Pflegenotstand Ende ohne GnadeSeite 5/5

Bliebe eine letzte Frage: Existiert womöglich eine explizite oder stillschweigende Übereinkunft, nach der Intensivpatienten Anspruch auf jede erdenkliche Behandlung haben, selbst wenn sie ihr Leben nur um wenige Wochen verlängert - während die Bewohner der Altenheime sich mit dem abzufinden haben, was für sie übrig bleibt?

Auf den ersten Blick erscheint dieser Verdacht abwegig. Wer könnte die Missstände willentlich in Kauf nehmen, die in deutschen Altenheimen, wenn nicht die Regel dann doch häufige Ausnahmen sind? Auf den zweiten Blick drängt sich eine ungemütliche Antwort auf. Wer die Stapel des jüngeren und älteren Archivmaterials über immer neue »Pflegeskandale« durchblättert, wer die detaillierte Beschreibung dieser Missstände in Bundestagsdrucksachen wiederfindet und wer das kunstvoll reformierte System der organisierten Unverantwortlichkeit in der Altenpflege betrachtet, der kann sich eines Eindrucks kaum erwehren: dass hier nämlich von einem Skandal schon lange nicht mehr die Rede sein kann, eher von einen allseits bekannten und stillschweigend in Kauf genommenen Elend.

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Fürchten wir womöglich den plötzlichen Tod im Straßenverkehr oder den Schock einer unvermittelt diagnostizierten Krebserkrankung so sehr, dass wir diese Gefahren unter Aufbietung aller Ressourcen verringern wollen - selbst wenn dafür am Lebensende ein furchtbarer Preis zu bezahlen ist? Sicher, die statistische Lebenserwartung jedes Einzelnen würde durch eine solche Festlegung sinken. Aber »warum soll es irrational sein, eine maximal erwartbare Anzahl gesunder Lebensjahre nicht für das höchste aller Güter zu halten?«, fragt die Ethikerin Weyma Lübbe. »Wir handeln bekanntlich auch sonst nicht so, dass wir das gute Leben dem gesunden Leben bedingungslos unterordnen.« Eine ganz ähnliche Antwort gibt ein Beitrag im Hamburger Ärzteblatt : Die einseitige Bevorzugung der Akutmedizin, heißt es da, sei »Ausdruck unserer Gesellschaft« und spiegele »unser aller Menschen-, Körper- und Verständnisbild von Krankheit« wider.

Wer dieses Bild nicht teilt, dem bleibt womöglich nur jener Ausweg, den immer mehr Patienten der Intensivmedizin beschreiten: die Patientenverfügung. Ursprünglich gedacht als Schutzmaßnahme gegen eine intensivmedizinische Überversorgung, dürfte sie bald auch als Ausweg aus der Unterversorgung in der Altenpflege an Bedeutung gewinnen, etwa indem ein Patient sich die Arbeit sparende Ernährung durch eine Sonde von vornherein verbäte. »Wer sich in der Altenpflege ein bisschen auskennt«, sagt ein Hamburger Altersmediziner, »könnte darin durchaus ein Motiv für eine Patientenverfügung sehen«.

 
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