essay Auch ein Klon ist frei geboren
Missachtet das reproduktive Klonen die Menschenwürde? Nimmt es den geklonten Individuen das Recht auf autonome Lebensgestaltung? Nein. Das Klonen muss daher auch nicht für alle Zeit verboten bleiben
Seit der Geburt des Klonschafs Dolly vor sieben Jahren stößt die Möglichkeit, auch menschliche Embryonen zu klonen, in der ganzen Welt auf starke und emotionale Gegnerschaft. Das wachsende Interesse an dem Potenzial embryonaler Stammzellen hat die Aufmerksamkeit auf das so genannte therapeutische Klonen gelenkt, das Forschungszwecken dient. Doch auch die Befürworter des therapeutischen Klonens stimmen meist darin überein, dass das Klonen zu Zwecken der Fortpflanzung, das reproduktive Klonen also, ausdrücklich und für alle Zeit verboten werden müsse.
Die Gegner des reproduktiven Klonens werfen zwei gut unterscheidbare Klassen ethischer Fragen auf. Erstens: Würde diese Technik fundamentale ethische Prinzipien oder Menschenrechte verletzen? Zweitens: Könnte sie Individuen oder der Gesellschaft schwere Schäden zufügen?
An dieser Stelle möchte ich sogleich anfügen: Was immer jemand über diese Fragen denken mag, es bleibt klar, dass gegenwärtig das reproduktive Klonen dem Klon medizinische Risiken zumuten würde, die ethisch inakzeptabel sind, weshalb es verboten sein muss. Freilich könnte diese Sicherheitsfrage eines Tages vielleicht gelöst werden. Das Risiko allein rechtfertigt daher kein dauerhaftes Verbot des reproduktiven Klonens. Die folgende Argumentation wird allerdings erst dann praktisch relevant, wenn das Sicherheitsproblem irgendwann einmal bewältigt sein sollte.
Die drei fundamentalen Rechtspositionen, die das reproduktive Klonen möglicherweise verletzt, sind das Recht auf die Achtung der Würde, das Recht auf Identität und das auf eine offene Zukunft.
Die Behauptung, reproduktives Klonen missachte die Menschenwürde, ist verbreitet, zumal in der internationalen und in der europäischen Debatte. In diesem Kontext hat der Begriff der Menschenwürde einen stark emotionalen und wertenden Inhalt – wir wissen, dass wir gegen alles sind, was die Würde verletzt –, aber der deskriptive Gehalt ist eher schwach. Gegner des reproduktiven Klonens konnten jedenfalls bisher nicht darlegen, inwiefern und in welchen Aspekten es die Würde missachte.
Diesem Mangel könnte allerdings die Anrufung der anderen beiden genannten Rechte abhelfen. Fragen wir also: Würde reproduktives Klonen das Recht auf eine einmalige Identität verletzen? Da ein geklontes menschliches Wesen ein Individuum mit (im Wesentlichen) gleichem Genom wie dasjenige eines anderen Individuums wäre, müsste in diesem Fall Identität bedeuten: genetische Identität. Das Menschenrecht wäre folglich eines auf ein einmaliges, unwiederholtes Genom. Eineiige Zwillinge kämen nicht in den Genuss dieses Rechts, aber ihre Existenz ist ja auch nicht das Ergebnis einer absichtsvollen Verletzung des Rechts auf Identität.
Nur – was soll das sein, Identität? Was macht die Einmaligkeit eines Menschen aus, die wir hoch schätzen und schützen sollten? Es sind die vielfältigen Eigenschaften und Charakteristika, die ein Individuum einmalig und anders als die anderen machen. Das gleiche Genom wie ein anderes Wesen zu besitzen, das könnte nur dann die Identität gefährden, wenn wir den rohesten genetischen Determinismus voraussetzten, dem zufolge die Gene eines Individuums vollständig und wesentlich dessen Eigenschaften bestimmen würden, seine Biografie eingeschlossen. Indes gibt es nicht den geringsten Grund für die Annahme, dass dieser Determinismus wahr ist; vielmehr sind es das Genom und die Umwelt, deren Zusammenspiel erst die qualitative Einmaligkeit eines Individuums ergeben. Reproduktives Klonen kann das Recht auf Identität daher nicht verletzen.
