sozialreform Pannen gibt es garantiert

Die schwierigste Sozialreform steht der Regierung noch bevor: Die Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Das Formular ist ungefähr so verständlich wie der Vordruck für die Steuererklärung, nur die Schrift ist an vielen Stellen etwas kleiner. Gefragt wird nach „titulierten Unterhaltsleistungen“, „privatrechtlich geldwerten Vorteilen“ und „Erlöschensbescheiden“. Und das mindestens zwei Millionen Mal. Sämtliche Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Hunderttausende von Sozialhilfeempfängern müssen in den kommenden Wochen detailliert über ihre Lebensverhältnisse Auskunft geben: über Einkommen, Ersparnisse, Verwandte und Mitbewohner, über mehr als ein Dutzend verschiedener Versicherungen sowie die Frage, ob ihre Wohnung zentral mit Warmwasser versorgt wird.

Vom 19. Juli an sollen die Anträge verschickt werden. Im Idealfall werden die Arbeitslosen die Formulare selbst ausfüllen, sie pünktlich abliefern und mehrere Monate – vielfach bis Dezember – ruhig auf einen Bescheid über ihre künftigen Bezüge warten.

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Wahrscheinlicher ist aber ein anderes Szenario: Viele werden Hilfe bei den Ämtern suchen. Manche werden schon deshalb Fehler machen, weil sie schlecht Deutsch verstehen und kaum die Überschriften lesen können. Einige werden nicht einmal die Umschläge öffnen – und irgendwann im kommenden Jahr ohne Geld dastehen.

„Das wird schwierig“, sagt Ulrike Theesen. „Ein Großteil unserer Kunden“, schwant der Leistungsberaterin bei der Agentur für Arbeit in Kiel, „wird nur mit teilweise ausgefüllten Anträgen zu uns kommen“. Sozialhilfeempfänger, die ebenfalls das Arbeitslosengeld II beantragen müssen, wenn sie erwerbsfähig sind, gelten als noch schwierigere Klientel. Kollegen vom Sozialamt haben Theesen schon gewarnt: „Da kommen Leute einfach mit einem Schuhkarton voll unsortierter Papiere und bitten um Rat.“ Wenn sie denn kommen.

Sobald die Fragebögen verschickt sind, wird das heikelste und einschneidendste Projekt aus Gerhard Schröders Agenda 2010 allmählich Realität: Die Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, von Experten kurz HartzIV genannt. Die Grundsatzentscheidung für die Zusammenlegung der beiden aus Steuermitteln finanzierten Systeme haben Regierung und Opposition im vergangenen Dezember bereits im Vermittlungsausschuss gefällt. Seitdem steht fest, dass die staatliche Unterstützung für die meisten Langzeitarbeitslosen deutlich sinken wird.

Lange schien es, als würde der Start für das neue Arbeitslosengeld II verschoben. Wochenlang hatten sich die Parteien im Streit über die genaue Arbeitsteilung zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und den Sozialämtern der Kommunen festgebissen. Mittlerweile ist eine Einigung vor der Sommerpause Anfang Juli doch wieder wahrscheinlich geworden. Nach wochenlangem Hickhack setzt die Union plötzlich auf Kooperation. Und so wird die Regierung Schröder wohl ausgerechnet in dem Moment das weitreichendste rot-grüne Reformprojekt auf den Weg bringen, in dem die Wähler ihr das Reformieren ganz besonders übel nehmen. Für das unerwartete Einlenken der Union gibt es zwei Gründe: Erstens will sie sich nicht als Blockierer schelten lassen, nachdem sich Regierung und Kommunen vergangene Woche über Finanzierungsfragen geeinigt haben. Zweitens möchte die Opposition im Falle eines Regierungswechsels 2006 den schwierigen Umbau nicht selbst verantworten. Vor allem aber wird kalkuliert, dass der pünktliche Start von HartzIV der Regierung mehr schaden als nützen wird. Schon verkündet Unionschefin Angela Merkel, mit HartzIV drohe eine ähnliche Pannenserie wie bei Toll Collect: „Maut im Quadrat“.

„Ein Debakel wie bei der Lkw-Maut? Schön wär’s“, sagt dazu ein Vermittler einer norddeutschen Arbeitsagentur. „Bei der Maut ist viel schief gelaufen, aber es sind wenig Leute wirklich zu Schaden gekommen. Diesmal geht es um Millionen von Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind.“ In allen Ämtern ist die Nervosität entsprechend groß. Der Zeitplan ist eng, die Software nur in kleinen Testgebieten erprobt, und viele rechtliche Fragen sind ungeklärt, von der Ausstattung mit Geld und Personal ganz zu schweigen. „Jedes Mal, wenn ich mich mit Kollegen berate oder Experten treffe“, sagt Burkhardt Hintzsche, Sozialdezernent von Düsseldorf, „komme ich mit einigen Antworten, aber noch viel mehr offenen Fragen zurück.“

Dennoch laufen allerorts die praktischen Vorbereitungen, den Amtschefs bleibt wenig anderes übrig. In Berlin machten die Sozialämter der Stadtteile Mitte und Charlottenburg kürzlich eine Woche dicht. 240 Mitarbeiter mussten Aktenbestände sichten und klären, wie viele erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger es im Bezirk überhaupt gibt. Bereits zum 1. Juli müssen bundesweit 3000 Mitarbeiter von Vivento, der Beschäftigungsgesellschaft der Telekom, eingearbeitet werden. Sie sollen ein Jahr lang die Agenturen für Arbeit unterstützen, weil sie „bürokratieerfahren“ sind.

