Häusliche Gewalt Was sie für Liebe hielt

Steffi K. wurde nur 24 Jahre alt. Ihr Mann hat sie geprügelt, vergewaltigt und schließlich umgebracht. Neue Gesetze sollen Frauen stärker vor ihren gewalttätigen Männern schützen

Steffi K.* war gerade 22 Jahre alt geworden. Sie hatte die Lehre in ihrer Heimatstadt Frechen abgebrochen und einen Job als Lagerarbeiterin in Köln gefunden. Sie war fleißig, verdiente ihr eigenes Geld, und wenn sie am Abend ausging, zahlte sie ihre Rechnung stets aus eigener Tasche. Nach einer Weihnachtsfeier mit ein paar Kolleginnen lernte sie im Dezember 1999 den Dachdecker Peter L.* in einem Lokal kennen. Er war genau ihr Typ, groß, kräftig, markantes Gesicht. Steffi verliebte sich in Peter, der elf Jahre älter war als sie. Sie vertraute ihm. So erzählt es jedenfalls ihr Bruder Bernd K.* Von ihm ist auch zu erfahren, dass Steffi an Peters Unschuld glaubte, als dieser plötzlich in Untersuchungshaft kam.

Damals lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Peter L. habe einer früheren Freundin auf dem Weg zur Arbeit aufgelauert, sie von hinten mit einem Elektroschock-Stab traktiert und dann gewürgt. Peter stritt alles ab, und Steffi K. besuchte ihn in der Untersuchungshaft. Die junge Frau mit den langen blonden Haaren, die sie sich auch schon mal mit knalligem Rot färbte, wollte einfach nicht wahrhaben, dass ihr neuer Freund in Wahrheit ein brutaler Schläger sein sollte. Bald darauf kam Peter L. aus der Untersuchungshaft wieder frei, das Verfahren gegen ihn wurde schließlich eingestellt. Es war Mai 2000. Steffi K. hatte noch 34 Monate zu leben.

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Steffis Freunde sagen heute, sie sei eine Frau gewesen, die das Leben leicht nahm. Jedenfalls nach außen hin. Bei Gelegenheit konnte sie auch sehr „biestig“ sein, wenn es etwa galt, ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Steffi war schon einmal verheiratet gewesen. Ihr erster Ehemann, von dem sie ein Kind hatte, war ihr eigentlich etwas zu lieb, „ja zu langweilig“ – so sagt es ihr Bruder. Die Ehe ging zwei Monate nach der Geburt von Sohn Andrej auseinander. Bei Peter L. dagegen sei sich Steffi ganz sicher gewesen, in ihm habe sie wirklich den „Mann fürs Leben“ gesehen. Umso größer der Schock für sie, als auch die neue Beziehung zu zerbrechen drohte, als Peter schließlich begann, seine Freundin zu misshandeln.

Steffi hatte Sehnsucht nach einer eigenen kleinen Familie, „einem sicheren Hafen“, glaubt ihre Freundin Alexa. Die Hoffnung auf einen festen Halt habe sie immer wieder zu Peter zurückgetrieben. Womöglich sei es auch das verzweifelte Gefühl einer vermeintlich ausweglosen Lage gewesen, das Steffi veranlasst habe, sich an Peter zu klammern. Vielleicht wäre Steffi noch am Leben – wenn ihre Freunde, ihre Familie, die Polizei, wenn sie alle die warnenden Signale bemerkt hätten und ihr konsequent geholfen hätten.

In jedem zweiten Fall von Mord oder Totschlag an einer Frau ist der Täter mit dem Opfer verwandt. Meist ist es der eigene Ehemann oder auch der Freund, wie etwa im Falle der französischen Schauspielerin Marie Trintignant, 41, die im Sommer 2003 in einem Hotel in der litauischen Hauptstadt Vilnius durch Schläge tödlich verletzt wurde. Nach einem aufsehenerregenden Prozess wurde Anfang dieser Woche der französische Rockstar Bertrand Cantat, 40, zu acht Jahren Haft verurteilt. Gewalt in Beziehungen ist keine Privatsache mehr. Sie soll genauso strafrechtlich verfolgt werden wie jede andere Körperverletzung. Politik und Polizei haben auf das jahrelange Drängen der Frauenrechtlerinnen reagiert, haben alte Gesetze geändert und dazu neue beschlossen. Der Polizei ist damit ein umfangreiches Instrumentarium an die Hand gegeben, um gegen Männer, die ihre Partnerinnen misshandeln, konsequent vorzugehen (siehe Seite 19). Steffi konnte das nicht mehr helfen.

