Festgeld und Fussball Elf Mann für ein paar Prozent

Banken ködern Anleger mit Fußball und riskieren Strafen wegen illegalen Glücksspiels

Gegen Rumänien hat sich die deutsche Fußballnationalmannschaft mit 1:5 gründlich blamiert und die Fans in Depressionen gestürzt. Schließlich beginnt in fünf Wochen die Europameisterschaft in Portugal. Stellen sich die Kicker dann wieder so ungeschickt an, fliegen sie wohl schon in der Vorrunde raus.

Die Manager der Postbank würden sich darüber freuen. Falls die Schlaffis im schwarzweißen Trikot die erste Runde nicht überstehen, spart die Bank mindestens 2,58 Millionen Euro Zinsen. Noch bis zum 12. Juni bietet sie ein Festgeldkonto mit Namen „Bonus Volltreffer“ an, dessen Verzinsung an den Erfolg der deutschen Nationalelf gekoppelt ist. Der Basiszins beträgt 1,3 Prozent bei einer Mindesteinlage von 2500 Euro und einer Laufzeit von sechs Monaten; das Ausgabevolumen ist auf 265 Millionen Euro begrenzt. Je besser die deutsche Nationalmannschaft bei der EM abschneidet, umso höher ist der Bonus, den die Bank zusätzlich zum Grundzins zahlt. Sollte Deutschland Europameister werden, steigt der Zins auf 3,25 Prozent. Mit Glück könnten die Sparer also hohe Zinsen kassieren.

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Zinsen sind Zufall

Allerdings sind Glücksspiele verboten. Wer sie dennoch anbieten will, braucht eine Lizenz, die er bei den Innen- oder Finanzbehörden der Bundesländer beantragen muss. Ein Spiel gilt als Glücksspiel, wenn es zwei Kriterien erfüllt: Erstens müssen die Teilnehmer Geld setzen, um mitspielen zu dürfen. Zweitens muss der Gewinn vom Zufall abhängen. Zwar kann kein Kunde mit dem Fußball-Festgeld der Postbank sein Vermögen verspielen – aber einen Einsatz zahlt er doch. Vergleicht man andere Festgeldangebote der Postbank mit Bonus Volltreffer, wird das deutlich: Für das Standardfestgeld mit einer Laufzeit von sechs Monaten gibt es 1,45 Prozent Zinsen, also 0,15 Prozentpunkte mehr als für das Volltreffer-Konto. Bei 2500 Euro beträgt der Rendite-Unterschied 1,88 Euro, bei höheren Einlagen entsprechend mehr. Damit erkauft sich der Kunde die Chance, einen Zinsbonus von 24,37Euro zu gewinnen. Das für Glücksspiele zuständige Innenministerium in Nordrhein-Westfalen hielt es bislang nicht für nötig, dieses Produkt der Postbank zu überprüfen. „Wir können keinen Zinsverzicht erkennen“, heißt es auf Anfrage. Martin Bahr, Hamburger Rechtsanwalt und Spezialist für Glücksspielrecht, sieht hingegen die erste Voraussetzung für ein Glücksspiel erfüllt. „Hier liegt ein verdeckter Einsatz vor“, sagt er.

Dass der Erfolg einer Fußballmannschaft Glückssache ist, bestreiten viele Fans – der Bundesgerichtshof aber hat entschieden, dass Ergebnisse von Sportveranstaltungen Zufallsereignisse sind. Für Michael Adams, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, ist der Fall „Bonus Volltreffer“ klar. „Der Zins ist an eine völlig bizarre Bedingung geknüpft“, sagt er, „das ist eindeutig ein Glücksspiel.“ Dann aber brauchte die Postbank – da sie ihr Produkt ja deutschlandweit verkauft – von jedem Bundesland eine Glücksspiellizenz. Laut eigenen Angaben hat sie diese aber nicht beantragt. Aus gutem Grund: Sie würde keine bekommen, denn die Länder erteilen neue Glücksspiellizenzen nur gemeinnützigen Organisationen. Für das Postbank Gewinn-Sparen liegt ebenfalls keine Lizenz vor, obwohl es noch klarer als Glücksspiel einzustufen ist. Zum Basiszins kommt jeden Monat ein Bonus, der von den Gewinnzahlen der Aktion-Mensch-Lotterie abhängt. Rechtsanwalt Bahr hält auch dieses Produkt für ein Glücksspiel mit verdecktem Einsatz. Die Postbank sieht das ganz anders: Vergleiche man die Zinsen von Bonus Volltreffer und dem Postbank Gewinn-Sparen mit dem marktüblichen Zins, könne man keinesfalls von einem versteckten Einsatz sprechen, heißt es in einer Stellungnahme. Außerdem böten ja auch andere Banken solche Sparprodukte an.

Ein Beispiel ist die DaimlerChrysler Bank. Sie zahlt auf dem Silberpfeil-Sparkonto neben dem Basiszins von 2 Prozent einen Zinsbonus von 0,1 Prozent, wenn das McLaren-Mercedes-Formel-1-Team einen Sieg einfährt. Für ein Tagesgeldkonto zahlt die Bank einen Zins von 2,3 Prozent. Auch hier leistet der Kunde einen Einsatz in Form entgangener Zinsen. Die Rechtsabteilung der DaimlerChrysler Bank argumentiert dennoch, das Silberpfeil-Sparkonto sei kein Glücksspiel: „Schließlich kann die Einlage nicht verloren gehen.“ Ein weiterer Kandidat für eine Glücksspiellizenz war auch die HypoVereinsbank. Sie bietet die FC Bayern SparKarte an, bei der die Zinsen steigen, wenn die Bayern zu Hause viele Tore schießen. Der Basiszins beträgt für eine Einlage von 2500Euro 1,1 Prozent. Je zehn Heimtore steigt er für die restliche Saison um 0,1 Prozent. Wird Bayern Meister, gibt es für einen Monat einen Extrabonus von satten 5 Prozent. Die FC Bayern SparKarte lockte schon 40000 Menschen, die durchschnittlich 10000 Euro investierten. Dem Vereinslogo auf der Bankkarte können viele nicht widerstehen. Obwohl auch hier ein versteckter Einsatz vorliegt, hat das bayerische Innenministerium die SparKarte durchgewinkt. „Die Zinsen bewegen sich innerhalb des Marktüblichen“, lautet die Begründung. „Deshalb ist die Bayern SparKarte kein Glücksspiel.“

