essay Goodbye, Menschenrechte

Der Fall Guantánamo sollte allen eine Warnung sein – und die Weltöffentlichkeit aufrütteln

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird sich am 20. April mit einer Frage beschäftigen, die sich der Rest der Welt seit über zwei Jahren stellt: Stehen die mehr als 600 im kubanischen Guantánamo internierten mutmaßlichen Terroristen tatsächlich außerhalb der Reichweite jedes Gesetzes, wie die USRegierung behauptet? Die Regierung Bush ist der Ansicht, die Gefangenen, die ohne Anklageerhebung, ohne Strafverfahren, Prozesse oder Zugang zu Verteidigern festgehalten werden, besäßen keinerlei vor irgendeinem Gericht dieser Welt einklagbaren Rechte. Daraus folgt: Die Vereinigten Staaten können mit ihnen machen, was sie wollen. Ist das tatsächlich möglich? Und wenn ja, was bedeutet das für die Zukunft der Menschenrechte? Die Antwort des Obersten Gerichtshofs von Amerika wird für Mitte des Sommers erwartet. Das letzte Urteil wird jedoch dem Gericht der Weltöffentlichkeit vorbehalten sein.

Die US-Regierung macht weitreichende Ansprüche geltend. Sie behält sich vor, jede Person nach Guantánamo abzuschieben, die der Präsident als „feindlichen Kämpfer“ oder, wie Bush es zu nennen pflegt, als „schlechten Menschen“ abstempelt – und zwar so lange, bis es keine weltweit operierenden terroristischen Organisationen mehr gibt. Die Vereinigten Staaten behalten sich auch vor, die Häftlinge von Guantánamo – und jeden des internationalen Terrorismus angeklagten Ausländer – vor einem Militärtribunal den Prozess zu machen. In diesen Prozessen ist das Militär Ankläger, Richter, Geschworener und Vollstrecker zugleich. Präsident Bush genehmigt die Anklageerhebung, die Verhandlung wird von unter seinem Befehl stehenden Offizieren geleitet, die letzte Revisionsinstanz ist Verteidigungsminister Rumsfeld. Eine Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht findet nicht statt. Die Regierung ist nicht verpflichtet, dem Angeklagten als geheim eingestufte Informationen zugänglich zu machen, die seine Unschuld beweisen. Ihrerseits darf sie aber diese Informationen gegen ihn verwenden, ohne dass der Angeklagte oder sein Verteidiger die Chance erhält, dieses Material einzusehen oder zu widerlegen. Sollte entgegen aller Wahrscheinlichkeit ein Angeklagter freigesprochen werden, so käme er dennoch nicht frei, sondern könnte so lange festgehalten werden, bis die Vereinigten Staaten den Krieg gegen den Terror für beendet erklären.

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Wie kann Amerika damit durchkommen? Seine Argumentation vor dem Obersten Gerichtshof ist einfach. Als ausländische Staatsbürger, die außerhalb des Staatsgebietes der Vereinigten Staaten festgehalten werden, haben die Häftlinge von Guantánamo keine verfassungsmäßigen Rechte – und daher auch nicht das Recht, ihre Haft oder Verurteilung überprüfen zu lassen. Was das Völkerrecht oder andere international festgelegte Rechte der Häftlinge betrifft, so behaupten die Vereinigten Staaten, seien sie vor US-Gerichten nicht einklagbar.

Eine Argumentation, die extrem klingen mag. Aber mit einer Ausnahme sind ihr bislang alle untergeordneten Bundesgerichte gefolgt. Und auch diese Ausnahme, die Entscheidung eines Bundesgerichts in Kalifornien, stellt das allgemeine Prinzip, dass ausländische Staatsbürger außerhalb der USA keinerlei einklagbare Rechte hätten, nicht infrage. Das Gericht betrachtet Guantánamo vor allem aus praktischen Fragen als US-amerikanisches Territorium, mit der Folge, dass die Häftlinge zumindest eingeschränkten Zugang zu Bundesgerichten haben sollten.

