Philosophie

Das nackte Leben

Der italienische Philosoph Giorgio Agamben hält den Niedergang des Rechts für eine unabwendbare Schicksalsfügung

Jahrelang war der italienische Philosoph Giorgio Agamben in Deutschland nur ein Diskursgerücht. Während sein Buch Mitte der neunziger Jahre eine weit verzweigte Debatte entfachte, existierte hierzulande nicht einmal eine Übersetzung. Das Buch eines Philosophen, dem der Ruf vorauseilte, er wisse über die Nachtseite des abendländischen Rechts mehr zu sagen als alle Juristen zusammen, ließ auf sich warten, nicht Monate, sondern Jahre. Gerüchte schossen ins Kraut, und bald wurde das Ausbleiben von

Wo ein Gerücht ist, da schwelt auch ein Verdacht. Bald hieß es, der Suhrkamp Verlag lasse Agambens skandalumwittertes Buch in einer Mischung aus Vorsatz und Gleichgültigkeit auf dem Tisch des Übersetzers vergilben. Die Frankfurter Rundschau bemühte noch einmal ihren alten Widerspruchsgeist und setzte dunkle Andeutungen des Literaturwissenschaftlers Manfred Schneider in die Welt. Schon steckte das Milieu die Köpfe zusammen. Sabotiert Suhrkamp seinen Autor, weil er nicht zur Linie des Hauses passt, zum blitzblanken „Projekt der Moderne“? Weil Agamben behauptet, auch in Demokratien könne Recht in Unrecht umschlagen? Weil er Theoriestränge verknotet, die ersichtlich aus konservativen Seilschaften stammen?

Vor knapp zwei Jahren endlich erschien Homo sacer, und an deutschen Universitäten ist der 1942 geborene Agamben nun das, was man eine Zitierautorität nennt. Über Nacht hat der gelernte Jurist, der in Verona Philosophie lehrt und die italienische Benjamin-Ausgabe herausgibt, zahllose Forscherfantasien freigesetzt, wenngleich nicht immer zu seinem Vorteil. Denn noch ehe die akademische Öffentlichkeit seine extrem schwierigen Großessays überhaupt diskutieren konnte, baumelten sie schon im Spinnennetz intellektueller Träume. Agamben war eine Projektionsfigur, und auf einen wie ihn hatte man lange gewartet. Nachdem die Kulturwissenschaften im Klein-Klein der dichten Beschreibung stecken geblieben waren, musste er die Lust am düster Erhabenen befriedigen. Agamben sollte noch einmal jenen Generalschlüssel liefern, mit dem sich das verriegelte „Irrenhaus“ der Moderne aufschließen lässt.

Etwas anderes kommt hinzu. Agambens Büchern, zuletzt seiner amerikakritischen Studie Ausnahmezustand, ist etwas höchst Seltenes widerfahren: Kurz nach ihrer Niederschrift sind sie auf gespenstische, ja unausdenkbare Weise von der Wirklichkeit bestätigt worden. Intensiv hatte man darüber gestritten, ob die von Agamben zitierte altrömische Figur des Homo sacer, des aller Rechte beraubten Menschen, heute noch irgendeine Bedeutung besitzt; die Bilder aus dem Lager Guantánamo Bay und die Folterungen im Gefängnis Abu Ghraib haben solche Fragen verstummen lassen. Eine Demokratie erlaubt Folter und fliegt Verdächtige in Diktaturen aus, wo sie gefügig gemacht werden. Eine Demokratie schafft ein rechtliches Niemandsland, in dem Menschen an der Hundeleine geführt werden – als das nackte, all seiner Bestimmungen entkleidete Leben, auf das weder die Genfer Konvention noch das Strafrecht Anwendung finden soll.

Genau das hatte Agamben in seinen Büchern immer behauptet. Auch in altehrwürdigen Demokratien entstehen Dunkelzonen des Rechts, also Ausnahmezustände, in denen die „nackte“ Macht sich des nackten „Lebens“ bemächtigt. Auch liberale Demokratien schaffen Räume, in denen das Recht aufhört, ein Recht für alle zu sein. Zum Beispiel die amerikanische Regierung, als sie im Februar 1942 nach dem Angriff auf Pearl Harbor die Grundrechte von 70000 amerikanischen Staatsbürgern japanischer Herkunft einschränkte. Oder eben Guantánamo Bay, wo Menschen wie „Biomasse“ behandelt werden, als bloße „Wesen“, die „juristisch weder eingeordnet noch benannt werden können“. In dieser „höchsten Unbestimmtheit“ sind sie vogelfrei, gleichsam lebende Tote in einer endlosen Gefangenschaft. Und erst jetzt, nach fast zwei Jahren, hat der Oberste Gerichtshof der USA festgestellt, dass die im Ausland festgenommenen Häftlinge doch der amerikanischen Rechtssprechung unterliegen – was ihnen etwa erlaubt, gegen die Inhaftierung zu klagen.

