kinder Kinderwünsche
Schwule und Lesben kämpfen für ein neues Adoptionsrecht
Es gibt kaum eine gesellschaftliche Gruppe in Deutschland, die in den letzten Jahren politisch so viel erreicht hat wie die der Schwulen und der Lesben. Die Zeit ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung ist vorüber. Ihre rechtliche Situation hat sich durch das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ von 2001 erheblich verbessert. Doch als Paare durften sie bisher keine Kinder adoptieren.
Ihre Verbände sehen darin eine Diskriminierung. Noch vor der Sommerpause will Justizministerin Brigitte Zypries nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der die so genannte Stiefkindadoption erlaubt. Eine lesbische Frau könnte dann zum Beispiel das Kind ihrer Partnerin aus einer früheren Beziehung mit annehmen – wenn der leibliche Vater zustimmt. Diese Regelung ist ein Kompromiss. Weitergehende Forderungen richten sich auf ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Das Familienbild des Staates steht zur Diskussion. Die Lobbyisten haben ihr Plädoyer für die Stiefkindadoption mit der Größenordnung des Problems begründet – „Hunderttausende“ von Kindern lebten ohne Rechtssicherheit in schwulen und lesbischen Elternhäusern. Für das Adoptionsrecht spreche die Forschungslage, die keine Beeinträchtigung des Kindeswohls erkennen lasse.
Es ist unwahrscheinlich, dass wirklich so viele Kinder betroffen sind. Der deutsche Mikrozensus 2000 registriert 47000 schwule und lesbische Paare, die in gemeinsamen Haushalten leben; nur 5000 haben bisher ihre Partnerschaft eintragen lassen. Selbst wenn die Dunkelziffern hoch sein mögen: Wer sich nicht einmal dem anonymisierten Fragebogen der statistischen Ämter offenbaren möchte, wird auch kein peinsames Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht anstrengen. Da jährlich nur 6500 Kinder von heterosexuellen Paaren adoptiert werden, drängt sich der Verdacht auf, dass hier gewaltig übertrieben und ein anderes Ziel verfolgt wird: das allgemeine Adoptionsrecht.
Dabei ist die Rechtsunsicherheit gar nicht mehr groß: Schon heute erlaubt das „kleine Sorgerecht“ homosexuellen Co-Eltern, Alltagsentscheidungen für das Kind ihres Partners zu treffen. Trotzdem wird niemand etwas gegen die Stiefkindadoption einwenden, wenn sie denn hilft, die Lebensverhältnisse von Kindern zu verbessern. Aber wohlgemerkt: Diese Kinder leben bereits bei ihrer Mutter oder ihrem Vater. Was also spricht gegen ein allgemeines Adoptionsrecht für Schwule und Lesben? Viele Homosexuelle wären oder sind großartige Eltern – und jeder kennt „Heteros“, die das Leben ihrer Kinder verpfuschen. Trotzdem ist es diskussionswürdig, ob die Gesellschaft aus einem gelungenen Einzelfall die Norm ableiten will. Oder gar einen Anspruch aufs Kind: Den gibt es nicht, eben weil es bei Adoptionen in erster Linie nicht um den Kinderwunsch der Erwachsenen, sondern um das Wohl des Kindes geht.
„Der geballte Zorn“
Schwule und lesbische Interessenvertreter verlangen von der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft ein prinzipielles Bekenntnis dazu, dass die sexuelle Orientierung der Eltern für Kinder keine Rolle spiele. Mehr oder weniger offen, das erlebte zum Beispiel Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer in der vergangenen Woche, schwingt dabei eine Drohung mit: Wer sich gegen ein Adoptionsrecht ausspricht, wie Vollmer es getan hatte, gilt sofort als homophob und reaktionär. Die Grünen-Politikerin werde „den geballten Zorn der Lesben und Schwulen“ zu spüren bekommen, erklärte der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands. Das klingt weniger nach Kinderliebe als nach Machtkampf, nicht zuletzt um materielle Vorteile wie Ehegattensplitting, Erbrecht und Hinterbliebenenrente.
Dass wissenschaftliche Gutachter bisher praktisch keine Hinweise auf Beeinträchtigungen der Kinder aus schwulen und lesbischen Familien entdeckt haben, ist richtig. Doch in einer offenen und fairen Diskussion muss die normative Frage gekläret werden, ob Kinder ein Recht auf Mutter und Vater, auf beide Rollenvorbilder haben. Dass auch in heterosexuellen Verhältnissen immer öfter von diesem Idealfall abgewichen wird, ist umso mehr ein Grund, den Streit ums Familienbild auszutragen. Jedes Kind braucht Erwachsene, die es lieben und erziehen. Aber kein Erwachsener kann erwarten, dass der Staat ihm per Gesetz ein Kind verleiht – auch dann nicht, wenn die Adoptionsmotive der Absicht entsprechen, dem Ghetto der Diskriminierung zu entkommen. Dass es dazu einer Adoption bedarf, ist gottlob kein zwingendes Argument mehr.
- Datum 09.06.2004 - 14:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 09.06.2004 Nr.25
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