Die Regierung stützt ihre Begründung hauptsächlich auf einen Fall nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs: Johnson gegen Eisentrager. Damals waren deutsche Staatsbürger angeklagt und verurteilt worden, weil sie auch nach der Kapitulation Deutschlands noch weitergekämpft hatten. Die Angeklagten, die in einem amerikanischen Militärgefängnis in Deutschland festgehalten wurden, beantragten eine Haftprüfung nach der Habeas-Corpus-Akte. Sie wandten sich an den Obersten Gerichtshof der USA mit der Begründung, das Verfahren verstoße gegen ihre Rechte – niedergelegt in der amerikanischen Verfassung und in den Genfer Konventionen. Die Habeas-Corpus-Akte, die ihren Ursprung im England des 17. Jahrhunderts hat, garantiert jedermann das Recht, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Im Fall von Johnson gegen Eisentrager entschied der Oberste Gerichtshof, den Deutschen stünde keine gerichtliche Überprüfung zu. Die Begründung: Als „feindliche Ausländer“ (enemy aliens), die außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Kriegsverbrechen noch während eines erklärten Krieges angeklagt und verurteilt worden seien, hätten sie kein Recht auf Zugang zu US-amerikanischen Gerichten. Die Richter verwiesen auf die langjährige Praxis, feindlichen Ausländern das „Recht auf einen Prozess“ vor Bundesgerichten zu verweigern. Darüber hinaus befürchteten sie, die Militärs könnten durch die Aussicht, auf dem Schlachtfeld getroffene Entscheidungen vor Gericht rechtfertigen zu müssen, von ihren eigentlichen Aufgaben abgelenkt werden. Zur gleichen Zeit überprüfte der Oberste Gerichtshof gemäß der Habeas-Corpus-Akte die Rechtmäßigkeit von Verurteilungen deutscher Saboteure, die in den USA gefasst worden waren, und den Fall eines japanischen Generals, der auf den Philippinen, damals amerikanisches Territorium, angeklagt und verurteilt worden war. (Diese Fälle zeigen, dass auch gerichtliche Überprüfungen keine Patentlösungen sind: In beiden Fällen wurden die Urteile vom Gericht ohne großes Federlesen durchgewinkt.)

Die US-Regierung bezieht sich aktuell wieder auf den Johnson-Fall, indem sie behauptet, dass auch den Gefangenen von Guantánamo kein Verfahren vor einem US-amerikanischen Gericht zustehe, da sie im Ausland gefangen genommen wurden und auf Kuba festgehalten werden. Diese Argumentation weist jedoch drei Schwachstellen auf. Erster und wichtigster Kritikpunkt ist: Die Gefangenen von Guantánamo passen nicht in die traditionelle Kategorie der „feindlichen Ausländer“. Der Begriff „feindlicher Ausländer“ ist ein Kunstwort aus dem Kriegsvölkerrecht und dem amerikanischen Recht. Er bezeichnet Staatsangehörige des Landes, mit dem man sich im Krieg befindet. Die Häftlinge von Guantánamo sind Staatsangehörige aus 42 verschiedenen Ländern. Mit Ausnahme des Iraks setzen sich die Vereinigten Staaten mit keinem einzigen dieser Ländern kriegerisch auseinander.

Die Vereinigten Staaten stehen in einem bewaffneten Konflikt mit al-Qaida. Al-Qaida ist kein Staat und hat keine Staatsangehörigen. Und selbst wenn man die Analogie aufstellen wollte, die Kämpfer von al-Qaida seien die „feindlichen Ausländer“ der Moderne, so bestreiten doch viele der Gefangenen von Guantánamo, einschließlich der Kläger vor dem Obersten Gerichtshof, je für al-Qaida gekämpft zu haben. Sie behaupten, sie seien Zivilisten und irrtümlich von den US-Streitkräften gefangen genommen worden – manchmal mithilfe von Streitkräften der Nördlichen Allianz, die auf eine Belohnung für die Übergabe der „Feinde“ hofften. Im Gegensatz dazu hatten die Deutschen im Fall Johnson gegen Eisentrager nie bestritten, „feindliche Ausländer“ zu sein. Wenn der Fall Johnson also auf dem ursprünglichen Ansatz beruhte, dass „feindliche Ausländer“ nicht unter die Habeas-Corpus-Akte fallen und dieser Ansatz fortgilt, so müssten die Bundesgerichte jetzt zumindest prüfen, ob die Häftlinge von Guantánamo auch tatsächlich für den Feind gekämpft haben.

Der zweite Unterschied zum Fall Johnson liegt in dem Status von Guantánamo selbst. Im Johnson-Fall befanden sich die in Deutschland festgehaltenen Kläger eindeutig außerhalb der Vereinigten Staaten. Das Oberste Gericht der USA vertritt generell die Auffassung, Ausländer außerhalb der Vereinigten Staaten stünden nicht unter dem Schutz der amerikanischen Verfassung. Die Häftlinge von Guantánamo dagegen argumentieren, und ein Bundesgericht ist ihnen in dieser Argumentation gefolgt, Guantánamo müsse als Teil des US-amerikanischen Territoriums behandelt werden. Nach dem Pachtvertrag mit Kuba, der ohne die Zustimmung der USA nicht beendet werden kann, üben die Vereinigten Staaten volle rechtliche und politische Kontrolle über Guantánamo aus. Daher sollten die dort festgehaltenen Männer so behandelt werden, als befänden sie sich auf dem Territorium der USA. Das heißt: Sie müssen Zugang zu den Bundesgerichten erhalten.

