mannesmann-prozess Essers Welt ist wieder in Ordnung

Treffen mit einem Freigesprochenen: Warum sich der einstige Mannesmann-Chef Klaus Esser vollständig rehabilitiert fühlt

Die Welt, wie Klaus Esser sie sieht, ist wieder im Lot. Das ist schön für ihn. Das Dumme dabei: Für fast alle andern steht sein Name als Synonym für genau das Gegenteil. Für eine aus jeglicher Ordnung gedriftete Welt, in der Manager Fantasiesummen kassieren, während das Volk sich plagt und geplagt wird mit Armutsthemen à la Hartz IV. An Klaus Esser scheiden sich nicht die Geister, sie vereinen sich gegen ihn.

Das muss, das kann man erklären. Ein halbes Jahr lang hat der Ex-Mannesmann-Chef vor Gericht gestanden. Gemeinsam mit fünf anderen Angeklagten – unter ihnen Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank, Klaus Zwickel, der einst die IG Metall anführte, und Joachim Funk, auch ein Ex-Mannesmann-Boss – wurde er bezichtigt, mehr als 111 Millionen Mark veruntreut zu haben. Prämien und Abfindungen, die geflossen sind, nachdem Mannesmann vom britischen Mobilfunker Vodafone übernommen worden war.

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Hauptnutznießer: Klaus Esser.

Nun sind sie alle freigesprochen worden. Die Öffentlichkeit bebt vor Zorn. Und Esser sitzt entspannt in seinem Büro, ruhiger, spürbar gelassener, als er über Monate vor dem Düsseldorfer Landgericht zu erleben war. Er sagt, konfrontiert mit diesem Eindruck: »Ich fühle mich vollständig rehabilitiert. Diese Geschichten sind falsch, und sie sind weg. Das Gericht hat die Behauptungen der Anklage geradezu überdeutlich hart zurückgewiesen.« Geschichten, Behauptungen, die von Käuflichkeit und Bestechung erzählten.

Klaus Esser hat sich an seinem Konferenztisch ins Gegenlicht gesetzt. Er ist, wie immer, äußerst korrekt gekleidet. Er spricht, wie immer, überlegt, in druckreifen Sätzen. Er ist, wie immer, in jeder Sekunde, beinahe schmerzhaft aufmerksam – darin vergleichbar mit Brigitte Koppenhöfer, die als Vorsitzende Richterin den Mannesmann-Prozess geführt hat. Esser ist die verkörperte Habt-Acht-Stellung. Dabei im Gespräch deutlich gewinnender als bei seinen Einlassungen vor Gericht.

Er sagt: »Ich überzeuge gern Leute.« Was auch bedeuten kann, dass er für Einwände so leicht nicht erreichbar ist. Einwände wie diesen: Der Freispruch sei doch allenfalls ein Freispruch zweiter Klasse. Da erlaubt er sich nicht die nahe liegende Antwort, dass es eine solche Klassifizierung gar nicht gibt. Stattdessen bittet er freundlich, die Urteilsgründe nicht pauschal, sondern differenziert zu lesen.

Pauschal (und hier ein wenig vereinfacht dargestellt) hat die Kammer festgestellt, dass die angeklagten Aufsichtsräte Ackermann, Funk und Zwickel mit ihren Prämien und Abfindungsentscheidungen zwar gegen das Aktienrecht verstoßen haben, weil sie nicht im Unternehmensinteresse gehandelt hätten. Aber sie hätten sich nicht strafbar gemacht, »weil ihr Handeln keine gravierende Pflichtverletzung darstellte«. Differenziert kann Esser das tatsächlich so lesen: Wo keine Untreue zu finden war, kann er nicht, wie behauptet, Beihelfer gewesen sein. Und da er nicht selbst entschieden hat, ist ihm nicht einmal ein aktienrechtlicher Verstoß anzulasten.

Der Welt da draußen mag das spitzfindig erscheinen. Für Essers Welt bedeutet das die erhoffte und durchaus erwartete Rehabilitation.

Er hat auch keine Zweifel daran, dass die ihm nach dem Deal mit Vodafone zuerkannte Prämie von rund 15 Millionen Euro leistungsgerecht war. Damals nicht, nicht heute. Schließlich hat es in seiner Welt, davor und danach, durchaus vergleichbare Dotierungen gegeben. Er sagt: »Jeder dieser Fälle hat in der Zeitung gestanden. Aber in keinem hat es Kritik gegeben. Zu Recht.« Und er fragt, »warum ich glauben soll, dass die Leute Probleme haben mit meiner Prämie« und mit den anderen nicht.