Unzählige Einzelheiten sind jedoch noch offen – angefangen bei ganz praktischen Sorgen von Mitarbeitern, die befürchten, es gäbe für die Umstellungsphase nicht genug Aktendeckel und Schränke. Einige Behördenleiter kündigten bereits Urlaubssperren für die Zeit zwischen September und Januar an. Und überall wird über die Besetzung der Chefposten der neuen Arbeitsgemeinschaften spekuliert, in denen sich Kommunen und örtliche Arbeitsagenturen um die Hilfeempfänger kümmern sollen. Für diese Frage sieht das Gesetz in Paragraf 44b immerhin eine klare Regel vor: Können sich Arbeits- und Sozialamt nicht über den Chef der Arbeitsgemeinschaft einigen, entscheidet das Los.

Zur Not lässt sich auf diese Weise zumindest der Chefsessel besetzen. Aber völlig ungeklärt ist, was für ein rechtliches Gebilde der Lotteriegewinner anschließend regiert: eine GmbH zum Beispiel oder eine öffentlich-rechtliche Konstellation? Das sind technische Fragen von weitreichender Konsequenz, denn davon wiederum hängen die Verträge über Personalausstattung, Gehälter oder gemeinsam genutzte Immobilien ab. Einige der Beteiligten warnen sogar, dass die Einführung von „Arbeitsgemeinschaften“ aus Kommunen und Arbeitsagenturen verfassungswidrig sei. „Bei dieser Vermengung von Verwaltungsebenen, die das Grundgesetz nicht vorsieht, weiß der Bürger nicht, ob er die Kommune oder den Bund für Fehler verantwortlich machen soll“, sagt Ursula Friedrich, Referentin beim Deutschen Landkreistag. – „HartzIV ist genau wie jedes andere Gesetz vor seiner Verabschiedung vom Bundesjustizministerium geprüft worden“, heißt es dazu bei der Bundesregierung.

Andere Probleme stehen Schlange: In einigen Bundesländern, etwa in Schleswig-Holstein, sperrt sich die Kommunalaufsicht gegen Rechtsformen wie zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, weil sie Haftungsrisiken fürchtet oder einen Konflikt mit der jeweiligen Gemeindeordnung sieht. Zentral ist das kaum noch steuerbar – eine Unübersichtlichkeit, die schon jetzt potenzielle Mitarbeiter verschreckt. „Die Leute haben natürlich Angst, zu einem Projekt zu gehen, über das die Politik nur noch streitet“, sagt Werner Walzel, Sozialreferent der Stadt München. „Wir können unsere Mitarbeiter aber nicht zwingen, zu einem neuen Arbeitgeber zu gehen.“

Walzel hat deshalb der Bundesregierung vorgeschlagen, das Hartz-IV-Gesetz zu ändern. Mit einer eigentümlichen Konstruktion soll ein Arbeitgeberwechsel unnötig gemacht werden: Die Arbeitsgemeinschaften, so der Plan, würden als eine Art Rumpfgesellschaft nur einen Geschäftsführer mit einem kleinen Stab beschäftigen und dann die eigentlichen Aufgaben rund um HartzIV als Aufträge an die Kommunen und die Bundesagentur verteilen. Die Experten im Bundesarbeitsministerium halten solche Kunstgriffe für unnötig, prüfen aber noch – während die Formulare für das neue Arbeitslosengeld schon für die Post vorbereitet werden.

Die technischen und rechtlichen Probleme vor der Einführung des neuen Arbeitslosengeldes drängen ein Element des Hartz-Konzepts immer weiter in den Hintergrund: die intensivere Betreuung und Förderung der Arbeitslosen. Eigentlich soll sich ein Betreuer, der so genannte Fallmanager, am Ende der Reform nur um höchstens 75 Arbeitslose kümmern müssen. So steht es im Gesetz. Und eigentlich ist dieses Ziel gerade jetzt besonders wichtig. Schließlich hat die Bundesregierung immer behauptet, sie wolle fordern und fördern. Doch im Moment sieht es eher nach überfordern aus. Anfang kommenden Jahres wird vielerorts nur die Kürzung der finanziellen Leistungen umgesetzt, gleichzeitg dürfte sich in der Betreuung zunächst wenig verbessern.

