bundeswehr »Gefühle sind zuzulassen!«Seite 4/4

Das neue Versorgungsgesetz, das im Herbst beschlossen werden soll, wird rückwirkend und also auch für die Opfer von Kabul gelten. Damit dürften die demütigenden Verfahren, denen sich Verletzte und Hinterbliebene bisher zu unterziehen hatten, Vergangenheit sein. Es gab Fälle, wo einer Witwe vorgehalten wurde, ihr Mann sei nicht durch einen »bewussten Lebenseinsatz« zu Tode gekommen. Ein anderes Mal musste ein minenversehrter Soldat mit der Wehrverwaltung um jeden Haltegriff in seinem Badezimmer feilschen. Das neue Gesetz gewährt Pensionen großzügiger. Zusätzlich erhalten Verwundete – unabhängig vom Dienstgrad – einmalig 80000 Euro. Diese Entschädigung gab es früher erst bei 80-prozentiger, nun bereits bei einer 50-prozentigen »Minderung der Einsatzfähigkeit«. Fünfzig Prozent sind ein abgerissener Unterschenkel, die typische Minenverletzung und einer der wahrscheinlichsten Unfälle für UN-Soldaten.

»Wie die zweite Seite einer Medaille«, heißt es in Drucksache 323/04 zur Begründung des neuen Gesetzes, »bedingt der Entschluss zu einer Übernahme vermehrter Verpflichtungen nach außen auch eine gesteigerte Verantwortung des Staates im Innenverhältnis gegenüber den Personen, die den deutschen Staat im Auslandseinsatz repräsentieren.«

Ein ganzes Jahrzehnt hat die Republik für diese Einsicht gebraucht.

 
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