Gleich und frei
Vor 50 Jahren läutete der Oberste Gerichtshof den Anfang vom Ende der Apartheid in den USA ein
Die sah finstere Zeiten heraufziehen, ja, einen neuen Bürgerkrieg. Die Erde des Südens, schrieb das für seine Rassenhetze bekannte Blatt aus Jackson, Mississippi, im tiefen Süden der USA, könnte bald wieder mit Blut getränkt sein, denn die Südstaatler würden sich gegen „Mischehen“ und die „Bastardisierung der menschlichen Rasse“ wehren müssen. Dieses Blut werde bis nach Washington spritzen, auf die „marmornen Stufen“ des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten.
Dieser hatte am Vortag, dem 17.Mai 1954, ein mit Spannung erwartetes Urteil verkündet, das unter dem Namen „Brown versus Board of Education of Topeka, Kansas“ amerikanische Rechtsgeschichte schrieb und das als die wohl wichtigste und zugleich umstrittenste Entscheidung des Gerichts im 20. Jahrhundert gilt. Es leitete das Ende des institutionellen Rassismus in Amerika ein, ein Ende, das viele weiße Amerikaner freilich erst nach heftigem und oft gewalttätigem Widerstand akzeptierten.
Oliver Brown, ein schwarzer Schweißer und Kriegsveteran aus Topeka, Kansas, und vier weitere Eltern hatten dagegen geklagt, dass ihre Kinder durch die (in 21 Bundesstaaten entweder vorgeschriebene oder erlaubte) Rassentrennung im öffentlichen Schulwesen in ihrem verfassungsmäßigen Recht auf gleiche Bildungs- und Lebenschancen verletzt würden. Und tatsächlich gab ihnen der Vorsitzende Richter Earl Warren in seiner Begründung des einstimmigen Urteils Recht: Die Rassentrennung in den Schulen verstoße gegen den 14.Zusatz zur US-Bundesverfassung, der allen Bürgern die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Unabhängig davon, ob die schwarzen und weißen Schulen dieselben Qualitätsstandards erfüllten, führte Warren aus, erzeuge die erzwungene Absonderung der schwarzen Schulkinder von ihren weißen Altersgenossen in jenen ein Minderwertigkeitsgefühl, das ihre geistige Entwicklung hemme und sie somit gleicher Chancen beraube. Die Rassentrennung im Bildungswesen sei „ihrem Wesen nach ungleich“, inherently unequal, wie die berühmte Formulierung lautete.
Damit brachen die Obersten Richter erstmals mit einer Theorie, die ihre Vorgänger 1896 im Verfahren „Plessy versus Ferguson“ formuliert hatten. Damals hatte das höchste Gericht den Einzelstaaten das Recht zugesprochen, die Rassentrennung im öffentlichen Leben – es ging um die Benutzung der Bahn – zwingend vorzuschreiben, solange die Einrichtungen für Weiße und Schwarze gleichwertig seien. Mit dieser separate, but equal- Doktrin verlieh das Gericht einem Apartheidsregime verfassungsrechtliche Weihen, das in schreiendem Widerspruch zum amerikanischen Ethos der Freiheit und Gleichheit stand. Nur ein einziger Richter, John Marshall Harlan, ein Nachfahre von Sklavenhaltern, widersetzte sich. Die Verfassung, schrieb Harlan, sei „farbenblind“ und dulde keine Unterscheidung nach „überlegenen“ Rassen oder Klassen. Die Entscheidung werde den 14. Verfassungszusatz, der 1868 verabschiedet worden war, um den befreiten Sklaven die gleichen Bürgerrechte zu sichern, zur Makulatur machen und die schwarzen Amerikaner mit dem Stigma der Minderwertigkeit zeichnen.
Harlans Worte erwiesen sich als prophetisch. Zwar war die Rassentrennung schon lange gewohnheitsrechtlich praktiziert worden, aber jetzt wurde sie vor allem in den Südstaaten, wo rund 90 Prozent der Schwarzen lebten, zur Regel. Zusammen mit der Entrechtung der schwarzen Südstaatler durch diskriminierende Wahlgesetze wurde die so genannte Segregation zum Fundament eines Regimes der „weißen Vorherrschaft“, das in vielem der 1865 abgeschafften Sklaverei ähnelte. Dabei erschien die strikte Trennung der Rassen vielen als eine durchaus fortschrittliche Lösung der „Negerfrage“, die den „natürlichen Instinkten“ der Menschen entspräche und zudem verhinderte, dass die weiße Lynchjustiz gegen Schwarze überhand nähme.