„Unsere Zielvorstellung für die Arbeitsgemeinschaft hier sind 200 bis 250 Mitarbeiter“, sagt Wolf-Dieter Schmidtke-Glamann, der die Kieler Agentur für Arbeit leitet, „aber es werden zunächst nur etwa 130 sein.“ Ein großer Teil dieser Mitarbeiter muss die Leistungsansprüche berechnen. Auf einen Berater werden am Ende etwa 220 Arbeitslose kommen. Und dabei ist nicht eingerechnet, dass sich mit der Reform noch neue Interessenten melden. Niemand weiß, wie viele Arbeitslose bisher die Aussicht abgeschreckt hat, zum Sozialamt gehen zu müssen. „Die Hemmschwelle beim Arbeitsamt ist nicht so hoch, vielleicht sagen da einige: Das versuch ich einfach mal“, fürchtet ein Vermittler.

Die Fallmanager, die sich um Empfänger des Arbeitslosengeldes II kümmern, müssen in Zukunft mehr als nur Vermittler sein. Sie sollen ihren Klienten einerseits ein maßgeschneidertes Förderangebot organisieren – zum Beispiel mit Schuldnerberatung, Suchttherapie, Berufsqualifizierung, Kinderbetreuung – und andererseits Sanktionen verhängen, wenn sich jemand keine Mühe gibt. Auf diese Aufgaben werden sie kaum vorbereitet sein. „Dafür braucht man gefestigte, reife Persönlichkeiten und eine entsprechende Ausbildung“, sagt Kiels Agentur-Chef Schmidtke-Glamann. Den Beruf des Fallmanagers gibt es noch nicht lange, neue Ausbildungswege dafür dauern zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Dafür fehlt die Zeit. In Kiel – wie fast überall – muss ein kurzer, fünftägiger Crashkurs reichen.

Absolute Priorität hat in allen Bundesagenturen und Sozialämtern statt Betreuung die pünktliche Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes. „Es wäre ein Horror, wenn die in München betroffenen 60000 Menschen am Jahresanfang plötzlich ohne Geld auf der Straße stehen“, sagt Friedrich Graffe, Sozialreferent der bayerischen Landeshauptstadt. Deswegen wird die Erfassung der Anträge vorbereitet. Pro Antrag kalkulieren Experten 60 bis 100 Minuten Bearbeitungszeit ein – in einer Stadt wie München mit rund 35000 betroffenen Haushalten entspricht das etwa 60000 Arbeitsstunden. Viele Sozialhilfeempfänger, fürchtet der Sozialreferent, tauchen aber erst im Januar bei den Sozialämtern auf, wenn plötzlich das Geld ausbleibt. „Dann werden wir sofort handeln müssen. Sonst wird die Miete nicht bezahlt und die Wohnung gekündigt, und dann nimmt das Schicksal seinen Lauf.“

Zur Not, versprechen viele Sozialamtsleiter, bekommen die Menschen einfach Abschlagszahlungen auf der Basis ihrer alten Sozial- oder Arbeitslosenhilfe. Aber auch das ist komplizierter, als es klingt – weil das zu viel gezahlte Geld später zurückgezahlt werden muss. Aber was macht man, wenn alles längst ausgegeben ist und der Arbeitslose ohnehin fast nichts besitzt?

„Es wird holprig werden“, sagt Friedrich Graffe, „aber wenn die politische Einigung vor der Sommerpause klappt und wenn die EDV so wie versprochen funktioniert, dann ist zumindest die Zahlung des Geldes zu schaffen.“ So reden momentan die meisten Sozialdezernenten und Agentur-Direktoren. Kaum jemand sagt, dass die Reform unmöglich sei. Über das Ziel, das ineffiziente Nebeneinander von Arbeits- und Sozialhilfe zu beenden, herrscht große Einigkeit. Gerade die Praktiker haben erlebt, wie oft sich die Vermittler der verschiedenen Instanzen parallel bei den gleichen Arbeitgebern um Jobs für ihre schwierige Klientel bemühten – oder sich gegenseitig Problemfälle zuschoben.

Kaum einer glaubt allerdings an einen reibungslosen Start. Vor der Fixierung darauf, „dass schon am 1. Januar 2005 alles perfekt funktioniert“, warnt deshalb sogar der nordrhein-westfälische Arbeitsminister und SPD-Chef Harald Schartau. „Schließlich krempeln wir ein riesiges System komplett um, das geht nicht von einem Tag auf den anderen.“ Pannen sind garantiert.

Gut möglich, dass die Wut auf die Politik aber nicht gleich zum Jahreswechsel hochkocht, sondern erst vier Wochen später. Denn zumindest viele Empfänger von Arbeitslosenhilfe erwartet am Jahresanfang eine positive Überraschung: Am 31. Dezember bekommen sie zum letzten Mal ihre Hilfe überwiesen – wie immer rückwirkend zum Monatsende –, und nur zwei Tage später landet, wenn alles gut geht, das neue Arbeitslosengeld II auf ihrem Konto. Das wird nämlich wie die Sozialhilfe immer im Voraus ausbezahlt. Die volle Härte der Reform wird dann erst im Februar spürbar. Und der nächste Denkzettel für die Bundesregierung könnte bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein folgen.

 
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