Bundespräsidentenwahl Die Wahl ist frei bis zum Schluss
Am 23. Mai wird der neue Bundespräsident gewählt. Die meisten Bürger kennen keinen der beiden Kandidaten. Ein Plädoyer wider die Küchenkungelei
Gezerre um die Wahl des Bundespräsidenten gab es immer. Trotz beschränkter Kompetenzen kann er über das symbolische Kapital verfügen, das seine Vorgänger angespart haben. In der diffusen Gefühlslage einer larmoyant verdrängenden Nachkriegszeit hat Theodor Heuss mit der Anerkennung der Strophe des Deutschlandliedes für die politische Kultur des Landes eine folgenreiche Weichenstellung vorgenommen. Für die mentale Ausstattung und das politische Selbstverständnis der Republik hatte Richard von Weizsäckers Rede zur vierzigsten Wiederkehr des 8. Mai 1945 kein geringeres Gewicht als Adenauers Politik der Westorientierung. Adenauer hat freilich, als er dann doch nicht Bundespräsident werden wollte, nicht hinreichend unterschieden zwischen dem politischen Einfluss, den er in dieser Rolle hätte ausüben können, und der politischen Macht, von der er damals nicht lassen wollte. Der folgenreiche symbolische Einschnitt der Wahl von Gustav Heinemann – einer „Richtungswahl“ – hat dann sogar den Weg zu einem politischen Machtwechsel gewiesen. Niemand stellt die Frage, wie viele Divisionen der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin befehligt.
Unwichtig ist das höchste Amt im Staate nicht. So versteht es sich von selbst, dass die politischen Parteien um die Besetzung des Amtes streiten. Weil es darum geht, symbolisches Kapital zu nutzen, kommt es dabei mehr als sonst auf das persönliche Format des Amtsinhabers an. Dessen waren sich die Parteien in der Vergangenheit bewusst. Lübke hin oder her, mit der Wahl unserer Bundespräsidenten haben wir von Heuss bis Johannes Rau eher Glück gehabt. Über den ungeschriebenen Kodex, der bis jetzt beachtet worden ist, haben sich erst die Kuhhändler Merkel und Westerwelle hinweggesetzt. Das von beiden Seiten kurzsichtig und karrierebewusst betriebene Ränkespiel hat nicht nur mit Schäuble Schindluder getrieben, es musste den Kandidaten selbst beschädigen.
Natürlich trifft den Kandidaten keine Schuld an dieser Praxis. Das bewegende Familienschicksal und die persönliche Lebensleistung von Horst Köhler verdienen vorbehaltlosen Respekt. Der berufliche Erfolg, der diesen Mann bis in die Direktion des Weltwährungsfonds geführt hat, stellt auch der Offenheit des Statussystems der alten Bundesrepublik ein gutes Zeugnis aus. Aber warum herrscht, wenn die Reputation der Person unstrittig ist, ein so breites Unbehagen? Unbehagen hat das Verfahren ausgelöst. Und unbehaglich sind die Folgen, die diese Nacht-und-Nebel-Aktion in der Berliner Privatwohnung für die Beeinträchtigung der Rechte des Staatsbürgerpublikums nach sich zieht.
Der öffentliche Umgang mit Kandidaten, die genannt, ja nominiert und dann wieder fallen gelassen wurden, war unappetitlich genug. Aber erst das überraschende Ergebnis des Verfahrens ließ den Charakter des Schelmenstückes erkennen. Als Merkel und Westerwelle nach einer monatelangen Diskussion von Namen aus dem Spektrum weithin sichtbarer Figuren einen ehemaligen Ministerialbeamten aus der Tasche zogen, der breiten Schichten völlig unbekannt ist, wurde vollends klar: Diesen Strippenziehern war nicht nur die Institution des Bundespräsidenten wurscht, wurscht war ihnen auch das berechtigte Interesse der Bürger an der Person, die in der Weltöffentlichkeit im Namen aller Deutschen auftreten wird. Denn wie soll man sich über einen Unbekannten ein Urteil bilden? In der Vergangenheit hatten sich alle Kandidaten für dieses Amt durch ihre vorangehende politische Tätigkeit längst qualifiziert. So konnte man auch von Schäuble und Töpfer wissen, wer sie sind. Beide hätte man sich als Bundespräsidenten vorstellen können.
In dieser Hinsicht war Schröders alerter Gegenvorschlag auch nicht besser. Denn den einen oder anderen Kandidaten konnte nur kennen, wer zufällig mit einem von ihnen in beruflichem Kontakt steht. Um beide zu kennen, muss man schon so weit herumgekommen sein wie Helmut Schmidt. Deshalb müssen die Kandidaten nun schnell noch durch die Parteigremien tingeln. Weil der Bundespräsident nach dem Grundgesetz nicht direkt vom Volk, sondern „ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt“ wird, findet kein Wahlkampf statt, der die mangelnde Bekanntheit kompensieren könnte. Das merkwürdige Schauspiel eines ersatzweise vorgenommenen „Wahlkampfes“ zeigt, dass die Mitglieder der Wahlgremien nicht besser dran sind als die Bürger, die ihnen vertrauen sollen. Aber auch diese sollen ihren Vertretern nicht blindlings vertrauen.