Für ihre beiden Kinder – das erste aus erster Ehe, das zweite von Peter – hat Steffi sich aufgeopfert. Sie arbeitete im Lager eines Modehauses. Ihre Schicht begann um halb vier am Morgen, so konnte sie ihre Kinder mittags vom Kindergarten abholen. Und nur deshalb – so hatte sie es ihrem Bruder erzählt – habe sie ihren Mann Peter wieder morgens zu sich kommen lassen, damit er ihr hilft und die Kinder zum Kindergarten bringt. Doch ihre Freunde, ihr Bruder und ihre Mutter haben ihr nicht ganz abgenommen, dass Peter erst morgens gekommen sein soll. Schon damals meinten sie, Steffi lasse Peter auch wieder in der gemeinsamen Wohnung schlafen.

Ein „Platzverweis“, der gegen Gewalttäter ausgesprochen werden kann, wurde zunächst nur in Baden-Württemberg ausprobiert. Aus dem großflächigen Versuch, der 2001 zu Ende ging, lernte die baden-württembergische Polizei unter anderem, dass es nicht viel Sinn macht, den Täter nur aus der Wohnung zu schicken. Soll das Martyrium wirklich ein Ende haben, sind Netzwerke erforderlich, die auf Lösungen für ein Ende der Gewaltbeziehung ausgerichtet sind und die betroffenen Frauen bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben unterstützen. In vielen Städten und Kreisen wurden inzwischen Runde Tische gebildet, an denen sich Jugendamt und Polizei, Justiz und Beratungsstellen, Frauenhäuser und Sozialamt besprechen, wie der Gewalt in Beziehungen am besten begegnet werden kann.

Allmählich gleichen sich die Maßnahmen über die Ländergrenzen hinweg immer weiter an, wie ein Blick in die Checklisten der Polizei, in die Merkblätter für die Opfer und in die Berichtsformulare für die Justiz beweist. Flussdiagramme für das Vorgehen der Beratungsstellen und die statistischen Meldebögen ähneln sich mittlerweile im gesamten Bundesgebiet. Birgit Schweikert, Leiterin des Referates „Schutz von Frauen vor Gewalt“ im Bundesfamilienministerium, ist zufrieden mit diesem Erfolg. Einflussreiches Vorbild für die meisten war das Berliner Interventionsprojekt gegen Gewalt (BIG), das vom Ministerium gefördert wurde. Beispielhaft wurde hier die Zusammenarbeit, die Vernetzung der verschiedenen Behörden und Hilfsorganisationen erprobt. Schweikerts Wunsch für die Zukunft ist eine bundesweite Hotline gegen häusliche Gewalt und ein flächendeckendes Netzwerk von Hilfsorganisationen für Opfer.

Die Gegnerschaft zwischen der Frauenbewegung in Westdeutschland und der Polizei sei neuerdings einer praxisnahen Kooperation gewichen, meint die Soziologin Beate Leopold von der Universität Osnabrück. Beim Thema „Häusliche Gewalt“ kommt diese Zusammenarbeit beiden Seiten zugute. Sei die Polizei früher verachtet worden, weil sie als Institution galt, die die Gewalt des Patriarchats sicherte, werde sie jetzt „als Helferin geschätzt“, zumal sich vielerorts Streifenpolizisten von Frauenaktivistinnen schulen lassen. Katharina Schubert von der Frauenberatungsstelle Hürth bei Köln sagt: „Jetzt, da der soziale Kahlschlag auch uns zu treffen drohte, hat sich die Polizei für unsere Beratungsstelle eingesetzt. Die Beamten sehen, dass durch unsere Arbeit die Frauen nach einem Polizeieinsatz nicht alleine dastehen.“

In Hannover koordinieren acht Sozialarbeiter der Polizei die Hilfe bei häuslicher Gewalt. Nach jedem Polizeieinsatz zum Schutz einer Frau werden die Mitarbeiter der „Polizeilichen Prävention Sozialarbeit“ aktiv. Sie wenden sich an die Betroffenen, schreiben sowohl Opfer als auch Täter an und versuchen, eine Lösung für die Zukunft zu finden. Die Staatsanwaltschaft wird vom Ergebnis informiert. Sollte der Täter zum Beispiel zu einer Therapie bereit sein, kann dies als strafmildernd berücksichtigt werden.

Mit 2197 Fällen häuslicher Gewalt hatte es die Polizei in Hannover im vergangenen Jahr zu tun. 1653 Einsätze fuhr die Polizei, 412 Täter wurden dabei angewiesen, sich von dem Opfer fern zu halten, 353 von ihnen für eine Woche. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren steil angestiegen.