Drittens und letztens ist der „Krieg gegen den Terrorismus“ nicht der Zweite Weltkrieg. Sich das Recht zu nehmen, in einem formalen Krieg gegen einen oder mehrere Staaten Feinde ohne gerichtliche Überprüfung einzusperren, ist eine Sache. Sich dieses Recht ohne einen Krieg zu nehmen, aber eine andere. Amerika spricht zwar von einem „Krieg gegen den Terrorismus“, aber den USA steht in diesem Kampf kein feindlicher Staat gegenüber. Nach der Definition der Regierung Bush ist dieser Krieg weder geografisch noch zeitlich begrenzt. Es gilt die strenge Regel: Die „Sonderbefugnisse im Kriegsfall“ sind eine zeitlich begrenzte Ausnahme von der Norm. Doch die Bush-Regierung versucht, diese Ausnahme zur Norm zu machen.

Natürlich ist das Verfassungsrecht nicht die einzige Fessel für die Bush-Regierung. Laut den Genfer Konventionen dürfen Staaten, die sich im Krieg befinden, feindliche Kämpfer für die Dauer eines Konflikts festhalten. Die Konventionen besagen jedoch auch, dass, wann immer Zweifel über den Status der Gefangenen bestehen, der Staat, der sie festhält, diese als Kriegsgefangene behandeln muss, bis ein zuständiges Gericht über ihren Status entschieden hat. Die chaotischen Zustände, die während und nach dem Afghanistan-Krieg herrschten, lassen sicherlich Zweifel über den Status der meisten Häftlinge zu. Die Tatsache, dass das Militär bisher mehr als hundert Internierte in ihre Heimatländer zurückgeschickt hat, unterstreicht, dass bei der Identifikation der „Schlimmsten der Schlimmen“ Fehler gemacht wurden. Die Bush-Regierung hat sich jedoch vom ersten Tag an geweigert, irgendwie zu prüfen, ob es sich bei den Gefangenen tatsächlich um Al-Qaida-Kämpfer handelt oder um unschuldige Zivilisten.

Der Präsident hat offenbar ein für alle Mal entschieden, dass weder al-Qaida noch die Taliban unter den Kriegsgefangenenstatus der Genfer Konventionen fallen: al-Qaida nicht, weil sie kein Staat sei; die Taliban nicht, da sie den Schutzforderungen der Genfer Konventionen selbst nicht nachgekommen seien. Aus diesem Grund seien keine individuellen Überprüfungen erforderlich. Zudem hält die Regierung daran fest, weder die Bundesgerichte noch irgendein anderes Gericht könne sie zwingen, sich an das Völkerrecht zu halten.

Trotz der offensichtlichen Schwäche dieser Argumentation sollte niemand darauf wetten, dass die Häftlinge vor dem Obersten Gerichtshof Erfolg haben werden. Das Gericht ist äußerst konservativ, und in Krisenzeiten haben sich amerikanische Gerichte stets den Wünschen der Exekutive gebeugt (um viel später ihre Fehler einzugestehen).

Doch auch wenn das Gericht die Internierung für rechtmäßig erklären sollte, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Verhältnisse in Guantánamo stehen unter intensiver internationaler Beobachtung und Kritik. Letzten Endes sollte sich die Welt nicht von einem amerikanischen Gericht über die Rechtmäßigkeit der Handlungen der US-Regierung belehren lassen. Sollte das Urteil der Weltöffentlichkeit negativ ausfallen, werden die Vereinigten Staaten ihren Preis dafür zahlen müssen: weniger Zusammenarbeit im Krieg gegen den Terrorismus und mehr Zulauf für ihre Feinde. Der einzige Weg zu echter Sicherheit liegt in der Achtung des bestehenden Rechts – aber das ist eine Lektion, die diese Regierung noch nicht begriffen hat.

Der Autor lehrt an der Georgetown University in Washington. 2003 erschien sein Buch „Enemy Aliens“, das sich mit verfassungsrechtlichen Fragen des Kampfes gegen den Terror beschäftigt (New Press, 23,11 Euro)

Aus dem Englischen von Bärbel Deninger

 
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