Die Rassenschranke regierte bald alle Lebensbereiche. In Wartehallen, Zügen und Bussen, Restaurants, Hotels, Parks, Theatern, Sportstätten, Büchereien – wo immer sie sich aufhielten, wiesen Schilder mit der Aufschrift „Whites only“ oder „Colored“ den Afroamerikanern ihren Platz zu. Die separate, but equal- Doktrin war dabei nur ein fadenscheiniger Vorwand, denn es ging nicht um die bloße physische Trennung der Rassen, sondern um die Stigmatisierung und Entrechtung der Schwarzen, denen nahezu jede Teilnahme am politischen Leben sowie der Zugang zu Bildung und wirtschaftlichem Aufstieg verweigert wurde. Entweder gab es überhaupt keine Schulen für Afroamerikaner, oder sie waren auf eklatante Weise minderwertig.
Die Schwarzen waren gezwungen, sich in der weißen Vorherrschaft einzurichten und ihre eigene Parallelgesellschaft zu schaffen. Doch obwohl sie nach außen hin eine Maske der Unterwürfigkeit tragen mussten, blieb der Protest immer lebendig. Vor allem die 1909 gegründete National Association for the Advancement of Colored People, die NAACP, nahm den Kampf auf. Gegen eine Justiz, die (vor allem in den Südstaaten) vom rassistischen Zeitgeist geprägt war, versuchte die NAACP, die verfassungsmäßigen Rechte der schwarzen Minderheit auf dem Klageweg durchzusetzen.
In den Südstaaten sind viele Schulen für schwarze Kinder bloß Bretterbuden
Seit den dreißiger Jahren hatte sich in der Rechtsabteilung der Assoziation eine kleine Elite schwarzer Juristen um den Rechtsprofessor Charles Houston und seinen Schüler Thurgood Marshall versammelt, die entschlossen war, das amerikanische Apartheidregime mit rechtlichen Mitteln zu Fall zu bringen. Marshall, der Architekt dieser Strategie, zählt zu den bedeutendsten Juristen der US-Geschichte; 1967 wurde er zum ersten schwarzen Richter am Obersten Gerichtshof der USA ernannt.
Dass sich Marshall und seine Mitstreiter auf das Bildungswesen konzentrierten, war kein Zufall. Mit guten Schulen und gleichen Bildungschancen verband sich die Hoffnung auf sozialen Aufstieg und gesellschaftliche Anerkennung, während die herrschende Oligarchie der Südstaaten nach Kräften bemüht war, „ihre Neger“ in Armut und Unwissenheit zu halten. Im ländlichen Süden, wo die Masse der schwarzen Kleinpächter in feudaler Abhängigkeit von den Großgrundbesitzern lebte, waren die „Schulen“ für schwarze Kinder zusammengezimmerte Hütten ohne auch nur eine Tafel oder gar Bücher; viele Lehrer waren selbst kaum des Lesens und Schreibens kundig. Es lag daher nahe, dass die NAACP-Juristen zunächst gegen die offenkundige Verletzung des Gebots der Gleichwertigkeit prozessierten. Eine der Klageschriften, die schließlich zum Brown-Urteil führten, wies nach, dass die Schulbehörde von South Carolina für schwarze Schüler pro Kopf nur ein Drittel des Geldes aufwendete, das sie für weiße Kinder ausgab, und dass schwarze Lehrer ebenfalls nur ein Drittel des Gehaltes bezogen, das ihren weißen Kollegen bezahlt wurde.
Tatsächlich erzielte die NAACP bis Anfang der fünfziger Jahre mit dieser Strategie einige Erfolge. Bei Klagen gegen den Ausschluss schwarzer Studenten von den Staatsuniversitäten entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Bundesstaaten entweder gleichwertige schwarze Universitäten errichten oder Schwarze zu den bestehenden zulassen müssten. Freilich konnte sich das Gericht noch nicht dazu durchringen, die Rassentrennung selbst für verfassungswidrig zu erklären. Thurgood Marshall jedoch war nun gewillt, alles auf eine Karte zu setzen. Gegen die erhebliche Skepsis seiner Anwaltskollegen entschied er sich für eine gewagte Prozessstrategie, welche die Rassentrennung nicht primär mit juristischen, sondern mit soziologischen und psychologischen Argumenten attackierte.