Manchmal sind auch Frauen gewalttätig. In der Polizeistatistik der meisten Städte sind es allerdings höchstens fünf Prozent aller Fälle. Marlies Bohnsack, Sozialarbeiterin bei der Polizei in Hannover, betreut einen solchen Fall, den eines alkoholkranken Zahntechnikers. Der Mann sei inzwischen „trocken“, seine Frau hingegen trinke immer wieder bis zur Besinnungslosigkeit. Als er ihr wieder einmal den Alkohol weggenommen und in den Ausguss geschüttet habe, sei sie ausgerastet, habe mit einer Flasche nach ihm geworfen. Weil er Blut an seinem Kopf spürte, habe er die Polizei gerufen. Die wies die Frau für zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung.

Der Zahntechniker wollte seine Frau schon längst verlassen, blieb dann doch bei ihr. Er äußerte Verständnis für sie, sie habe in der DDR mit ansehen müssen, wie ihre Tochter aus einem fahrenden überfüllten Zug stürzte, bis heute habe sie deshalb schreckliche Albträume. „Vielleicht kann der Frau eine Traumatherapie helfen“, sagt Marlies Bohnsack,„eine Entziehungskur reicht jedenfalls nicht mehr.“ Man solle zu dritt darüber sprechen, was geschieht. Neunzig Minuten dauert das Gespräch im Polizeipräsidium. „Das war ein typisches Entlastungsgespräch“, sagt die Sozialarbeiterin danach, „er musste einfach mal länger reden können, auch wenn er dabei vom Thema abschweift.“

Ist Gewalt männlich? Nein, sagt die Professorin Barbara Kavemann, die an der Universität Osnabrück im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zehn „Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt“ in ganz Deutschland wissenschaftlich untersucht. Wenn alle Formen und alle Stufen von Gewalt einbezogen werden – körperliche ebenso wie psychische Gewalt –, dann gleicht sich das Bild an. Aber Männer rufen selten die Polizei, wenn sie von einer Partnerin geschlagen wurden. Es passt nicht zu ihrem Selbstbild. Manche Kriminologen wie der Mainzer Michael Bock beklagen, dass in der Öffentlichkeit nur von Männergewalt die Rede sei, und verweisen auf wissenschaftliche Untersuchungen in den USA, die beiden Geschlechtern eine ähnlich hohe Gewaltbereitschaft attestieren. Weil sie körperlich überlegen sind, empfinden Männer die Schläge einer Frau meist nicht als so bedrohlich.

Schlagen Sozialhilfeempfänger eher zu als Villenbewohner? Ist ein Türke eher bereit, seine Frau einzuschüchtern oder zu misshandeln? Für die Sozialarbeiter bei der hannoverschen Polizei ist die Antwort klar. Es gebe, sagen sie, Problemviertel, aus denen besonders viele ihrer Klienten kämen. Der türkischstämmige Sozialarbeiter Suphi Daglioglu bestätigt: Bei den türkischen Migranten sei eine erhöhte Gewaltbereitschaft zu registrieren, sogar türkische Akademikerinnen akzeptierten Gewalt; die Männer litten unter ihrem übersteigerten Ehrgefühl und dem Glauben, die Frauen seien ihr Besitz.

Ute Rösemann von der NRW-Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenberatungsstellen dagegen hält solche Urteile für den Ausdruck eines latenten Rassismus: „Bei Deutschen wird Gewalt ,psychologisch‘ gesehen, bei Arabern hat sie gleich ,kulturelle‘ Ursachen.“ Außerdem: „Im Hochhaus bekommen die Nachbarn mehr von Streitigkeiten mit als in einer Feine-Leute-Gegend.“ Nach Gewaltausbrüchen ihres Mannes begebe sich eine Arztgattin lieber in eine Kur oder in den Urlaub statt in ein Frauenhaus oder zur Polizei. „Ihr Fall taucht in keiner Polizeistatistik auf.“

„Steffi war eine forsche, zupackende Frau. Als sie sich wieder einmal von ihrem Mann getrennt hat, hat sie sich einmal eine freie Wohnung angeschaut. Die Wohnung hatte eine feuchte Wand. ,Kein Problem, dann verputze ich die eben‘, hat Steffi gesagt. Sie hat über ihren Mann geschimpft und erzählt, dass der Peter gewalttätig ist. ,Mit dem halt ich es nicht mehr aus‘, hat sie gesagt.“ So erzählt es die Kollegin Vera N. von der Tankstelle, wo Steffi nachts putzte. „Einmal kam sie mit einem großen blauen Fleck am Hals zur Arbeit. Sie hat erzählt, ihr Mann habe sie gegen einen Türrahmen geschleudert und vergewaltigt. Aber wie gleichmütig sie das sagte – ich wusste gar nicht, ob ich es ihr glauben sollte.“ Eine andere Freundin von Steffi sagt über Peter: „Der war ein Psychopath. Aber er wusste, wie er sie rumbekam. Einmal schrieb er ihr einen langen Liebesbrief auf eine Tapete. Er hat sie mit Blumen und Schwüren eingelullt.“

