harz.

 
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  • Quelle (c) DIE ZEIT 01.04.2004 Nr.15
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  • Schlagworte Familie | Gewalt | Recht | Baden-Württemberg
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