Der schwarze Psychologe Kenneth Clark und seine Frau Mamie hatten in Experimenten mit afroamerikanischen Kindern herausgefunden, dass diese, wenn sie die Auswahl zwischen schwarzen und weißen Puppen hatten, sich meistens für die weißen entschieden. Die Clarks folgerten daraus, dass die Apartheid schon bei Kindern zu Minderwertigkeitsgefühlen und Selbsthass führe. Methodisch war dies überaus zweifelhaft, und afroamerikanische Separatisten haben Clarks Experimente später sogar als Beleg für ihre Überzeugung angeführt, dass schwarzes Selbstbewusstsein nur in schwarzen Schulen vermittelt werden könne. Dennoch ging Marshalls Kalkül auf, denn der Oberste Gerichtshof war im Grunde entschlossen, das Plessy-Urteil von 1896 endlich zu revidieren, und suchte nach „modernen“ Argumenten, um mit der fatalen Tradition zu brechen. Einer der Richter bekannte später, man habe keinen Psychologen gebraucht, um zu wissen, dass erzwungene Rassentrennung die schwarzen Amerikaner zu Bürgern zweiter Klasse stempele.
Gleichwohl baute der Vorsitzende Richter Warren seine Urteilsbegründung ganz auf den mentalen Folgen der Rassentrennung auf, ja er zitierte sogar aus den Schriften von Kenneth Clark. Das Bildungswesen, dies war der Kern seiner Argumentation, sei die Grundlage der modernen Gesellschaft. Bildung ermögliche den Menschen, ihre staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen und ein erfolgreiches Leben zu führen. Da die Rassentrennung selbst bei Gleichwertigkeit der Schulen diesen Zielen entgegenstehe, sei sie nicht mehr verfassungsgemäß.
Das Urteil reflektierte den allmählichen Siegeszug des realistischen Rechtsdenkens in der amerikanischen Justiz, die sich nicht mehr mit Präzedenzfällen begnügte, sondern die Auswirkungen von Rechtsnormen empirisch überprüfen wollte. Auch zeigte sich der Oberste Gerichtshof zunehmend bereit, die Rechte der Bürger gegen Maßnahmen einzelner Bundesstaaten zu schützen.
Und noch ein Gesichtspunkt spielte eine wichtige Rolle. Als Führungsmacht der „Freien Welt“ im Kalten Krieg gegen das Reich des Gulag predigte Amerika die Segnungen der Menschenrechte, praktizierte aber im eigenen Land ein System der weißen Vorherrschaft, das sich mit dem Anspruch, eine Demokratie zu sein, wohl kaum vereinbaren ließ. Und so war es gerade das US-Außenministerium, das Bürgerrechtsprozesse mit Sachverständigengutachten unterstützte, die wenig überraschend zu dem Schluss kamen, die Rassendiskriminierung füge dem internationalen Ansehen der USA schweren Schaden zu.
Die Reaktionen auf das Brown-Urteil unter den Afroamerikanern waren geteilt. Einerseits eröffnete es die Aussicht auf Gleichberechtigung und bessere Bildung, andererseits fürchteten viele das Ende der schwarzen Schulen und Universitäten, die mit großem Engagement für das Fortkommen der afroamerikanischen Jugend arbeiteten. Die Schriftstellerin Zora Neal Hurston bezeichnete die Urteilsbegründung gar als Beleidigung der schwarzen Rasse und Kultur. Viele machten sich zudem Sorgen über die Ablehnung, ja den Hass, der den schwarzen Schulkindern an weißen Schulen entgegenschlagen würde.
Eine Orgie der Rassenhetze bricht los, am Ende muss das Militär eingreifen
Ihre Ängste waren berechtigt. Nach anfänglich verhaltener Reaktion entfesselten die politischen Führer des weißen Südens eine beispiellose Kampagne gegen die Integration in den Schulen. Ein von fast allen Kongressmitgliedern aus dem Süden unterzeichnetes Manifest rief offen zum Widerstand „mit allen gesetzlichen Mitteln“ auf. Gruppen wie der terroristische Geheimbund des Ku Klux Klan wollten es dabei nicht belassen. Schwarze Eltern, die ihre Kinder an weißen Schulen anmelden wollten, sahen sich Repressalien und Drohungen, nicht selten brutaler Gewalt ausgesetzt.
Der Süden erlebte eine Orgie der Rassenhetze, die 1957 ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte, als nach bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen gegen die Integration der Central High School in Little Rock, Arkansas, neun schwarze Schulkinder monatelang von Fallschirmjägern der US-Armee geschützt werden mussten. Präsident Dwight D. Eisenhower hatte lange mit der Entsendung der Truppe gezögert und sich erst dazu entschlossen, als völlige Anarchie drohte. Persönlich stand der General dem Brown-Urteil höchst skeptisch gegenüber und weigerte sich beharrlich, es öffentlich zu billigen.