Im Juli 2001 bekommt Steffi ihr zweites Kind, der Vater ist Peter L., den sie vier Monate vorher geheiratet hat. Als die Tochter gerade vier Wochen alt ist, schlägt Peter Steffi wieder. Die junge Frau erstattet Anzeige gegen ihren Mann – und zieht sie fünf Tage später wieder zurück.

Und Peter schlägt wieder zu. Beschimpft und bedroht Steffi, wälzt sich auf ihr, ejakuliert auf ihr. Ein Arzt schreibt ein Attest, das Steffi ihrem Rechtsanwalt und der Polizei vorlegt: Steißbeinprellung, Unterleibsprellung, Schädelprellung, Unterschenkelprellung rechts. Die Polizei aber notiert: Bedrohung, Körperverletzung, sexueller Missbrauch. Es ist September 2001. Steffi setzt Peter vor die Tür – sie scheint zur endgültigen Trennung entschlossen. Da sie nun die Miete der Wohnung nicht mehr bezahlen kann, zieht sie in das kleine Haus ihrer Mutter und ihres Bruders, in eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Aber sowohl die Mutter als auch der Bruder machen Steffi Vorwürfe wegen ihrer Entscheidung, ausgerechnet diesen Mann geheiratet zu haben. Wenige Monate später übernachtet Steffi außerhalb der Wohnung. Ihre Familie vermutet, sie sei wieder bei Peter.

Es geht hin und her, mal sind Steffi und Peter zusammen, mal auseinander. Dieser so genannte Gummibandeffekt ist typisch für gewalttätige Beziehungen. Die Frau sieht keine Alternative und kommt immer wieder zurück. Freundin Alexa erzählt, Steffi habe sie einmal gefragt: „Wer nimmt denn eine Alleinstehende mit zwei Kindern?“ Peter ruft Steffi an, schickt ihr übers Handy SMS, droht ihr: „Lass es dunkel werden, ich kriege dich. Die Welt ist zu klein, um dich zu verstecken.“ Wenn sie zusammen sind, bekommen auch die Kinder etwas ab. „Wenn du die Kleine nicht zum Schweigen bringst, tue ich es“, droht Peter. Den Sohn schlägt er. Eines Tages sind drei Reifen von Steffis Wagen zerstochen. Mit dem Kleintransporter seines Arbeitgebers setzt Peter sich einmal vor Steffis Auto und bremst abrupt ab. Sie kann den Aufprall nicht mehr verhindern.

Wer den starken Mann markiert, zeigt damit seine Schwäche. Diese Binsenweisheit haben die Männerinitiativen gegen Männergewalt zur umfassenden Analyse ausgebaut. Ihr Anti-Gewalt-Training ist in manchen Städten Teil des Netzwerks gegen häusliche Gewalt, auch in Hannover. 24 Wochen dauert ein Kursus, den die Täter mitmachen können. Wer Regeln, Notfallpläne und Vereinbarungen einhält und bis zum Ende durchhält, bekommt eine Bescheinigung.

Meist müssen die Männer in dem Gruppentraining in Hannover erst einmal lernen, sich selbst zu fühlen und zu beobachten. Sie müssen sich die Frage stellen, warum sie eigentlich gewalttätig geworden sind. Dazu spielen sie eine Gewaltszene, die sie selbst erlebt haben, in extremer Zeitlupe durch. Eine Minute wird zu einer Stunde. Immer wieder wird angehalten und diskutiert: Was hast du gefühlt, als sie das sagte, als du auf sie zugingst, was hast du gedacht, als du die Hand hobst? Klaus Eggerding, Geschäftsführer des hannoverschen „Männerbüros“, das die Kurse durchführt, sagt: „Kurioserweise fühlen sich Männer in einer Notwehrlage, fühlen sich unterlegen, wenn sie Gewalt anwenden.“

Gewalt wollen die Männerinitiativen, bei allem Verständnis, nicht tolerieren. Sie sehen ihre Kurse nicht als Therapie, und sie sind dafür, dass Gewalttaten bestraft werden, damit ihre Klienten lernen, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. In den Kursen lernen die Männer nicht nur, sich selbst zu erkennen, sondern üben auch Regeln ein, zum Beispiel: „Nähere dich bei Zeichen von Wut nie auf Armeslänge deiner Partnerin! Lieber zurückweichen und zur Abkühlung zweimal um den Häuserblock gehen.“ Das Anti-Gewalt-Training ist ein mühsames Geschäft. Es kann wirksam sein bei denen, die bis zum Ende durchhalten – die Hälfte der Teilnehmer jedoch bricht den Kurs vorzeitig ab.