Ein Fall für den Staatsanwalt

Glücksspiellizenzen zu beantragen ist in der Branche nicht neu. Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten als gemeinnützig und dürfen deshalb Lotterien veranstalten. Dieses Privileg nutzen sie und bieten seit Jahrzehnten Gewinn- oder Lotteriesparbücher an, die deutlich als Glücksspiele zu erkennen sind. Der Sparer kauft regelmäßig Lose, von deren Preis ein Teil als Sparguthaben auf seinem Konto landet. Der Rest fließt in eine Lotterie, bei der gewöhnlich Gewinne zwischen 5 und 50000 Euro ausgeschüttet werden. Gewinnsparen weist im Durchschnitt eine negative Rendite auf – der Kunde verliert Geld.

„Menschen können Wahrscheinlichkeiten nur schlecht einschätzen, und die Banken nutzen das aus“, sagt Wirtschaftsrechtler Adams. Er plädiert dafür, Mischprodukte aus Glücksspiel und Geldanlage abzuschaffen, und die Fußballangebote der Banken gleich mit. „In meinen Augen ist das ein Fall für den Staatsanwalt oder den Gesetzgeber“, sagt er. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht man keinen Anlass einzuschreiten: Bei den Bonuszinsen handele es sich um eine Zusatzleistung, nicht um einen Gewinn. Dass die Behörden so lax agieren, ist nicht im Sinn des Gesetzgebers. „Die Beschränkungen des Glücksspielwesens sollen verhindern, dass der Spieltrieb der Menschen wirtschaftlich ausgenutzt wird“, sagt Johannes Dietlein, Juraprofessor an der Universität Düsseldorf.

Dass sich die Banken des Problems bewusst sind, zeigt der Fall der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Ursprünglich wollte sie die Zinshöhe des Mitte März emittierten GarantKick-Bond an den Erfolg des VfB Stuttgart koppeln. Doch im letzten Moment änderte die Landesbank ihr Konzept und machte die Zinsen vom Kurswert eines Aktienkorbes abhängig. Der VfB trat nur noch als Sponsor auf. „Beim GarantKick-Bond ging es um die Emotionalisierung des Produkts. Wir wollten das Risiko nicht eingehen, dass es als Glücksspiel aufgefasst werden könnte“, sagt ein LBBW-Sprecher. Das ist verständlich, denn bei illegalem Glücksspiel muss der Staatsanwalt auch ohne Strafanzeige aktiv werden. Die Landesbank ist bei diesem Thema vielleicht besonders sensibel, weil in der baden-württembergischen Landesregierung ein erklärter Gegner von Spielbanken und Lotterien sitzt. „Ministerpräsident Erwin Teufel hat eine fundamentale Abneigung gegen jede Art von Glücksspiel“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Claus Schmiedel, der auch im Verwaltungsrat der LBBW sitzt. Teufel hat sich in Sachen Glücksspiel schon oft quer gestellt. Er verhinderte, dass sich Baden-Württemberg an der neuen staatlichen Lotterie Keno beteiligt, und wandte sich gegen Lizenzen für Internet-Casinos.

Jemand wie Erwin Teufel würde wohl kaum in ein Festgeldkonto mit Glücksfaktor investieren. Wer es tut, macht aus Sicht von Michael Adams einen Fehler. „Mit diesen Produkten wird Hoffnung verkauft. Kein seriöser Investor würde sich darauf einlassen“, sagt er. Auch Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale warnt: „Ich kann nur sagen: Hände weg!“ Jeder Anleger müsse überlegen, ob ein Spar- oder Festgeldkonto mit Zufallszins sinnvoll sei. Die Stiftung Warentest dagegen beurteilt zumindest das Postbank Gewinn-Sparkonto positiv: Wenn man die Wahrscheinlichkeiten der Zinsboni berücksichtige, sei das Gewinn-Sparen für Anlagen ab 5000 Euro eine gute Alternative zum normalen Sparbuch. Verbraucherschützer Hörmann mag sich dennoch nicht dafür erwärmen. „Wenn der Löwenanteil der Rendite vom Zufall abhängt, muss man abraten.“ Dabei ist für viele Anleger gerade das Zufallselement der Reiz. „Wir bedienen hier natürlich auch das Bedürfnis nach einem abgesicherten Risiko“, sagt eine Sprecherin der Postbank. Ziel aller Produkte mit Glücksfaktor ist es, Marktanteile zu erobern. „Mit der BayernKarte gewinnen wir neue Kunden“, heißt es bei der HypoVereinsbank.

Das wollte wohl auch die Volkswagenbank mit ihrem WM-Sparplan. Der Zins sollte vom Erfolg der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der WM 2006 abhängen. Die VW-Bank hatte dabei eine Kleinigkeit übersehen. Die Bezeichnung „WM“ dürfe nicht für ein Bankprodukt benutzt werden, teilte der internationale Fußballverband Fifa mit. Die VW-Bank musste den WM-Sparplan vom Markt nehmen.

 
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