Nun, auch da hat die Richterin eine differenzierte Antwort gegeben, die freilich so leicht nicht positiv zu lesen ist. Prämien, so hat sie gesagt, hätten etwas »Prospektivisches«, also mit künftigen Diensten zu tun und nicht mit schon geleisteten. Was Esser im Übernahmekampf gegen Vodafone vollbracht habe, dazu sei er per Dienstvertrag verpflichtet und entlohnt worden. Und das Motiv »Fürsorge« durch den Dienstherrn wolle ihr nicht einleuchten, habe Esser doch, kurz nach der Übernahme entlassen, eine Abfindung in gleicher Höhe erhalten. Vertraglich unumstritten.

So enthält der Richterspruch, über das freundliche und juristisch einleuchtende Urteil hinaus, reichlich Stoff für das Leben nach dem Prozess: Bedienung und Selbstbedienung werden künftig schwerer fallen, einer aufgeweckten Öffentlichkeit leichter auffallen. Die Debatten darüber, wie Manager zu entlohnen sind, werden weiter anschwellen. Und Klaus Esser will, wie er in seinem Schlusswort gesagt hat, sich »gerne beteiligen«. Allerdings nach einer gewissen Schamfrist, der er sich auch im Gespräch noch unterwirft. Sein letzter Satz vor Gericht: »Für diese Diskussion ist jetzt sehr bald Raum und die richtige Zeit. Nämlich außerhalb dieses Gerichtssaales.«

Dass der öffentliche Druck sich nicht im Saal entladen hat, dass also ordentlich Recht gesprochen werden konnte, ist Brigitte Koppenhöfer zu verdanken. Wer Zeitungen gelesen hat und Nachrichtensendungen gesehen, hat in den vergangenen Monaten feststellen müssen, dass Deutschland-einig-Vaterland einigermaßen komplett am Stammtisch versammelt war. Journalisten, die vom Verfahren berichtet haben, wurden und werden in Anrufen und Briefen in die Pflicht genommen, für ein anständiges Urteil zu sorgen.

Was die Vorsitzende erlebt hat, ist so drastisch, dass sie sich gezwungen sah, dem Urteilsspruch ein »persönliches Wort« voranzustellen: »Noch nie während meiner 25-jährigen Dienstzeit als Richterin ist wie in diesem Verfahren derart massiv versucht worden, auf die Entscheidungen direkt oder indirekt Einfluss zu nehmen.« Von »Schmähungen« hat sie berichtet und von »Telefonterror bis hin zu regelrechten Drohungen«. Von »Experten«, denen die Unkenntnis, wie das so ist, zu klaren Empfehlungen verhalf. Und von Politikern aller Parteien, die »Straftatbestände wie Sauerei, Schweinerei oder auch Perversion« erfanden. »Neu war auch die Einstellungsvorschrift der Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.« Gelegentlich hilft allein Ironie gegen öffentlichen Schwachsinn.

Und Aufklärung gegen moraltriefenden Eifer. Sie hat mitgeteilt, »dass die Kammer … lediglich für die Entscheidung der angeklagten und einbezogenen Taten als Straftatbestand zuständig war«. Und nicht für »moralische und ethische Werturteile«. Außerdem: »Wir sind nicht das Scherbengericht für die deutsche Wirtschaft.« Das musste tatsächlich gesagt werden in einem Verfahren, für das es mindestens ebenso viele Fachleute gab wie für die Findung eines Fußball-Nationaltrainers.

Was nun nehmen die Angeklagten, nimmt Klaus Esser mit aus dem Verfahren, neben der finalen Genugtuung? Müssen nicht im Laufe eines solchen Prozesses Fragen hochkommen? Etwa die: Wie ist die krasse Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und öffentlichem Urteil entstanden? Oder Zweifel daran, ob einer, der nicht bestraft wird, tatsächlich alles richtig gemacht hat?

