mannesmann-prozess »Die erstaunliche Trotzhaltung der Staatsanwälte«

Im Mannesmann-Verfahren plädieren die Verteidiger diese Woche auf Freispruch. Ein Gespräch mit Anwalt Rainer Hamm über seine Gegner, das mögliche Urteil und die Folgen für das Land

DIE ZEIT: Herr Hamm, wann fällt das Urteil im Mannesmann-Prozess?

Rainer Hamm: Das könnte auf den Tag genau sechs Monate nach Beginn der Hauptverhandlung sein. Also am 21. Juli.

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ZEIT: Und Sie rechnen natürlich mit…

Hamm: …einem Freispruch. Davon bin ich fest überzeugt.

ZEIT: Bei juristischen Laien, also der großen Mehrheit der Deutschen, dürfte ein Freispruch ungefähr so ankommen: Die Angeklagten haben mit der Genehmigung der Millionenprämien zwar gegen das Aktienrecht verstoßen, aber für das Gericht ist das nicht schlimm, weil dieser Verstoß später korrigiert wurde.Verstehen Sie, dass das niemand versteht?

Hamm: Sehr gut sogar. Und das zeigt doch das ganze Dilemma dieses Verfahrens. Nur wenige Laien werden die Begründung eines Freispruchs verstehen, genauso wie auch Strafrechtsexperten nicht verstanden haben, wie die Staatsanwaltschaft ihre Forderung nach einem Schuldspruch begründet hat. Das liegt am Vorwurf der Untreue, auf den der ganze Prozess aufgebaut ist. Untreue ist der einzige Straftatbestand, der nicht genau sagt, worin das strafbare Verhalten liegt. Stattdessen wird im Gesetz von Pflichtwidrigkeiten geredet, und kein Mensch weiß, was genau gemeint ist.

ZEIT: Hat sich die Richterin dann nicht reichlich früh festgelegt? Seit ihrem Rechtsgespräch mit Staatsanwälten und Verteidigern Ende März war klar, dass es auf einen Freispruch herausläuft.

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