Porträt Das Geheimnis des Doktor JohnSeite 3/3

Am 12. Dezember 1955 war es dann doch so weit: John kehrte, unzweifelhaft freiwillig, der DDR den Rücken. An der Humboldt-Universität Unter den Linden traf er sich mit einem dänischen Journalisten, der in sein Vorhaben eingeweiht war. In dessen Begleitung überschritt John ohne Zwischenfall die Sektorengrenze am Brandenburger Tor. Noch am selben Tag flog er mit einer Linienmaschine an den Rhein.

Die Nachricht, John sei wieder im Westen, und die Frage, was ihn hier erwarte, beherrschten tagelang die Titelseiten der Zeitungen. Mit der Voraussage, man werde ihn verhaften, behielt der Heimkehrer Recht. Mit seiner Beteuerung, er sei seinerzeit unter Betäubung entführt worden und habe die Kooperation mit dem SED-Staat nur vorgetäuscht, fand er im Blick auf die bekenntnishafte Art seiner öffentlichen Auftritte, die Gehässigkeit seiner Anwürfe gegen die Bundesrepublik und die Leichtigkeit seiner Flucht hingegen nur bei wenigen Glauben. ADN, die Nachrichtenagentur der DDR, gab am 14. Dezember kommentarlos bekannt, John habe die DDR verlassen: „Dr. John hatte sich schon wiederholt dahingehend geäußert, daß er den Kampf gegen den Neo-Faschismus in Westdeutschland zu führen gedenke.“ Die lapidare Meldung spiegelte die Verlegenheit, in die John die Obrigkeit der DDR nun versetzt hatte.

Am 23. Dezember 1955, elf Tage nach seiner Rückkehr, wurde er verhaftet. Fast genau zwölf Monate später, am 22. Dezember 1956, verurteilte ihn der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wegen Staatsgefährdung durch die Preisgabe „erfundener Staatsgeheimnisse“ zu vier Jahren Zuchthaus. John hatte wahrheitswidrig behauptet, es gäbe geheime Zusatzabsprachen zum Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, den die Ostblock-Propaganda horrifizierte. Im Übrigen habe sich der Angeklagte „voll in die Bestrebungen des Ostens, der Kräfte von Karlshorst und der SED, eingliedern lassen“. Wären damals bereits die Details der Aussagen Johns vor dem KGB bekannt gewesen, hätte das Gericht vermutlich auf eine noch höhere Strafe erkannt.

Vergeblich kämpft John um seine Rehabilitierung

Ende Juli 1958 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Fortan kämpfte er fast zwei Jahrzehnte vergeblich um seine Rehabilitierung. Eine Verurteilung Wolfgang Wohlgemuths in einem Verfahren wegen Menschenraubs, in dem John gegen den früheren Freund aussagte, wäre für ihn hilfreich gewesen; aber Wohlgemuth wurde im Dezember 1958 freigesprochen. Fünf Jahre später stellte John erstmals einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Er wurde im Juli 1964 ebenso als unbegründet verworfen wie der zweite, im Mai 1966 gestellte Antrag. 1969 erschien die Rechtfertigungsschrift Zweimal kam ich heim. Vom Verschwörer zum Schützer der Verfassung. 1971 verwarf das Bundesverfassungsgericht Johns Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags.

Eine Pension aus seinen Dienstbezügen war ihm aberkannt worden. Erst 1986 wurde dem inzwischen mittellosen, mit seiner Frau im Tiroler Igls lebenden John auf dem Gnadenwege ein Unterhaltsbeitrag zugesprochen. Am 26. März 1997 ist Otto John, 88 Jahre alt, in Innsbruck gestorben. Was vor 50 Jahren wirklich geschah, wird wohl nie mit letzter Klarheit ans Licht kommen. Gewichtige Indizien besagen: Der Geheimnisträger Otto John hat sich am 20. Juli 1954 freiwillig zu Gesprächen nach Ost-Berlin begeben. Innerlich bewegt von einem naiv-patriotischen Impetus, der deutschen Einheit auf eigene Faust voranzuhelfen, hat er nicht damit gerechnet, dass ihm die Rückkehr in den Westteil Berlins verlegt werden könnte. Als ihm dies bewusst wurde, mag er geglaubt haben, einen groben Fehler durch einen noch gröberen korrigieren zu können. Verblendung und Verhängnis sind nicht selten verschwistert.

Der Autor ist Professor für Politikwissenschaft an der FU Berlin

 
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