Nun könnte man feststellen, Guantánamo sei eine absolute Ausnahme und Folter ein Skandal, der auf das Fehlverhalten Einzelner zurückgehe. Mit dem Wesen der Demokratie und dem Wesen ihrer juristischen Ordnung habe dies nicht das Geringste zu tun. Dies aber bestreitet Agamben, und darin liegt die abgründigste seiner Provokationen. Die Aufhebung des Rechts, mithin der Ausnahmezustand, ist in seinen Augen keine Ausnahme, sondern haust vielmehr „regulär“ im Herzen der legalen Demokratie, genauer: im Verhältnis von Recht und Wirklichkeit, Gesetz und „Leben“. Denn wann immer ein bestimmtes Recht zur Anwendung komme, trifft es auf das vorgängige „Leben“ – auf jene Fülle des Daseins, dem es nie ganz gerecht zu werden vermag.

Beides, der lauernde Ausnahmezustand des Rechts wie auch seine latente Ungerechtigkeit gegenüber dem „Leben“, bezeichnet für Agamben das düstere Familiengeheimnis der Demokratie. Diesen Schatten kann sie nur verdrängen, oder um ein berühmtes Beispiel aus der Kinogeschichte zu wählen: Die Demokratie muss so handeln, wie es John Ford in seinem Film Der Mann, der Liberty Valance erschoss vorgeführt hat. Niemand darf erfahren, wie viel Gewalt, wie viel Faustrecht in die Gründung des Rechts eingeschossen sind. Niemand darf wissen, dass es einen „Bruch“ schon bei der ersten Anwendung des Rechts gab, einen Ausnahmezustand bereits im Augenblick der demokratischen Gründung. Dieses „anomische Element“, wie Agamben sagt, verleugnet die Demokratie, und sie muss es auch, damit ihr Selbstvertrauen keinen Schaden leidet. Oder wie es bei John Ford heißt: „Wenn die Legende zur Wahrheit geworden ist, dann druckt die Legende.“

In Krisenzeiten wird der Ausnahmezustand zur Regel

Nur lässt sich nichts auf Dauer verdrängen; Krisen- und Kriegszeiten bringen das Familiengeheimnis wieder ans Licht. Äußere Bedrohungen oder lang anhaltende Schwächeperioden verleiten Regierungen dazu, das Recht zu ignorieren und den Notfall zur Regel zu erklären. In diesen „Maßnahmen“ steckt für Agamben das Paradox des Ausnahmezustands. Demokratien verletzten die rechtliche Ordnung, um die Ordnung im Ganzen zu erhalten. Schrittweise verlagern sie die Macht in den Apparat oder heben Teile der Rechtsordnung aus den Angeln, wie etwa durch den U.S. Patriot Act.

Ist das nicht wieder ein Sonderfall? Nein, schreibt Agamben, auch wir Europäer leben längst nicht mehr in einer klassisch parlamentarischen Republik mit einem souveränen Parlament, sondern wir werden zunehmend von Verwaltungsmaschinen reguliert. Unsere Parlamente beschränken sich „darauf, von der Exekutive erlassene Verordnungen zu ratifizieren“.

Das heißt nicht, Demokratien verwandelten sich über Nacht in Diktaturen. Aber es entstehen Zonen von Unsicherheit und Unentscheidbarkeit, unklare Lagen zwischen Regel und Ausnahme. Eine Norm wird zwar nicht abgeschafft, aber ihre Geltung undeutlich, und dann dürfen sich Staatsbürger ihrer Rechte nicht mehr so sicher sein. Schleichend geht das Gesetz des Handelns an die Exekutive über. Innenminister erwägen Sicherungsverwahrung, extralegale Tötungen oder die Anwendung eines Feindstrafrechts. Der Einfluss des Militärs wächst, die Abgrenzung von polizeilichen Aufgaben wird unscharf. Nach und nach gerät die „Ausweitung des Sicherheitsparadigmas“ zu einer normalen Technik des Regierens. Präsident Bush, und das ist Agambens wichtigstes Beispiel, bricht das Völkerrecht und „schafft eine Lage, in welcher der Notfall zur Regel wird und in der die Unterscheidung zwischen Frieden und Krieg sich als unmöglich erweist“.

In solch pessimistischen Beschreibungen erweist sich Agamben als gelehriger Schüler des konservativen Staatsrechtlers Carl Schmitt. Virtuos benutzt er dessen Begriffe, aber so, dass sich deren Energien wie in einem akademischen Judospiel gegen ihren Urheber wenden. Anders als Schmitt behauptet Agamben nicht, im Ausnahmezustand zeige sich das „Wesen“ des Politischen. Ebenso wenig feiert er die souveräne Macht als eine vorpolitische oder gar existenzielle „Wahrheit“, die endlich rein hinter dem demokratischen Illusionsgebäude hervorbreche.