Sollen sich die Bürger im höchsten Repräsentanten ihres Gemeinwesens wiedererkennen können, müssen sie sich rechtzeitig von den Personen, die als Bundespräsident in ihrem Namen sprechen werden, ein Bild machen dürfen. Dass Wahlmänner und Wahlfrauen eine wichtige Personalentscheidung treffen, kann in einer Demokratie nicht bedeuten, dass die Bürger aus Mangel an Kenntnis von der Teilnahme an der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung überhaupt ausgeschlossen werden. Auch eine indirekte Wahl bleibt in den Kontext einer aufmerksam kommentierenden Öffentlichkeit eingebettet. Erst die achtlos in Kauf genommene strukturelle Unbekanntheit der Kandidaten entmündigt die Bürger.
Der Kandidat ließ eilfertig seine Präferenz für Frau Merkel erkennen
Ohne eigene Schuld gerät Horst Köhler in eine Situation, in der er uns als ein unbeschriebenes Blatt begegnet und zu Spekulationen anregt. An ihn kann man nur die Frage richten, warum er sich auf das ganze Spiel einlässt – und warum er nun auch noch vor den wenigen Gelegenheiten zurückschreckt, sich wenigstens in letzter Minute einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Aus dieser Situation macht Gesine Schwan immerhin das Beste: Sie schlägt sich bravourös und beeindruckt durch Geistesgegenwart, souveräne Kenntnisse und glänzende Argumente. Sie hat vor allem ein überzeugendes politisches Temperament.
Nun könnte man denken, dass der Entschluss von Berufspolitikern, zwei „Quereinsteigern“ den Vortritt zu lassen, wenigstens einer verbreiteten Kritik am so genannten Parteienstaat entgegenkommt. Vielleicht kann man von Leuten, die nicht zur politischen Klasse gehören und in zivilen Berufen eine erfolgreiche Karriere gemacht haben, eine größere Unabhängigkeit des Urteils und des Handelns erwarten als von Politikern. Aber wer würde nicht beim Vergleich von Horst Köhler mit Geistern wie Heinemann oder Weizsäcker ins Grübeln geraten? Der Kandidat ließ eilfertig seine Präferenz für Frau Merkel als Bundeskanzlerin erkennen. Er verletzte in vorauseilendem Gehorsam das Neutralitätsgebot des angestrebten Amtes, als er in einer polarisierenden Grundsatzfrage wie der EUAnwartschaft der Türkei auf Parteilinie einschwenkte. Auch mit seiner Kritik an der amerikanischen Irak-Politik, die sich ja nicht auf die völkerrechtswidrige Intervention, sondern auf die anschließenden Misserfolge bezog, ist der Kandidat nicht etwa aus dem CDU-Schatten herausgetreten. Dazu hätte es schon einer distanzierenden Bemerkung zum opportunistisch-dummdreisten Kotau von Merkel & Co vor dem „Kriegspräsidenten“ in Washington bedurft. Gesine Schwan hat sich ihre Überzeugung von der SPD-Grundwertekommission nicht abkaufen lassen.
Und doch – hat es nicht einen gewissen Appeal, keinen Berufspolitiker in der Rolle des höchsten Repräsentanten zu sehen? Wie immer man sich zur beklagten Allgegenwart der politischen Parteien stellt, die alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringen, für eine öffentlich überprüfbare Personalauslese bietet die Ochsentour durch das Parteiensystem unbestreitbare Vorteile. Aus schillernden Figuren wie Ross Perot, die aus dem Nichts aufsteigen, wird, wenn sie Erfolg haben, schnell ein Berlusconi. Das heißt ja nicht, dass nur Berufspolitiker Bundespräsident werden sollten. Wählbar ist jeder Deutsche, der das vierte Lebensjahrzehnt vollendet hat. Und offensichtlich können die Berufserfahrung und das Expertenwissen eines Quereinsteigers auch hier von Nutzen sein. Wäre nicht die Juristin Jutta Limbach eine gute Bundespräsidentin geworden?
