mannesmann-prozess Essers Welt ist wieder in Ordnung
Treffen mit einem Freigesprochenen: Warum sich der einstige Mannesmann-Chef Klaus Esser vollständig rehabilitiert fühlt
Die Welt, wie Klaus Esser sie sieht, ist wieder im Lot. Das ist schön für ihn. Das Dumme dabei: Für fast alle andern steht sein Name als Synonym für genau das Gegenteil. Für eine aus jeglicher Ordnung gedriftete Welt, in der Manager Fantasiesummen kassieren, während das Volk sich plagt und geplagt wird mit Armutsthemen à la Hartz IV. An Klaus Esser scheiden sich nicht die Geister, sie vereinen sich gegen ihn.
Das muss, das kann man erklären. Ein halbes Jahr lang hat der Ex-Mannesmann-Chef vor Gericht gestanden. Gemeinsam mit fünf anderen Angeklagten – unter ihnen Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank, Klaus Zwickel, der einst die IG Metall anführte, und Joachim Funk, auch ein Ex-Mannesmann-Boss – wurde er bezichtigt, mehr als 111 Millionen Mark veruntreut zu haben. Prämien und Abfindungen, die geflossen sind, nachdem Mannesmann vom britischen Mobilfunker Vodafone übernommen worden war.
Hauptnutznießer: Klaus Esser.
Nun sind sie alle freigesprochen worden. Die Öffentlichkeit bebt vor Zorn. Und Esser sitzt entspannt in seinem Büro, ruhiger, spürbar gelassener, als er über Monate vor dem Düsseldorfer Landgericht zu erleben war. Er sagt, konfrontiert mit diesem Eindruck: »Ich fühle mich vollständig rehabilitiert. Diese Geschichten sind falsch, und sie sind weg. Das Gericht hat die Behauptungen der Anklage geradezu überdeutlich hart zurückgewiesen.« Geschichten, Behauptungen, die von Käuflichkeit und Bestechung erzählten.
Klaus Esser hat sich an seinem Konferenztisch ins Gegenlicht gesetzt. Er ist, wie immer, äußerst korrekt gekleidet. Er spricht, wie immer, überlegt, in druckreifen Sätzen. Er ist, wie immer, in jeder Sekunde, beinahe schmerzhaft aufmerksam – darin vergleichbar mit Brigitte Koppenhöfer, die als Vorsitzende Richterin den Mannesmann-Prozess geführt hat. Esser ist die verkörperte Habt-Acht-Stellung. Dabei im Gespräch deutlich gewinnender als bei seinen Einlassungen vor Gericht.
Er sagt: »Ich überzeuge gern Leute.« Was auch bedeuten kann, dass er für Einwände so leicht nicht erreichbar ist. Einwände wie diesen: Der Freispruch sei doch allenfalls ein Freispruch zweiter Klasse. Da erlaubt er sich nicht die nahe liegende Antwort, dass es eine solche Klassifizierung gar nicht gibt. Stattdessen bittet er freundlich, die Urteilsgründe nicht pauschal, sondern differenziert zu lesen.
Pauschal (und hier ein wenig vereinfacht dargestellt) hat die Kammer festgestellt, dass die angeklagten Aufsichtsräte Ackermann, Funk und Zwickel mit ihren Prämien und Abfindungsentscheidungen zwar gegen das Aktienrecht verstoßen haben, weil sie nicht im Unternehmensinteresse gehandelt hätten. Aber sie hätten sich nicht strafbar gemacht, »weil ihr Handeln keine gravierende Pflichtverletzung darstellte«. Differenziert kann Esser das tatsächlich so lesen: Wo keine Untreue zu finden war, kann er nicht, wie behauptet, Beihelfer gewesen sein. Und da er nicht selbst entschieden hat, ist ihm nicht einmal ein aktienrechtlicher Verstoß anzulasten.
Der Welt da draußen mag das spitzfindig erscheinen. Für Essers Welt bedeutet das die erhoffte und durchaus erwartete Rehabilitation.
- Datum 29.07.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 29.07.2004 Nr.32
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