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Die neuen EU-Mitglieder umwerben Unternehmen mit niedrigen Abgaben. Deutsche Politiker protestieren – ändern können sie es nicht

Ralph-Georg Tischer, Chef der Deutsch-Baltischen Handelskammer in Tallinn, versteht die Aufregung in der Heimat nicht. Er wisse nicht, was die Europäische Union dagegen haben sollte, dass der Fiskus in Estland auf Unternehmensgewinne, sofern sie im Betrieb verbleiben und nicht ausgeschüttet werden, keine Steuern erhebt.

Ganz ähnlich sieht das Tischers Kollege Ralf Sedelmayr in der slowakischen Haupstadt Bratislava. Er gratuliert der slowakischen Regierung ausdrücklich „zu ihrem Mut, eine starke Reform anzupacken und durchzuführen“. Seit Januar kassieren die Finanzämter von allen Unternehmen und Bürgern in der Slowakei einheitliche Körperschaft- und Einkommensteuern von 19 Prozent – ein Satz, von dem Unternehmer in Deutschland nur träumen.

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Die beiden Wirtschaftsvertreter sind sich einig. „Die Länder mussten etwas machen“, erklärt Sedlmayr. Die Slowakei und Estland treten zusammen mit acht weiteren ost- und südeuropäischen Staaten am 1. Mai der EU bei. Die neuen EU-Mitglieder, deren Wirtschaftskraft und Wohlstand weit unter dem EU-Durchschnitt liegen, wollen möglichst schnell aufholen. Mit niedrigen Löhnen, einem unternehmerfreundlichen Arbeitsrecht und insbesondere geringen Steuern wollen sie ausländische Investoren ins Land locken.

Doch vor allem bei deutschen Politikern stößt der Steuerwettlauf, den die neuen EU-Mitglieder in Gang gesetzt haben, auf wachsenden Unmut – zumal diese Länder nach dem Beitritt auch noch milliardenschwere Zuschüsse aus Brüssel einstreichen werden, die wesentlich aus deutschem Steuergeld bestehen. Es könne nicht angehen, „dass Deutschland als größter Nettozahler der EU einen unfairen Steuerwettbewerb gegen sich finanzieren muss“, beschwerte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder – in seltener Übereinstimmung mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber – am vergangenen Wochenende. Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß drohte kaum verhohlen, „nötigenfalls“ müsse „ein nicht zu rechtfertigendes Steuerdumping“ auch „mit der Frage weiterer Finanzhilfen an die Beitrittsländer verknüpft werden“.

Erst in drei Jahren geht der Verteilungskampf richtig los

CSU-Chef Stoiber wettert schon seit Wochen. „Niedrigste Löhne, niedrigste Steuern, höchste Förderung mit deutschen Steuergeldern – das verzerrt den Wettbewerb“, monierte Stoiber am Montag erneut auf einer Sitzung des CSU-Parteivorstands. „Bei über 4,5 Millionen Arbeitslosen können wir es uns nicht leisten,“ so Stoiber, „die Abwanderung heimischer Arbeitsplätze mit den Steuergeldern der Bürger zu finanzieren.“

Erstaunlich, dass Schröder, Stoiber & Co. das Streitthema erst jetzt entdecken. Die Beitrittsverträge wurden nach jahrelangen Verhandlungen bereits vor einem Jahr in Athen unterzeichnet. Seither steht fest, was den Neumitgliedern in den ersten drei Jahren (2004 bis 2006) insgesamt an Mitteln aus dem Brüsseler Haushalt zusteht: netto gut zwölf Milliarden. Auf die Deutschen, die 22 Prozent des EU-Budgets finanzieren, entfallen damit laut EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen zusätzliche Kosten von „weniger als eine Milliarde pro Jahr“. Aber die Proteste aus Berlin und München sind erste Anzeichen dafür, wie hart der Verteilungsstreit wird, wenn die 25 alten und neuen Mitgliedstaaten im nächsten Jahr über den Finanzplan 2007 bis 2013 zu entscheiden haben.

Den Steuerwettlauf hatten die Beitrittskandidaten schon vor Jahren begonnen. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hatten osteuropäische Länder potenzielle Großinvestitionen mit großzügigen Steuergeschenken geködert, beispielsweise mit einer zehnjährigen totalen Steuerbefreiung. Die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften ist heute in den neuen Mitgliedstaaten „deutlich geringer als in Deutschland“, konstatiert der Gießener Ökonom Christoph Spengel. Während die Steuerlast in Deutschland 36,0 Prozent beträgt, erreicht sie im Durchschnitt der Beitrittsstaaten gerade einmal 19,7 Prozent (siehe Grafik). Unter Berücksichtigung zusätzlicher steuerlicher Investitionsanreize beträgt sie sogar nur durchschnittlich 14,6 Prozent und damit nur noch etwa vierzig Prozent der hiesigen Steuerlast. Im Gegensatz zur Bundesrepublik verzichten die Beitrittsländer jedoch in ihrem Steuerrecht weitgehend auf Sonderregelungen und Ausnahmen.

Dabei ist der Steuerwettlauf noch lange nicht zu Ende. Die Tschechische Republik will ihre Körperschaftsteuer spätestens 2006 auf 24 Prozent senken, Ungarn plant eine weitere Reduzierung von derzeit 18 auf nur noch zwölf Prozent.

