Stimmt’s? Stabile Faktoren

Sonnencremes tragen kein Haltbarkeitsdatum. Stimmt es, dass man angebrochene Flaschen vom letzten Jahr nicht mehr benutzen sollte, weil sie keinen Schutz mehr bieten? Matthias Liss

Bei Kosmetika sind die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung relativ lax: Nur wenn sich Cremes und Lotionen nach der Herstellung weniger als 30 Monate in der ungeöffneten Packung halten, muss das vermerkt werden. Verbraucherverbände fordern daher seit Jahren den Aufdruck eines Haltbarkeitsdatums auf den Packungen.

Es muss aber niemand Angst haben, dass der Lichtschutz in einem Jahr rapide nachlässt. Es gibt zwei Sorten von Substanzen, die vor der schädlichen Wirkung der UV-Strahlen schützen: Beim physikalischen Schutz reflektieren winzige Partikel die Strahlen, und beim chemischen Schutz nehmen Moleküle die Energie der Strahlung in sich auf und geben sie als unschädliche Wärmestrahlung wieder ab. Beide Arten von Sonnenschutz sind chemisch recht stabil.

„Eine normale Kontamination mit Sand und Badewasser sollten die Substanzen aushalten“, sagt Heiner Gers-Barlag von der Firma Beiersdorf. Faustregel: Eine angebrochene Sonnencreme, die noch einen passablen Eindruck macht – also nicht ranzig riecht und ihre ursprüngliche Konsistenz hat –, kann man ohne Bedenken auch noch nach einem Jahr benutzen.

Christoph Drösser

Die Adressen für »Stimmt’s«-Fragen: DIE ZEIT, Stimmt’s?, 20079 Hamburg oder stimmts@zeit.de . Das »Stimmt’s?«-Archiv: www.zeit.de/stimmts

Audio: www.zeit.de/audio

 
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