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Überhaupt ist fraglich, ob es wünschenswert wäre, den neuen EU-Mitgliedern eine Politik zu verbieten, mit denen sie die Wohlstands-Kluft zu den Altmitgliedern schneller verringern können. „Niedrige Unternehmensteuern wirken investitions- und wachstumsfördernd und damit einkommenserhöhend“, erklärt der Wirtschaftswissenschaftler Wiegard. „Sie führen letztlich dazu, dass Transfers aus den Strukturfonds eher abgebaut werden können.“ Und das kommt dann auch den Ländern wie Deutschland zugute, die per saldo in die Brüsseler Kasse einzahlen.
Aber was ist mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, wenn nicht nur Großunternehmen, sondern auch Mittelständler die niedrigen Steuern und die Arbeitskosten nutzen und ihre Produktion verlagern? Dabei gibt es keineswegs nur Verlierer. „Produktionsverlagerungen ins Ausland“, heißt es auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), „bedeuten keinen automatischen Beschäftigungsabbau im Inland.“ Lediglich bei vier Prozent der Betriebe, die im Ausland produzieren, ermittelten die DGB-Volkswirte, „ergeben sich negative Beschäftigungseffekte im Inland“.
Mit dem offiziellen Beitritt zum 1. Mai verlieren die Beitrittsländer auf jeden Fall einen Wettbewerbsvorteil. Weil die Neuen das gesamte Gemeinschaftsrecht (acquis communitaire) übernehmen müssen, gelten künftig für sie auch die strikten Beihilferegelungen. Die Konsequenz: Bisher gewährte Subventionen und Steuervergünstigungen für Investoren laufen spätestens nach einer Übergangsfrist aus.
Die Esten sind davon allerdings nicht betroffen. Selbst großen Investoren musste schon bisher der Steuersatz null für nicht ausgeschüttete Gewinne reichen. Darüber hinausgehende Staatshilfen wurden nicht gezahlt. Dies, so der deutsche Wirtschaftsvertreter Tischer, sei nun einmal „die Grundphilosophie des Landes“.
Mitarbeit: Joachim Fritz-Vannahme
- Datum 22.04.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 22.04.2004 Nr.18
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