Der deutsche Philosoph Hans Jonas hat argumentiert, reproduktives Klonen würde ein Recht auf Unwissenheit verletzen: Ein später entstandener, genetisch identischer Zwilling würde zu viel über sich selbst wissen – oder zu wissen glauben. Der frühere Zwilling hätte dann stets schon die Lebensentscheidungen getroffen, die dem anderen noch bevorstünden. Der Spätere würde den Sinn für die menschlichen Möglichkeiten verlieren und mit ihm die Autonomie, seine Zukunft zu gestalten. In ähnlicher Weise verteidigte der kürzlich verstorbene Rechtsphilosoph Joel Feinberg ein Recht auf eine offene Zukunft (wenngleich Feinberg diesen Gedanken auf das Klonen nicht angewendet hat). Sowohl das Recht auf Nichtwissen als auch das auf eine offene Zukunft sollen die Freiheit des Individuums gewährleisten. Die Frage ist freilich, ob jemand, der einen frühergeborenen genetisch identischen Zwilling hat, wirklich an der freien Wahl seines Lebensweges gehindert wird. Und wieder ist die Antwort negativ. Der spätere Zwilling würde sein Leben in einer anderen familiären, sozialen und historischen Umwelt gestalten und wäre vor andere Entscheidungen gestellt als der frühere. Seine Autonomie bliebe intakt.
Es ist daher bei weitem nicht geklärt, ob reproduktives Klonen gegen fundamentale ethische Prinzipien oder Rechte verstieße. Die Klongegner müssen schon genauer darlegen, was genau diese Rechte schützen und in welcher Weise das Klonen sie verletzen würde; ich glaube, diese Arbeit haben sie bis heute nicht geleistet.
Doch selbst wenn reproduktives Klonen keine fundamentalen ethischen Prinzipien oder Rechte verletzen sollte, könnte es gleichwohl individuellen oder gesellschaftlichen Schaden anrichten, der ein Verbot rechtfertigen könnte. Worin könnte der Schaden bestehen?
Es ließen sich seelische Schäden des geklonten Individuums durchaus vorstellen. Es könnte beispielsweise glauben, wenngleich irrigerweise, dass sein Schicksal bereits in der Gestalt eines anderen Menschen (des Genomspenders) vor ihm liege, weshalb es ihm schwer fallen könnte, frei und spontan Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Es könnte auch, ebenfalls irrend, an seiner Einmaligkeit und Individualität zweifeln. Es könnte einen gesellschaftlichen Druck verspüren, den Fähigkeiten oder Errungenschaften des Älteren nachzueifern. Allerdings sind dies alles nur Spekulationen – sie können derzeit ja auch nichts anderes sein –, und es ist sehr die Frage, ob sie plausibel und schwerwiegend genug sind, ein Verbot des reproduktiven Klonens zu rechtfertigen.
Neben individuellen lassen sich gesellschaftliche Schäden ausmalen, über die nachzudenken ist. So könnte das reproduktive Klonen den Wert vermindern, den eine Gesellschaft der Person zumisst, weil Individuen als austauschbar angesehen werden könnten. Doch das wäre irrig, denn das Klonen berührt die Einmaligkeit der Person nicht. Menschen sind niemals austauschbar.
Es ließe sich auch denken, dass man Menschen als etwas Hergestelltes ansähe und deswegen den Wert des Einzelnen geringer schätzte als heute. In einigen Religionen hängt der Wert des Menschen tatsächlich vom Entstehungsprozess ab, insbesondere von seiner Erschaffung durch Gott. Doch außerhalb religiöser Kontexte ist die Würde des Menschen nicht durch die Art und Weise seiner Entstehung bedingt.
Andere Bedenken gegen das Klonen gehen dahin, dass es ungute soziale Haltungen mit sich bringen könnte. Ein menschlicher Klon könnte eventuell nur aufgrund seines Genoms bewertet werden oder aufgrund des Phänotyps, in dem sich das Genom zeigt. So könnten Kinder als Konsumprodukte angesehen werden, deren genetische Ausstattung im Falle von Mängeln reklamiert werden darf. Die Forschung zeigt sehr klar, welche Bedeutung unbedingte und uneingeschränkte Liebe der Eltern für das Heranwachsen seelisch starker und gesunder Kinder hat: Die Frage lautet daher, ob reproduktives Klonen diese Einstellung zu Kindern gefährden könnte.
Es gibt Gründe, das zu bezweifeln. So ziemlich alle Eltern verbinden Hoffnungen, Träume und Erwartungen mit ihren Kindern, was aber uneingeschränkter Liebe und unbedingter Akzeptanz mitnichten widerspricht. Diese Kindesliebe und Akzeptanz treten unter den unterschiedlichsten Umständen auf, was vermuten lässt, dass sie eine gewisse genetische Basis haben oder dass sie aus tief liegenden, allgemein gültigen Bedingungen der Kindererziehung herrühren. Warum sollte das dann bei Klonkindern anders sein?
Eine andere Sorge besteht darin , reproduktives Klonen könnte Ressourcen binden, die für Wichtigeres und Besseres gebraucht würden. In der Tat spricht nichts dafür, dass reproduktives Klonen ein fundamentales Bedürfnis der Menschheit befriedigen oder für dringende soziale Probleme die Lösung bereitstellen könnte. Das aber ist nur ein Grund dafür, es nicht mit öffentlichen Mitteln zu subventionieren, keineswegs aber dafür, Privatleuten oder privaten Institutionen das reproduktive Klonen zu verbieten – vorausgesetzt, wie gesagt, die Sicherheit wäre ausreichend demonstriert.