Schon in der bisherigen Gemeinschaft von 15 Mitgliedern unterscheidet sich die Unternehmensbesteuerung von Land zu Land. Der Abstand vom Niedrigsteuerland Irland zum Spitzenreiter Frankreich etwa beträgt über 30 Prozentpunkte. Insofern ist der Steuerwettbewerb für die EU nicht neu – und er geht auch unter den alten Mitgliedern weiter. Anders als in den baltischen Staaten und anderen Beitrittsländern, in denen die niedrigen Unternehmensteuern „mit einer eher schlechten Infrastruktur“ einhergingen, biete Österreich ähnliche Standortfaktoren wie Deutschland, aber – nach der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 auf 25 Prozent im nächsten Jahr – günstigere steuerliche Bedingungen, erläutert Wolfgang Wiegard, Vorsitzender der fünf Wirtschaftsweisen. Somit werde eine Produktionsverlagerung von Bayern in das Nachbarland „steuerlich attraktiv“.

Die mageren Steuereinnahmen der Beitrittsländer hinterlassen in den Staatshaushalten ihre Spuren. Die staatlichen Investitionsausgaben haben zwar relativ ein höheres Gewicht als im Durchschnitt der alten EU-Länder. Aber die Staatsquote insgesamt, also der Anteil des Staatssektors an der Wirtschaftsleistung, ist niedriger. Vor allem für Sozialausgaben besteht wenig Spielraum. Dennoch können viele Länder kaum ihre Ausgaben decken. Tschechien, Ungarn, die Slowakei und Polen etwa wiesen für das vergangene Jahr Defizite aus, die weit über den im Maastricht-Vertrag gezogenen Grenzen liegen.

Mit einer Mindestbesteuerung, wie sie jetzt CSU-Chef Stoiber, der sozialdemokratische Bundesfinanzminister Hans Eichel oder auch der EU-Kommissar Verheugen ins Spiel gebracht haben, könnte man zwar den Wettlauf stoppen, den auch der Steuerexperte Spengel „nicht ganz fair“ findet. Doch wo fängt das Steuerdumping, das Eichel für „nicht akzeptabel“ hält, an? „Ein Steuersatz von null Prozent“, erklärt der Minister in der Bild- Zeitung recht allgemein, „ist eindeutig Steuerdumping.“

Wachstum in Osteuropa kommt den Deutschen zugute

Doch das würde unter den neuen Mitgliedern nur auf Estland zutreffen, und auch dort nur für nicht ausgeschüttete Gewinne. In Griechenland, schon seit 1981 Mitglied, sind dagegen seit 1992 die ausgeschütteten Gewinne steuerfrei. Und solange die Iren Unternehmensgewinne mit 12,5 Prozent versteuern, sind die Steuersätze in den Beitrittsländern kaum zu verhindern. Ohnehin müssen Steuerbeschlüsse im EU-Ministerrat einstimmig gefällt werden – kaum denkbar, dass die neuen Mitglieder freiwillig auf ihren Standortvorteil verzichten.

Überhaupt ist fraglich, ob es wünschenswert wäre, den neuen EU-Mitgliedern eine Politik zu verbieten, mit denen sie die Wohlstands-Kluft zu den Altmitgliedern schneller verringern können. „Niedrige Unternehmensteuern wirken investitions- und wachstumsfördernd und damit einkommenserhöhend“, erklärt der Wirtschaftswissenschaftler Wiegard. „Sie führen letztlich dazu, dass Transfers aus den Strukturfonds eher abgebaut werden können.“ Und das kommt dann auch den Ländern wie Deutschland zugute, die per saldo in die Brüsseler Kasse einzahlen.

Aber was ist mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, wenn nicht nur Großunternehmen, sondern auch Mittelständler die niedrigen Steuern und die Arbeitskosten nutzen und ihre Produktion verlagern? Dabei gibt es keineswegs nur Verlierer. „Produktionsverlagerungen ins Ausland“, heißt es auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), „bedeuten keinen automatischen Beschäftigungsabbau im Inland.“ Lediglich bei vier Prozent der Betriebe, die im Ausland produzieren, ermittelten die DGB-Volkswirte, „ergeben sich negative Beschäftigungseffekte im Inland“.

Mit dem offiziellen Beitritt zum 1. Mai verlieren die Beitrittsländer auf jeden Fall einen Wettbewerbsvorteil. Weil die Neuen das gesamte Gemeinschaftsrecht (acquis communitaire) übernehmen müssen, gelten künftig für sie auch die strikten Beihilferegelungen. Die Konsequenz: Bisher gewährte Subventionen und Steuervergünstigungen für Investoren laufen spätestens nach einer Übergangsfrist aus.

Die Esten sind davon allerdings nicht betroffen. Selbst großen Investoren musste schon bisher der Steuersatz null für nicht ausgeschüttete Gewinne reichen. Darüber hinausgehende Staatshilfen wurden nicht gezahlt. Dies, so der deutsche Wirtschaftsvertreter Tischer, sei nun einmal „die Grundphilosophie des Landes“.

Mitarbeit: Joachim Fritz-Vannahme

 
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