Vielleicht fühlte sich auch Peter unterlegen. Steffis Bruder Bernd sagt: „Sie war ihm mit Worten überlegen. Sie konnte ihn in die Ecke drängen und zur Rede stellen. Sie machte ihm oft Vorwürfe.“ Oft hat Steffi die Polizei gerufen. Mindestens zehnmal hat es ihr Bruder mitbekommen. Das Verhalten der Polizei findet er im Nachhinein „hilflos und lächerlich“. Wie der Polizist Peter einfach nur ermahnte, er dürfe nicht schlagen und würgen; wie die Polizistin Steffi inständig bat, sich von ihrem Mann endgültig zu trennen und nicht schon wieder die Anzeige zurückzuziehen.

Guten Willen will Steffis Bruder den Frechener Beamten gar nicht absprechen, die Polizeistreifen kontrollierten bei Gelegenheit ja sogar Peters Führerschein, um ihn aufzuhalten, als er wutschnaubend hinter Steffi herfuhr, um sie zu terrorisieren. Während der Dauer der Polizeikontrolle konnte sie dann zu ihrer Arbeitsstelle entwischen. Die Streife fuhr oft um den Block, wo Steffi wohnte.

Die Forscherin Barbara Kavemann von der Universität Osnabrück ist voll des Lobes über die Polizei. Sie hätte sich nachhaltig verändert. Schließlich seien Polizisten Menschen, die helfen wollen. „Die wollen nicht, dass ihre viele Arbeit verpufft“, sagt Kavemann. Habe sich bei Polizisten erst einmal die Einsicht gefestigt, dass sie für Gewalt in Beziehungen zuständig sind, dass es nicht einfach nur um „Familienstreitigkeiten“ geht, sondern um Körperverletzung, dann litten sie darunter, wenn sie nichts dagegen ausrichten können. Jetzt geben die neuen Gesetze ihnen andere Möglichkeiten. Sie können mehr tun als nur appellieren oder drohen. Sie können Gewalttäter für eine Weile aus der eigenen Wohnung weisen. Das Opfer gewinnt dadurch Zeit für eine Verschnaufpause, kann zu Beratungsstellen gehen, sich über Trennung oder Versöhnung Gedanken machen, die Finanzen für ein getrenntes Leben regeln oder selbst eine andere Wohnung suchen.

Im Juni 2002 steigt Peter nachts über das Garagendach in Steffis Zimmer in der Einliegerwohnung im Haus der Mutter ein. Er würgt sie am Hals, während sie schläft. Der Arzt attestiert: „Massive Würgemale an der gesamten linken Halshälfte. Ein druckschmerzhafter Kehlkopf mit Schluckbeschwerden. Zeichen von stattgefundenem Nasenbluten. Zwei kleinere Kratzspuren an der rechten Wange. Zwei eurostückgroße Hämatome über den Dornfortsätzen der Halswirbelsäule, zwei eurostückgroße Hämatome am rechten Ober- bzw. Unterarm. Verletzungsmuster, insbesondere die ausgeprägten Würgemale am Hals sprechen für eine äußerst brutale Vorgehensweise des Täters. Die Häufigkeit der Gewaltanwendung ist durchaus mit tödlichen Verletzungsfolgen zu vereinbaren.“

Ein gerichtsmedizinisches Gutachten ist wirksamer als ein Arztattest. Rechtsmediziner achten darauf, dass es gerichtsverwertbar ist. Sie machen Fotos. Sie beschreiben nicht nur die Verletzungen, sondern beurteilen auch, auf welche Weise sie zustande gekommen sind. Wer eine Treppe hinabgefallen ist, hat andere blaue Flecken als jemand, der geschlagen wurde. Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel vom Universitätskrankenhaus Eppendorf hat deshalb zusammen mit Kollegen einen Verein gegründet, den alle Gewaltopfer der Stadt rund um die Uhr alarmieren können, um ein gerichtsverwertbares Gutachten zu erhalten. Die Opfer können dann selbst entscheiden, ob sie die Täter anzeigen wollen oder nicht. Wenn sie möchten, steht eine Psychologin aus dem Rechtsmediziner-Team mit Rat zur Seite. Rund 1200 Geschädigte haben von den Angeboten des Vereins im vergangenen Jahr in der Hansestadt Gebrauch gemacht.

