berufsverbot Zu links für das LehramtSeite 2/2

Die Datensammelwut ist insofern verständlich, als es heute, anders als noch vor zwanzig Jahren, nicht mehr viele echte Linksradikale gibt, die der Verfassungsschutz überwachen könnte. Dieser Umstand lässt freilich das aktuelle Verfahren umso abwegiger erscheinen. Denn 1995 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Praxis der Berufsverbote in einem konkreten Fall verurteilt: Sie verletze die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit – und sie sei überdies unverhältnismäßig. Wenn aber schon ein Berufsverbot aus dem Jahr 1982 gegen ein Mitglied der zweifellos verfassungsfeindlichen DKP im Rückblick als unverhältnismäßig erscheint, um wie viel mehr muss das im Jahr 2004 im Fall eines einzelnen Radikalen zutreffen?

Umso erstaunlicher, dass eine Kultusministerin nun wieder zu den Methoden der achtziger Jahre greift. Die symbolische Bedeutung dieser Entscheidung ist kaum zu überschätzen. Berufsverbot – das war viele Jahre lang der Albtraum der Linken und Liberalen, aber auch Konservative könnten heute wissen, wie sehr diese Praxis damals weite Teile einer Generation dem Staat entfremdet hat. Der Radikalenerlass »vergiftete das innere Klima und läutete ein Jahrzehnt der Proteste, Demonstrationen, politischen Erklärungen und gerichtlichen Entscheidungen ein«, schreibt der amerikanische Historiker Gerard Braunthal in der wohl umfassendsten Darstellung des Themas.

Der Kampf, so scheint es nun, geht weiter. Nach 20 Jahren ohne Berufsverbote ist die Einstellung eines Lehrers jetzt wieder eine Frage seiner Einstellung – kein gutes Vorzeichen für ein Land, das in nicht allzu ferner Zukunft von Konservativen regiert werden könnte.

 
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