Das Oberste Gericht war sich der Brisanz seines Spruchs bewusst und hatte zunächst keine verbindlichen Fristen für seine Umsetzung genannt. In einer zweiten Entscheidung vom Mai 1955 hieß es salomonisch, die Integration an den Schulen sei mit „aller wohlerwogenen Eile“ durchzuführen. Südstaatler höhnten, darunter seien einige hundert Jahre zu verstehen. Manche Behörden schlossen kurzerhand die öffentlichen Schulen. Noch zehn Jahre nach dem ersten Brown-Urteil gingen gerade einmal rund ein Prozent der knapp drei Millionen schwarzen Schulkinder des Südens auf integrierte Schulen. Erst als die Bundesregierung und die Gerichte seit der zweiten Hälfte der sechziger Jahre einen schärferen Ton anschlugen, machte die Integration Fortschritte. Am Ende des Jahrzehnts besuchten bereits mehr als 20 Prozent der schwarzen Jungen und Mädchen gemischte Schulen.
Erneut Streit gab es jetzt um das so genannte busing, also den zwangsweisen Transport von Kindern in andere Schulbezirke, da Schwarze und Weiße fast überall in strikt getrennten Wohnvierteln lebten. Diese Methode, die 1971 vom Obersten Gerichtshof gebilligt wurde, galt vielen Kritikern als ein von liberalen Weltverbesserern oktroyiertes Experiment. Als das busing auf die Schulen außerhalb des Südens ausgedehnt wurde, zeigte sich, dass die Rassentrennung nicht nur ein regionales Problem war. Auch im Norden nahm nun der Widerstand oft gewalttätige Züge an, wie bei den Krawallen in Boston Mitte der siebziger Jahre. Die weiße Mittelklasse flüchtete derweil in Scharen in die Vororte, was erheblich zur Verödung der Innenstädte beitrug.
Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Integration an den Schulen im Süden letztendlich am erfolgreichsten war. Bis 1980 sank dort die Zahl der afroamerikanischen Schüler, die eine rein schwarze Schule besuchten, auf knapp unter 25 Prozent, während die Zahl im Nordosten doppelt so hoch blieb. Danach begann sie jedoch überall in den USA wieder leicht zu steigen, sodass immer öfter von einer „Resegregation“ gesprochen wurde. Gleichzeitig machte sich auch unter vielen Schwarzen Enttäuschung breit. Die hoch gesteckten Erwartungen, die man an die Öffnung des Bildungswesens geknüpft hatte, haben sich nur zum Teil erfüllt. Zwar ist eine vitale schwarze Mittelklasse entstanden, aber noch immer liegt die Armutsrate der Afroamerikaner wesentlich höher als die der Weißen.
Mit Blick auf die fortbestehende De-facto-Rassentrennung resümierte 1993 Kenneth Clark, dessen Experimente die Entscheidungsgründe für das Brown-Urteil geliefert hatten, sein Kampf sei eine Serie „glorreicher Niederlagen“ gewesen. Und immer mehr schwarze Eltern gelangten zu der Auffassung, dass es letztlich zweitrangig sei, ob ihre Kinder auf eine schwarze oder eine integrierte Schule gingen, solange sie eine gute Ausbildung erhielten. In den Ghettoschulen der Großstädte kann davon allerdings meist keine Rede sein.
Dennoch war das Brown-Urteil ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der schwarzen Amerikaner. Es entfaltete Wirkungen, die weit über das Schulwesen hinausgingen. In den frühen sechziger Jahren forderte die Bürgerrechtsbewegung unter Martin Luther King die weiße Vorherrschaft mit gewaltlosem Protest frontal heraus und zwang den Kongress 1964 zur Verabschiedung eines Gesetzes, das die Rassentrennung im öffentlichen Leben endgültig untersagte. 1967 erklärte der Oberste Gerichtshof schließlich alle Gesetze, die Heirat und intime Beziehungen zwischen den Rassen verboten, für verfassungswidrig, weil sie gegen das Bürgerrecht auf freie Wahl des Ehepartners verstießen. Die Befürchtungen der Rassisten hatten sich erfüllt – Amerika war auf dem Weg, ein wirklich freies Land zu werden.
Der Autor ist Leiter des Zentrums für USA-Studien der Stiftung Leucorea an der Universität Halle-Wittenberg. Mehr zum Thema in seinem Buch:
Manfred Berg: „The Ticket to Freedom. Die NAACP und das Wahlrecht der Afroamerikaner“
Frankfurter Campus Verlag, 2000, 499 S., 69,90 Euro
- Datum 13.05.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 13.05.2004 Nr.21
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