Im Juni 2002, nach dem nächtlichen Würgeangriff, weist die Frechener Polizei Peter für zehn Tage aus der Wohnung. Das Faltblatt mit den Telefonnummern der Frauenberatungsstellen trägt Steffi längst bei sich. Die Frauenberatung wird aber nicht informiert.

Weil Steffi auch um den Unterhalt für sich und das gemeinsame Kind kämpfen muss, hat sie einen Rechtsanwalt engagiert. Er stellt beim Familiengericht nach dem neuen Gewaltschutzgesetz einen Antrag auf Wohnungsverweis für Peter. Das Gericht verbietet Peter darauf für ein halbes Jahr, sich Steffi zu nähern. Er muss 200 Meter Abstand zu ihrer Wohnung wahren. Er darf sie nicht anrufen, sich nicht mit ihr verabreden. Wenige Tage später ist Peter wieder bei Steffi. Er bedroht sie. Sie geht zur Polizeiwache und bittet um Hilfe, erinnert sich ihr Anwalt. Die Polizisten schickten sie wieder weg. Sie solle zum Gericht gehen oder zu ihrem Rechtsanwalt, habe man ihr vorgeschlagen.

Peter hat gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Darauf steht Gefängnis oder Geldstrafe. Offensichtlich kennen die Beamten das Gesetz nicht. Oder sie vertrauen Steffi nicht mehr. Steffis Rechtsanwalt schreibt einen Brief an die Frechener Wache und weist auf den Tatbestand hin. Aber es passiert nichts. Steffi weiß nun: Die Polizei wird ihr nicht helfen. Sie ist auf sich allein gestellt.

Im Kreis Unna bei Dortmund hat ein ähnlicher Fall die Wende im Verhalten der Polizei gebracht. Am Nachmittag um vier Uhr des 14. Mai 1994 kam eine 45-jährige Frau in die Kamener Polizeiwache und erstattete Anzeige gegen ihren Ehemann wegen Körperverletzung und Bedrohung. Sie hatte sich von ihm getrennt. Nun, berichtete die Frau, fühle sie sich akut gefährdet. Die Polizisten kannten das Paar, mehrfach waren sie eingeschritten, um Streit zu schlichten. Die Wachhabenden nahmen die Anzeige auf und schoben gemächlich die Maschinerie ihrer Ermittlungen an. Man würde dem Mann einen Brief schreiben, ihm eine Vorladung schicken, vielleicht auch nur einen Anhörungsbogen im „vereinfachten Ermittlungsverfahren“. Die Frau wurde weggeschickt. Fünf Stunden später war sie tot, erschossen von ihrem Ehemann. Er hatte ihr vor dem Haus aufgelauert.

Das Verbrechen und die darauf folgende öffentliche Kritik an der Polizei ließ die Verantwortlichen radikal umdenken. Lange bevor anderswo ministerielle Modellprojekte starteten und lange Zeit vor dem Gewaltschutzgesetz gründeten sie einen Runden Tisch gegen häusliche Gewalt. Bei der Stadt wurde eine Frauenberatung eingerichtet. Neue Einsatzpläne wurden entwickelt, die auch die kriminologische Erkenntnis berücksichtigen, dass es meistens in den letzten 48 Stunden vor einer schlimmen Körperverletzung oder einem Tötungsdelikt in Beziehungen eine Bedrohungssituation gegeben hat. Kernstücke des Einsatzplanes sind die „Gefährderansprache“ und eine Gefahrenanalyse.

Nach einem Polizeieinsatz erhält jeder Mann, der seine Frau bedroht hat, binnen 24 Stunden auch einen Besuch von der Kriminalpolizei, falls er nicht selbst zur Wache kommt. Der Polizist ist oft der Einzige, mit dem der Täter über die Situation redet – schon das hilft, die Aggression zu dämpfen. Der Besuch von der Kripo signalisiert darüber hinaus dem Betreffenden, wie wichtig die Polizei die Tat nimmt und dass sie konsequent gegen ihn vorgehen wird. Nach dieser „Gefährderansprache“ muss der Polizist analysieren, wie gefährdet das Opfer noch ist. Dafür hat er festgelegte Kriterien. Aber, so sagt der Unnaer Kriminalkommissar Thomas Poschmann, „am Ende entscheidet ein Bauchgefühl, wie konkret die Gefahr ist“.

Die neue Vorgehensweise scheint Erfolg zu haben. Seit 1994 bis heute starb im Kreisgebiet keine Frau mehr durch ihren Partner, falls das Paar vorher schon einmal einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt erlebt hatte. Wissenschaftlich gesehen, ist das kein Erfolgsbeweis. Aber in der Zeit zuvor hatte es alle ein bis zwei Jahre eine Tote gegeben.