Im Gegenteil, mit fiebernder Hartnäckigkeit zeigt Agamben, dass die Souveränität über den Ausnahmezustand nichts Vorpolitisches, nichts Ursprüngliches ist. Denn die Aussetzung des Rechts geschehe selbst noch auf dem „Schachbrett“ des Rechts, gleichsam in der Matrix der Legalität. Mit einem Wort: Wenn die Bush-Administration die Gefangenen in Guantánamo als „gesetzlose Kombattanten“ bezeichnet, dann beschließt sie die Aufhebung des Folterverbots nicht im außerlegalen Nirgendwo, sondern im Raum des Rechts. Der Ausnahmezustand wird rechtlich verwaltet und mit den Mitteln des Rechts betrieben. Laut Wall Street Journal hat die Bush-Regierung tatsächlich von Rechtsexperten prüfen lassen, wie das Folterverbot umgangen werden kann.

Das ist, bei wohlwollender Betrachtung, der rationale Kern von Agambens äußerst dichter Theorie, die sich zu Recht weigert, in den Chor derjenigen einzustimmen, die glauben, in Zeiten des Terrors dürfe man die eigene Gesellschaft nicht länger kritisieren, sondern müsse sie mit aller Gewalt verteidigen. Doch der ganze analytische Gewinn ist dahin, sobald Agambens Welt von Heideggers Schicksalstremolo durchzuckt wird – und vom Recht der Moderne nichts übrig bleibt als das, was Uwe Justus Wenzel den „Fatalismus des erhabenen Schreckens“ nennt (NZZ Nr. 128/04). Nun rächt sich, dass Agamben Recht und Unrecht auf beinah mythische Weise verklammert und die abendländische Rechtsentwicklung auf das „Lager“ zulaufen lässt – auf Auschwitz oder, was für ihn in der Struktur des gewollten Rechtsentzugs identisch ist, auf Guantánamo.

Agambens Zweifel am Recht ist so übermächtig, dass er für dessen grandiose Leistung, für die Ermöglichung individueller Freiheit, keinen richtigen Begriff hat. Heideggers Denkmuster verdunkeln zuletzt sogar das biblische Erbe, obwohl es doch mit Jesus Christus eine Gegenfigur zum Agambenschen Opfer entworfen, einen Homo sacer, an dem alle politische Macht, alle Souveränität zuschanden wird.

Die Freiheit, anders zu handeln und Rechtsbrüche zu revidieren, gehört für Agamben offenkundig ins Reich der liberalen Illusion, ganz so, als sei die Gegenwart das Opfer eines unentrinnbaren Seinsgeschicks: Weil das Abendland in seinen griechischen Anfängen das biologische Leben des Einzelnen vom politschen Körper des Staatsbürgers abtrennte, sind wir dazu verurteilt, unseren Ursprung einzuholen. Am Ende der Moderne steht wieder der Anfang – das nackte und schutzlose Leben.

Der Philosoph ist das Opfer seiner Vorentscheidungen

In solchen Passagen macht sich Agamben zum Opfer seiner Vorentscheidungen. Er kann gar nicht anders, als im Äußersten, etwa im Folterskandal von Abu Ghraib, immer schon das innerste Un-Wesen des Rechts zu sehen und in der Ausnahme seine Regel. Doch Abu Ghraib und Guantánamo sind Amerikas Schande, nicht seine Norm. Das Recht wurde gebrochen, und zwar von verantwortlichen Politikern und nicht von einem anonymen „Subjekt“, das in der Lücke zwischen „Gesetz und Anwendung“ haust und unter dem Namen „Ausnahmezustand“ durch die Geschichte geistert.

Wer nach den geheimen Wurzeln dieser fundamentalistischen Rechtskritik sucht, wird sie vielleicht in der politischen Romantik finden, also in der Vorstellung, alles Recht, mag es noch so gerecht sein, müsse dem Dasein etwas nehmen, bis sich am Ende ein abstraktes „Recht ohne Leben“ und ein abstraktes „Leben ohne Recht“ gegenüber stehen. In der Tat gehört es zu Agambens metaphysischer Überzeugung, es gebe in Rechtsverhältnissen keinen „wahren“ Frieden – der nämlich existiere nur, wie es in seiner Sammlung Idee der Prosa heißt, jenseits von „Rechtsansprüchen“ und Vereinbarungen.

Agambens Gespür für die Dialektik von Recht und Leben ist bewundernswert, doch möglicherweise täuscht sich das Publikum in ihm. Denn dem luziden Kritiker amerikanischer Machtpolitik geht es weniger um das Recht als um das Offene des Menschen, um sein uneinholbares Leben. Dieses „Leben“ markiert bei ihm jene pathetische Leerstelle, an der alle Bestimmungen schweigen und alle Begriffskohorten sich in Demut verneigen müssen.

Wie es um die Bestimmung des Unbestimmten bestellt ist, wird man erst in Erfahrung bringen, wenn Agamben mit dem Buch Kindheit und Geschichte sein Homo-sacer-Projekt zum Abschluss bringt. Bis dahin lesen wir ihn als einen Klagenden, der aus dem normativen Niemandsland herüberruft und der Gegenwart die Rechnung aufmacht: weil sie ihre schöpferische Kraft allein in atemlose Selbsterhaltung verschwendet, in Kampf und Abwehr und Ökonomie. Weil sie sich nicht mehr um das Leben sorgt, sondern allein um das Überleben – für ein Dasein ohne Glück und eine Rationalität ohne Sinn.

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