Aber zu diesem Schluss gelangen wir nur, weil sich Jutta Limbach nicht allein durch juristisches Können für das Amt qualifiziert haben würde. Sie hat sich vielmehr in der sichtbaren Rolle der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Verdienste um das Gemeinwesen erworben. Nicht als Spezialist empfiehlt man sich für das Amt des Bundespräsidenten, nicht einmal als Experte für Weltwirtschaft und Finanzen. Was das angeht, möchte man der von politischer Leidenschaft geprägten Biografie einer Gesine Schwan, die sich immer wieder ins Getümmel gestürzt hat, dann doch ein anderes Gewicht beimessen als der geradlinigen Karriere eines höheren Staatsbeamten. Wenn man Köhler als Politiker betrachten will, kann man ihn allenfalls mit der umstrittenen Strategie des Weltwährungsfonds in Zusammenhang bringen. Diese Konnexion mag hierzulande wenig interessieren. Sie dürfte aber einen Bundespräsidenten Köhler auf manchen Stationen seiner Auslandsreisen in Verlegenheit bringen – und an diesen Plätzen dem Ansehen der Bundesrepublik nicht gerade nützen.
Für Wirtschaftsprognosen ist der wirtschaftswissenschaftliche Mainstream des Sachverständigenrates zuständig, und für die neoliberale Seelenmassage des Volkes haben wir die Talkshows mit Olaf Henkel. Dass das Bundespräsidialamt der rechte Ort für eine Synthese aus beidem sein könnte – auf diesen Gedanken kann nur der Manager einer politischen Partei verfallen, die sich längst zur Interessenvertretung des Wirtschaftsliberalismus zurückgebildet hat. Als Roman Herzog mit rollendem R seine Landleute zu einem „Ruck“ anfeuerte, hatte das noch seinen vollen bayerischen Klang. Gemeint war nicht nur die Flexibilisierung der eigenen Arbeitskraft. Bei einem Fachmann könnte sich eine ähnliche Rhetorik schon etwas eindeutiger nach dem Fitnesstraining der Wirtschaftsbürger für den deregulierten Arbeitsmarkt anhören.
Soll denn wirklich der Schwanz mit dem Hund wackeln?
Ich verachte keineswegs das Rückgrat der Ökonomie gegenüber dem schöngeistigen Überbau und bin der Letzte, der Intellektuelle in öffentlichen Ämtern sehen möchte. Aber das dislozierte, an falscher Stelle angewendete wirtschaftliche Denken, das die nicht in Geld zu messenden Leistungen – ob nun in Psychiatrien und Kindergärten oder in Universitäten und Verlagen – den schlichten Maßstäben McKinseys unterwirft, ist zum gesellschaftlich wirksamen Kategorienfehler geworden. Der eigentliche Skandal besteht darin, dass die Westerwelles nun auch noch mit einem passend zurechtgestutzten Image des Bundespräsidenten für eine Politik werben möchten, die zentrale gesellschaftliche Bereiche einer Regulierung durch den Markt überlässt – und damit aus ihrer eigenen, demokratisch kontrollierten Verantwortung herausnimmt.
Aus dem Unbehagen an einer Praxis, die die Bürger ganz an den Rand drängt, erklären sich die Stimmen, die nun eine Direktwahl des Bundespräsidenten fordern. Gesine Schwan hat erklärt, warum die Sache so einfach nicht ist. Man kann nicht die Legitimationsbasis eines solchen Amtes verbreitern, ohne zugleich die Kompetenzen zu erweitern. Mit der größeren Machtfülle des Präsidenten müsste sich aber die Architektonik des Grundgesetzes im Ganzen ändern. Das wäre nicht nur ein anderes Thema. Für eine solche Diskussion müsste es auch andere Gründe geben als mangelnde Sensibilität für Selbstverständlichkeiten unserer politischen Kultur.
Der Schaden, den die Küchenkungelei der beiden Parteivorsitzenden angerichtet hat, ließe sich wohl nur noch durch ein selbstbewusstes Votum der Bundesversammlung reparieren. Auch für diejenigen Mitglieder, die von den persönlichen und sachlichen Vorzügen einer klugen, hoch engagierten, unabhängig denkenden, ihrer Partei gegenüber eigenwillig auftretenden Universitätspräsidentin nicht von vornherein überzeugt sind, steht die Integrität eines Verfahrens und einer Institution auf dem Spiel. Die Bundesversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages, aus Abgeordneten aller Landtage und aus Vertretern des öffentlichen Lebens zusammen. Sie repräsentiert die Gesellschaft im Ganzen und tritt alle fünf Jahre allein zum Zweck der Wahl des Bundespräsidenten zusammen. Soll sich dieses Wahlgremium durch den Machtpoker einer kleinen Klientelpartei in der einzigen Entscheidung, die es treffen kann, präjudizieren lassen?
Soll der Schwanz mit dem Hund wackeln? Noch habe ich die Hoffnung, dass die Bundesversammlung nicht in dieser Weise auf den Hund kommt.
Der Autor war 1994 auf Vorschlag der hessischen SPD Mitglied der Bundesversammlung
- Datum 13.05.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 13.05.2004 Nr.21
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