Islamismus Überforderte ErmittlerSeite 2/2
Mehr als 270 „Gefährder“ hat man beim BKA im Visier. So heißen im Polizeijargon jene Islamisten, denen man alles zutraut, weil sie nachweislich Kontakte ins internationale Terrornetz von al-Qaida suchen und pflegen. Sie zu überwachen, ständig ihre Telefone und Wohnungen abzuhören oder sie auf Schritt und Tritt zu observieren, sprengt die Möglichkeiten der Ermittler. Dabei wurden nach den Anschlägen vom 11. September alle Ermittlungsbehörden personell verstärkt, sowohl das BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch die Landeskriminalämter (LKA) und die Verfassungsschutzämter der Bundesländer.
Die Abteilung von Kriminaloberrat Reinhard Tencz, Leiter des Bereichs Ermittlungen Extremismus/Terrorismus beim LKA Baden-Württemberg, zählt nun 110 Mitarbeiter. Für seine Soko Magister (Maßnahmen gegen islamistische Terroristen) wurden ihm 30 neue Stellen bewilligt. Nach Angaben des Bundes deutscher Kriminalbeamten benötigt man aber für die umfassende Überwachung eines einzigen mutmaßlichen Terroristen schon 30 Beamte. „Um alle Verdächtigen in Baden-Württemberg observieren zu können, brauchte ich demnach allein 900 Beamte“, sagt Tencz. Denn die Islamisten, die seine Beamten im Auge haben, sind Profis, offensichtlich darin geschult, ihre Bewacher abzuschütteln. Mitunter bedienen sie sich dabei halsbrecherischer Manöver und springen schon mal aus fahrenden Fahrzeugen, sagt Tencz.
Das LKA Baden-Württemberg residiert in einem modernen Zweckgebäude in der Taubenheimstraße in Stuttgart, quasi Tür an Tür mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Alle 14 Tage trifft sich Tencz mit seinem Pendant vom LfV, Herbert Landolin Müller. Müller gilt mittlerweile sowohl in Geheimdienst- als auch in Polizeikreisen als einer der Experten in Sachen Islamismus. Der promovierte Islamwissenschaftler nimmt kein Blatt vor den Mund. In Interviews kritisierte er sowohl das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg, weil es den Islamisten seiner Meinung nach noch mehr Anhänger zutreibt, als auch die Sicherheitspolitik von Bundesinnenminister Otto Schily, der auf die Rasterfahndung schwört. Dabei werden diverse Merkmale mutmaßlicher Schläfer in den Computer eingegeben. Kein einziger Schläfer sei den Behörden dadurch ins Netz gegangen. Vielmehr stieg dort, wo Polizeibehörden monatelang mit dem Auswerten von Datenmengen beschäftigt waren, die Zahl der sonstigen Delikte sprunghaft an. Die Rasterfahndung hatte so viele Beamte gebunden, dass andere Aufgaben vernachlässigt werden mussten. Die von Schily als „wirksames Mittel im Kampf gegen den Terrorismus“ gepriesene Rasterfahndung legt die Polizeiarbeit eher lahm.
Potenzielle Attentäter töten?
Nun hat sich Schily etwas Neues einfallen lassen. Er will verdächtige Islamisten einfach abschieben oder in Schutzhaft nehmen lassen. In einem Spiegel- Interview vor zwei Wochen dachte Schily gar laut über die Tötung potenzieller Attentäter nach. Offiziell wollen Verfassungsschützer und Polizisten dazu nicht Stellung nehmen. Unter der Hand weist jedoch mancher darauf hin, wie wenig praktikabel Schilys Vorschläge seien. Die Abschiebung gefährlicher Islamisten sei oft nicht möglich, weil sie mit deutschen Frauen verheiratet seien und Kinder hätten. Statt neuer Gesetze, so argumentieren viele im Apparat, benötigten die Behörden mehr Personal und Geld, um die Überwachung von „Gefährdern“ zu verbessern.
Manfred Murck, seit 1997 Vizechef des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, fordert beides: „Wir brauchen sowohl mehr Leute als auch die Möglichkeit, gefährliche Islamisten entweder ausweisen oder in irgendeiner Form in Gewahrsam nehmen zu können.“ Selbst mit mehr Personal könne es nicht das Ziel sein, potenzielle Attentäter über Jahre nur zu überwachen. „Die Verfassungsschutzämter sind keine mobilen Verwahranstalten“, sagt Murck. Er befürchtet, dass es den Deutschen bald wie den Spaniern ergehen könne. „Die Anschläge von Madrid hätten auch hier passieren können“, sagt Murck. „Und dann hätten wir vermutlich hinterher feststellen müssen, dass wir die Attentäter schon lange kannten und für gefährlich hielten, aber mangels rechtlicher Handhabe nicht gegen sie vorgehen konnten.“
- Datum 24.05.2006 - 04:13 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 06.05.2004 Nr.20
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