Zwei andere Einwände lauten, das Klonen von Individuen könnte von Geschäftsleuten oder Regierungen missbraucht werden. Es ließe sich denken, dass geklonte Embryonen mit Zertifikat und Garantie verkauft würden, katalogisiert nach Talenten oder Sonderausstattungen. Allerdings gibt es einen Konsens, dass Embryonen, ob nun geklont oder nicht, unter keinen Umständen verkauft werden dürfen. Dieser Konsens kann vom Staat durchgesetzt werden, was nichts damit zu tun hat, ob reproduktives Klonen erlaubt ist oder nicht.
Was die Regierungen anbetrifft, geht die Furcht um, dass sie eines Tages Klone ausbeuten und für unmoralische Zwecke benutzen könnten; in Huxleys Roman Schöne neue Welt beispielsweise werden Individuen mit verminderten Fähigkeiten hergestellt, um sie niedere Tätigkeiten verrichten zu lassen. Natürlich müsste das geächtet werden. So gehen wir schließlich bei fast allen neuen Technologien vor: Wir verbieten ihren Missbrauch, nicht die Technologien selbst.
Was aber ließe sich, umgekehrt, zugunsten des reproduktiven Klonens vorbringen?
Man könnte argumentieren, das Recht auf reproduktive Freiheit würde auch diese Form der Fortpflanzung schützen. Schließlich umfasst dieses Recht den Einsatz unterstützender Techniken wie beispielsweise die Zeugung im Reagenzglas. Aber ob das reproduktive Klonen geschützt wird, das ist kontrovers; es wird beispielsweise vorgebracht, hier handele es sich nicht um Reproduktionsmedizin, sondern um nichtsexuelle Herstellung. Einwenden ließe sich wiederum, dass reproduktives Klonen dem Kinderwunsch nicht weniger dienen würde als andere Methoden der Reproduktionsmedizin – vorausgesetzt, es funktioniert eines Tages.
Diese Technik könnte vielleicht der Unfruchtbarkeit einiger Menschen abhelfen; sie könnte manchem Paar dazu dienen, Kinder zu bekommen, ohne genetische Krankheiten zu übertragen – was freilich auch mit Hilfe von Samen- oder Eispenden gelingt. Das alles wäre aber letztlich nur ein begrenzter Nutzen. Es kämen problematischere Verwendungen hinzu, etwa das Klonen von Personen, die jemandem lieb und teuer waren und gestorben sind. Sollte die Technik verfügbar sein, würden sie manche Menschen sicherlich so einsetzen wollen, aber sie würden sich zutiefst irren, denn was mit Hilfe des Klonens entstünde, wäre gerade nicht der vermisste Mensch, sondern ein anderer. Falls sich, schließlich, Individuen eines Tages gar selbst klonen wollten, würde das zwar einen unangenehmen Narzissmus widerspiegeln, aber narzisstische Praktiken sind im Allgemeinen kein Verbotsgrund.
Es wurde sogar schon spekuliert, das Klonen herausragender Talente, Genies oder Charaktere – Mozart, Einstein, Schweitzer – wäre von Vorteil für die Gesellschaft. Doch dieser Gedanke unterschlägt, dass diese Menschen nicht nur von ihren Genen, sondern auch von ihrer Umwelt geprägt wurden. Man kann sie nicht verdoppeln.
Ob reproduktives Klonen wenigstens neue Erkenntnisse über die menschliche Entwicklung erlauben würde? Das lässt sich nicht vorhersagen.
Alles in allem genommen, erscheinen mir die Argumente gegen das reproduktive Klonen bemerkenswert schwach angesichts der Stärke und auch der Breite des Konsenses gegen dieses Verfahren. Zugleich ist anzuerkennen, dass es keinen zwingenden Grund für das reproduktive Klonen gibt; in dieser Hinsicht unterscheidet es sich stark von einer anderen neuen Technik, der Forschung an embryonalen Stammzellen. Und es muss noch einmal wiederholt werden: Was immer jemand über die hier diskutierten Fragen denkt, es darf keine Uneinigkeit darüber geben, dass eine Erlaubnis des reproduktiven Klonens mindestens so lange nicht infrage kommt, bis die Sicherheit dieser Technik hinreichend demonstriert wurde.
Bis dahin mag es gleichwohl klüger sein, sich mit Überwachung zu begnügen – und auf ein prinzipielles Verbot zu verzichten.
Der Autor leitet die Abteilung für medizinische Ethik an der Harvard Medical School; zuvor arbeitete er als klinischer Bioethiker für die National Institutes of Health (NIH)
Aus dem Englischen von Gero von Randow
- Datum 19.08.2004 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 19.08.2004 Nr.35
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