Es ist nicht einfach, sich ohne fremde Hilfe aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Das Selbstbewusstsein ist angeknackst. Verwandte und Freunde verstehen die Frau nicht, und sie kennt sich mit Ämtern und Gesetzen nicht aus. Deshalb sind den Aktivisten in Sachen häusliche Gewalt die Beratungsstellen so wichtig. In Köln beispielsweise wird in jedem Fall, mit Zustimmung der Frau, ein Fax an eine der beiden Interventionsstellen geschickt, wo Frauen innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit dem Opfer aufnehmen. Birgitta Neumann vom Diakonischen Werk, das die Interventionsstelle für das rechtsrheinische Köln betreibt, sagt: „Wir fragen die Frau, was sie möchte und unterstützen sie dabei. Wir reden nicht auf sie ein, um sie von irgendetwas zu überzeugen.“ Das Wichtigste sei, der Frau deutlich zu machen, dass sie nicht die Schuld an der Gewalt hat, die sie erleidet.

Wann immer Peter L. jetzt gewalttätig wird, zeigt Steffi ihn wegen Bedrohung und Körperverletzung an. Einer Freundin erzählt sie: „Wenn ich in die Wache komme, schallt es mir entgegen: ,Da sind Sie ja wieder, Frau K.!‘ Die sehen das als irgend so einen Familienstreit, die können überhaupt nicht helfen.“ Bei der Frechener Polizei scheinen die neuen Polizeitaktiken in Sachen häusliche Gewalt noch nicht angekommen zu sein. Aber es ist immer wieder auch Steffi, die ihre Anzeige zurückzieht. Die Verfahren verlaufen im Sande. Sie ist die Hauptbelastungszeugin, und wenn sie nicht mehr aussagen will – worauf soll sich die Justiz dann stützen? „Natürlich wird Gewalt in der Familie verfolgt wie jedes andere Verbrechen“, versichert die Kölner Staatsanwältin Regine Appenrod. Da aber Steffi die Aussage verweigert hatte, wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Fünfzig Kilometer nördlich von Köln wird die gleiche Situation anders gehandhabt. „Ich muss zugeben, ich habe früher auch so gehandelt“, sagt Ute Lueb von der Staatsanwaltschaft Krefeld: „Die Frau zieht die Aussage zurück, und das Verfahren wird eingestellt.“ Seit zwei Jahren ist Lueb in Krefeld speziell für häusliche Gewalt zuständig. Statt bei ein, zwei Fällen im Jahr erlebt sie nun ständig, was Gewalt in Beziehungen bedeutet – und jetzt wird in Krefeld kaum noch ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen, ein Jahr auf Bewährung, zwei Jahre für Körperverletzung an Frauen – das gibt es in Krefeld auch dann, wenn die Frau ihre Anzeige zurückzieht. „Ich war früher der Überzeugung, wenn die Frau keine Bestrafung des Mannes will, soll ich das auch nicht wollen“, erinnert sich Lueb. Doch sie sah in der Hauptverhandlung Frauen, die zitternd behaupteten, es sei das erste und einzige Mal gewesen, dass ihr Mann gewalttätig geworden sei. „Da können Sie fühlen, dass es nicht stimmt.“

Während die Polizei ihr Verhalten allerorten radikal umstellt, lassen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte aber meist nur schwer bewegen. „Sie sind unwahrscheinlich resistent gegen Fortbildung in Sachen häusliche Gewalt“, sagt Ute Rösemann von der Arbeitsgemeinschaft autonomer Frauenberatungsstellen. Richter und Staatsanwälte ließen sich höchst ungern in die Karten schauen.

Das beginnt mit der Statistik. Sie richtet sich nach den Bezeichnungen des Strafgesetzbuches: Totschlag und Mord, Bedrohung und Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Gewalt in Beziehungen wird als solche nicht registriert. Also gibt es auch keine Zahlen, wie viele Fälle konsequent verfolgt werden. Außerdem gibt es nur in wenigen Orten Sonderdezernate für häusliche Gewalt, also Staatsanwälte, die für das Vorgehen verantwortlich gemacht werden könnten.