Klaus Esser ist, nach allen Beobachtungen, nicht der Mann, der sich übermäßig mit sich selbst plagt. Jedenfalls nicht erkennbar. Er sagt erst einmal: »Der Bestechungsversuch kann keine Selbstzweifel auslösen. Es ist ja falsch.« Gewiss, so hat ja auch das Gericht befunden. Gefragt war ein innerer, nicht juristischer Zweifel. Klaus Esser nimmt die Augen zur Seite, er braucht Zeit. Dann erinnert er an einige Zeugen, Zeugen im Prozess, aber auch Zeugen für den alten Mannesmann-Geist, die den Verlust ihres Konzerns beklagen: »Diese Stimmung verstehe ich sehr gut. Sie hat auch Recht, wenn man’s emotional bewertet und nicht intellektuell. Und für uns Mannesmänner war diese Emotion am Platze.« Gefühlsausbrüche dieser Art erlaubt sich Klaus Esser selten. In anderem Zusammenhang hat er gesagt: »Emotionen sind immer schwierig.«

Im Prozess selbst ist ihm derlei kaum unterlaufen. Obwohl er sich, anders als die Mitangeklagten, mehrfach, zum Teil stundenlang eingelassen hat, wie man da sagt. Anders auch als der gern lesende Josef Ackermann sitzt er unbarmherzig aufrecht zwischen seinen beiden Verteidigern. Entschlossen, genauestens teilzunehmen an dem Verfahren, das ihn offenkundig verbittert. Wenn er spricht, vertieft er sich noch in die letzten Einzelheiten. Er lässt sich auch von einer darüber spürbar genervten Vorsitzenden nicht zu Abkürzungen bewegen. Wenn die Leute, und das sind in der Regel die Staatsanwälte und seltener Zeugen, Dinge behaupten, die einfach nicht stimmen, wie er doch weiß, muss er das sagen. Er muss. Er muss reden und ausführlichst belegen dürfen, dass das schiere Gegenteil die Wahrheit ist. Auch dann noch, wenn ihm – bis auf die Staatsanwälte natürlich – das alle längst glauben.

Die Staatsanwälte, mit denen redet er nicht. »Keine Gesprächsebene.« Er redet über sie. Er verteilt Seitenhiebe. Er ist natürlich intelligent genug, zu wissen, dass das nichts bringt, dass es gar taktisch unklug sein kann. Es muss heraus. Emotionen sind schwierig, ja. Und doch manchmal nicht in den Griff zu kriegen, in dem der Mann gern alles hat.

Kein Zweifel, Klaus Esser neigt, wenn er glaubt, es geschehe im Unrecht, zu einer leichten Form der Larmoyanz. Er bemerkt es immerhin und setzt dagegen, ebenfalls in milder Form, Selbstironie. Im Gespräch tituliert er sich dann gern in der zweiten Person als »Kerlchen«. Im Schlusswort zitiert er zu diesem Zweck ihm zugesandte Zeilen von Joseph von Eichendorff: »Was ich wollte, liegt zerschlagen/ Herr, ich lasse ja das Klagen / Und das Herz ist still / Nun aber gib auch Kraft zu tragen / was ich nicht will.« So dürfte noch kaum ein Chef den Verlust seines Konzerns besungen haben.

Klaus Esser, geboren 1947 in Oberhausen, ist seit 1994 im Vorstand von Mannesmann, zuständig für Finanzen; 1998 wird er Stellvertreter des Vorsitzenden, übernimmt zusätzlich die noch junge, aber dramatisch wachsende Telekommunikationssparte (D2); im Mai 1999 ist er der Chef und spätestens da eine öffentliche Figur. Das trifft ihn unvorbereitet. Er nimmt es hin, auch als »Teil der Kommunikation mit den Aktionären«. Ende 1999, »in der Kampfphase (gegen Vodafone) musste ich mir für das öffentliche Bild Mühe geben. Das war logisch und notwendig, aber keine Befriedigung.«

Er versteht sich als »Chef, der nicht präsidiert, sondern die allerwichtigsten Dinge selbst in die Hand nimmt«. Er will einen Telekommunikationskonzern schaffen »mit transnationaler, europäischer Identität«. In Italien hat er Erfolg damit. In England auch. In Frankreich greift er nach dem Vivendi-Konzern, der in letzter Minute umschwenkt zu Vodafone. Das Ergebnis ist bekannt.

»Reingefallen«, sagt Klaus Esser. »Mein europäisches Konzept hatte auch einen emotionalen Touch. Und Emotionen im Geschäftsleben führen immer in Risiken.«

Das ist eine Erklärung für die Niederlage gegen Vodafone, die eine Niederlage auch dann bleibt, wenn sie, ganz im Sinne der Eigentümer, vergoldet worden ist. Das wiederum hat mit der anderen Erklärung zu tun, die schon eher zur Esserschen Weltordnung passt, wenn sie auch schmerzt. In seiner ersten Einlassung, vor 27 Verhandlungswochen und 36 Verhandlungstagen, hat er dem Gericht erklärt, wie es nun einmal ist: »Das Recht der Aktionäre, über ihr Eigentum zu entscheiden, schließt auch den Irrtum ein.«

 
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