Wie stark sich die Staatsanwälte an ihren alten Verhaltensweisen festklammern, musste die Bielefelder Kriminologin Britta Bannenberg erfahren, die im Auftrag des Hamburger Senats den Verlauf von rund 350 Fällen in einem Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen“ untersuchte. Sie stellte fest, dass Verfahren reihenweise aus „Mangel an Beweisen“ eingestellt oder die Opfer auf den Weg einer Privatklage verwiesen werden. „Es gab Fälle“, sagt Bannenberg, „da waren Kinder in Unterhose schreiend auf die Straße geflüchtet. Es juckte die Staatsanwälte nicht.“

Vor allem bei den Kindern richtet häusliche Gewalt verheerenden Schaden an. Wenn sie selbst Opfer sind, aber auch, wenn sie die Prügelei mitbekommen. Bei einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahre 1999 wusste jeder siebte Jugendliche von Misshandlungen bei seinen Eltern aus den letzten zwölf Monaten zu berichten – nicht nur ein paar Knüffe, sondern gezielte Hiebe und Tritte. So wachsen viele Kinder in dem Bewusstsein auf, dass Gewalt normal sei. Der wissenschaftliche Befund ist eindeutig: Erwachsene, die als Kind geschlagen wurden, prügeln häufiger als andere.

Steffi hat einmal einen Brief an die Polizei geschrieben, als sie eine Anzeige zurückzog. Es sei besser, die Anzeige zurückzuziehen, weil Peter jetzt Unterhalt zahlen wolle, schrieb sie, „dann nutzt mir dies mehr, als dass er in einer JVA auch einen winzigen Teil meiner Steuergelder verschlingt“. Er wolle sie jetzt in Ruhe lassen und eine Therapie machen. „Rache nutzt mir wenig, er würde auch mal irgendwann aus einer JVA entlassen werden und da kommt man schlimmer raus als man reingegangen ist. Von einem eventuellen Schmerzensgeld kann ich mir auch keine neue Seele kaufen.“ Als „Leider-Noch-Ehefrau“ werde sie auch die Aussage gegen Peter verweigern.

Kurz vor Weihnachten 2002 sind Peter und Steffi wieder zusammen. Als Freundin Alexa Steffi auf dem Handy anruft, ist sie offenbar in seiner Wohnung. Alexa kann es nicht fassen. Steffi bricht das Telefonat ab. Danach haben die beiden Frauen drei Monate keinen Kontakt mehr. Steffi zieht sich von all ihren Freunden und Verwandten zurück.

Rosenmontag 2003. Plötzlich taucht Steffi bei Alexa auf. Sie beschwert sich über alles Mögliche, zum Beispiel über ihre „lahme“ Tagesmutter. Alexa hat den Eindruck, dass Steffi um den heißen Brei herumredet und nicht über das spricht, was sie eigentlich bedrückt. Anderen Freunden erzählt Steffi, nach Karneval sei endgültig Schluss. Peter müsse dann seine Sachen packen und verschwinden. Am nächsten Morgen, Karnevalsdienstag um 3.20 Uhr, tötet Peter Steffi.

Über den Ablauf des Verbrechens gibt es nur seine Version. Danach haben sie um 2.45Uhr noch miteinander geschlafen. Die Gerichtsmedizin bestätigt das. Kurz darauf, im Auto auf dem Weg zu Steffis Arbeitsstelle, wo sie frühmorgens den Lieferanten das Tor aufschließen muss, sei es zum Streit gekommen. Sie habe ihn mit Vorwürfen überschüttet, habe ihn verantwortlich gemacht für ihre gesamte Lebenssituation, habe gedroht, er bekomme nicht das Sorgerecht für ihr Kind.

Sie hielten den Wagen an, so steht es später in den Gerichtsakten, stiegen aus, er hat sie herumgeschubst, ihr den Hals gedrückt, Steffi wehrt sich, er zieht ein 20 Zentimeter langes Dachdeckermesser hervor, rammt es ihr in den Bauch. Das Handgemenge setzt sich fort. Sie sinken zu Boden. Peter würgt Steffi mehrere Minuten. Dann ist sie tot. Er lädt die Leiche in ihren Wagen und stellt ihn auf der anderen Rheinseite Kölns an der Uferstraße ab. Morgens meldet er Steffi als vermisst, telefoniert herum, erkundigt sich, wo sie sein könnte. Doch sein Verhalten weckt Zweifel. Warum etwa hat Peter an demselben Morgen sein eigenes Auto, mit dem er angeblich nicht unterwegs war, so gründlich innen und außen gereinigt?

Steffi war 25 Jahre alt, als ihr Mann sie erwürgte. Ihr Sohn aus erster Ehe war vier Jahre, ihre Tochter aus der Beziehung mit Peter eineinhalb Jahre alt. Das Jugendamt hat das Mädchen zu einer Pflegefamilie gegeben. Die Oma, bei der es fast ein Jahr lebte, kämpft seither vergeblich um das Sorgerecht.

 
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